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Anita Klahn: Keine staatliche Einflussnahme auf die Vertragspartner!
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Stellvertretende Vorsitzende Nr. 249/2010 Günther Hildebrand, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Mittwoch, 7. Juli 2010Sperrfrist: Redebeginn www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!GesundheitAnita Klahn: Keine staatliche Einflussnahme auf die Vertragspartner! In ihrer Rede zu TOP 23 (Erhalt der freiberuflichen wohnortnahen Geburtshilfe) sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP- Landtagsfraktion, Anita Klahn:„Für uns ist es wichtig, dass schwangere Frauen selbst entscheiden können, wo sie ihre Kinder zur Welt bringen möchten. Sei es im Krankenhaus, im Geburtshaus oder zu Hause. Hebammen erfüllen dabei eine wichtige gesellschaftliche Rolle, und viele Schwangere greifen auf Freiberufliche zurück. Und Freiberuflichkeit zu stärken war immer ein Ziel der FDP.Zugegeben, die Einkommensdarstellungen spiegeln nicht den Wert der geleisteten Hilfe, mit der die Hebammen werdende Eltern während der Schwangerschaft, bei der Geburt und während des Wochenbetts unterstützen. Doch bei meinen Recherchen bestätigte sich keine der im Antrag und der Diskussion genannten Zahlen für Schleswig-Holstein: Das durchschnittliche Einkommen der Hebammen liegt hier bei 3.425 Euro und nimmt damit bundesweit eine Spitzenposition ein. Wobei das niedrigste Einkommen mit 2.600 Euro, das höchste mit 4.250 Euro angegeben wird. Zum Vergleich: Bayern liegt auf Platz 2 mit 3.650 Euro, gefolgt von Baden-Württemberg und Niedersachsen mit 3.000 Euro. Bundesweit sind die niedrigsten Einkommen mit 720 Euro in Bayern und in fünf weiteren Bundesländern mit knapp 800 Euro zu finden.Unter der Überschrift ‚Erhalt der freiberuflichen wohnortnahen Geburtshilfe’ wird zum einen Angst aufgebaut, dass zukünftig ähnlich der hausärztlichen Versorgung echte Engpässe auftreten könnten. Zum anderen verlangt der Antragsteller gleichzeitig von der Landesregierung, als Interessenvertreter für den Hebammen Verband auf Bundesebene Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 aufzutreten und finanzielle Verbesserungen für diese eine Berufsgruppe auszuhandeln. Dazu mixt der Antragsteller aus den Statements des Deutschen Hebammen Verbandes einen bunten Strauß von Verbandsinteressen und verschiedenen Zuständigkeiten. Dass der Deutsche Hebammen Verband e.V. bundesweit zu Aktionen aufgerufen hat, um auf die regional unterschiedliche, wirtschaftlich prekäre Situation der freiberuflich tätigen Hebammen hinzuweisen, ist ein legitimes Mittel zum Durchsetzen eigener Interessen.Als Liberale wehre ich mich jedoch vehement gegen eine staatliche Einflussnahme auf die Verhandlungspartner! Der § 134 a des SGB V regelt die Versorgung durch die Hebammenhilfe umfassend. Jede Schwangere, Gebärende, entbundene oder stillende Frau kann Hebammenhilfe in Anspruch nehmen. Die Kosten übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen, der Umfang und die Vergütungen für diese Leistungen sind in der Hebammen-Vergütungsvereinbarung geregelt. Privatversicherte müssen sich über ihre Leistungsansprüche bei ihrer Krankenkasse informieren.Beihilfeberechtigte sind Privatversicherte. Die Beihilfe ergänzt die Eigenvorsorge bis zu 70 Prozent. Aufwendungen bei Geburten sind im § 11 der BhV geregelt und beinhalten auch Leistungen der Hebammen. Das heißt also, jeder Beihilfeberechtigte ist verpflichtet, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Und an genau dieser Stelle ist der Beihilfeberechtigte in der eigenen Verantwortung, die für seine persönliche Situation passgenauen Leistungen auszuwählen.Wenn wir als schleswig-holsteinische Landtagsabgeordnete jetzt das Anliegen des bundesweit agierenden Hebammen Verbandes aufgreifen, wie vom Antragsteller gewünscht, verlassen wir unsere Zuständigkeit. Denn seit 2006 gilt für die Hebammenhilfe genauso wie für andere medizinische Dienstleistungen die Selbstverwaltung. Das heißt, die Hebammenverbände verhandeln mit dem Krankenkassenspitzenverband über die Höhe der Vergütung für Hebammenleistungen. Und die Hebammenverbände müssen mit den Versicherungsträgern über die Höhe der Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung sprechen. Und für den Fall der Nichteinigung – wie hier – gibt es die Schlichtungsstelle. Das Verfahren lief die letzten beiden Tage. Wie zu lesen war, ist der Hebammenverband mit dem erzielten Ergebnis nicht abschließend zufrieden und wünscht möglicherweise die Mediation durch Bundesgesundheitsminister Rösler an einem Runden Tisch. Das halten wir für nachvollziehbar und unterstützen es auch. Der Grundsatz muss aber klar sein, mehr als Mediation darf es nicht sein, da sich der Staat nicht in solche Verhandlungen einmischen darf.Die zwischen den Vertragsparteien erzielte Einigung sollte jetzt in aller Ruhe geprüft und der weitere Gang des Verfahrens abgewartet werden. Deswegen schlagen wir vor, bzw. stimmen einer Ausschussüberweisung des Antrages zu, um das Verfahren angemessen begleiten zu können. Ich denke, es sind auch noch einige Fragen von unserer Seite offen, die dann im Ausschuss geklärt werden können.“Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/