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07.07.10 , 13:31 Uhr
SSW

Flemming Meyer zu TOP 23 - Erhalt der freiberuflichen wohnortnahen Geburtshilfe

Presseinformation Kiel, den 7.7.2010

Es gilt das gesprochene Wort

Flemming Meyer



TOP 23 Erhalt der freiberuflichen wohnortnahen Geburtshilfe Drs. 17/654

Ich denke kaum einer kann ernsthaft ein Interesse daran haben, die Möglichkeit, Geburten
auch weiterhin wohnortnah und von freiberuflichen Hebammen begleiten zu lassen, zu
verhindern. Auch die Tatsache, dass hier akuter Handlungsbedarf besteht dürfte jedem von uns
klar sein. Die Rahmenbedingungen für die Arbeit freiberuflicher Hebammen haben sich in den
vergangenen Jahren leider immer weiter verschlechtert. Dies ist hinlänglich bekannt. Auch die
Hauptursache für dieses Problem dürfte allen hier Anwesenden klar sein. Denn durch eine
wahre Explosion der Versicherungsprämien werden die freiberuflichen Hebammen
mittelfristig ihre Dienste nicht mehr aufrechterhalten können. Und der erneute Anstieg der
Haftpflichtprämien Anfang dieses Monats wird trotz der gerade beschlossenen
Kompensationsregelung der Schiedsstelle dazu führen, dass weitere freiberufliche Hebammen
die Geburtshilfe aufgeben müssen. Es ist sehr bedauerlich, dass bisher so wenig geschehen ist
um die Bedingungen zu verbessern. Allein schon aus diesem Grund müssen wir die bestehende
Möglichkeit, hier gegenzusteuern unbedingt zügig nutzen. 2
Die Bedeutung der von den Hebammen geleisteten Arbeit kann gar nicht hoch genug
eingeschätzt werden. In vielen Fällen übernehmen sie im Rahmen ihrer Hausbesuche die
komplette Mütterberatung. Daher ist ihre Arbeit eine wichtige Säule der ambulanten
Versorgung und sie helfen durch ihre Dienste vor Ort jede Menge Geld zu sparen. Dass sie die
Gebühren für die Geburt fast vollständig für die Versicherungsprämien aufbringen müssen, ist
ganz einfach nicht länger hinnehmbar und zeugt letztlich nicht gerade von großer
Wertschätzung für diesen Berufsstand.


Den im Antrag gestellten Forderungen an die Landesregierung, geeignete Maßnahmen zur
Verbesserung der Rahmenbedingungen zu erarbeiten, schließt sich der SSW daher
ausdrücklich an. Darüber hinaus halten wir es für dringend erforderlich, dass diese auch
zeitnah vorgelegt und vor allem umgesetzt werden. Denn gerade in ländlichen Gebieten, so
zum Beispiel auf den nordfriesischen Inseln, kann die Versorgung schon heute nicht mehr
aufrechterhalten werden. Die Alternative Geburt im Krankenhaus scheint vielen werdenden
Müttern aber allein aufgrund der schlechten personellen Besetzung in den Kreissälen wenig
attraktiv. Da eine Hebamme hier im Regelfall für die gleichzeitige Betreuung mehrerer Frauen
zuständig ist, scheint die sichere Geburt in Ruhe und Würde kaum noch möglich. Durch den
Wegfall der wohnortnahe Versorgung kann also auch die Wahlfreiheit des Geburtsortes nicht
mehr sichergestellt werden, die für viele werdende Mütter aber von großer Bedeutung ist.

Wesentliche Punkte zur Verbesserung hat der Deutsche Hebammenverband in seiner Petition
zur Hebammenhilfe genannt: Auf der einen Seite sind Sofortmaßnahmen wie die Anhebung
der Vergütung für Hebammenleistungen nötig, um ihre geburtshilfliche Tätigkeit auch in
naher Zukunft zu erhalten. Zum anderen müssen tiefgreifende strukturelle und gesetzliche
Änderungen erfolgen, um auch weiterhin eine verlässliche geburtshilfliche Betreuung
garantieren zu können. Hier muss vor allem die längst überfällige Überführung des Anspruchs
auf Hebammenleistungen in das Sozialgesetzbuch erfolgen. Darauf muss die Landesregierung
im Bundesrat hinwirken. An der Notwendigkeit, politisch zu handeln, ändert auch das gerade 3
erzielte Ergebnis des Schiedsverfahrens zur Vergütung und Abrechnung der Hebammen nichts.
Denn wie wir alle wissen, ist die Zahl der freiberuflichen Hebammen schon heute zu niedrig,
um wirklich jeder werdenden Mutter eine echte Wahlfreiheit bezüglich des Geburtsorts bieten
zu können.


Wie auch im Antrag der Kollegen von der SPD erwähnt, ist die Gesellschaft aber auf eine hohe
Zahl von qualifizierten Geburten angewiesen. Ich möchte deshalb noch einmal klarstellen, dass
diese auch in Zukunft weiterhin durch freiberuflich arbeitende Hebammen möglich bleiben
muss. Denn nur durch die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Arbeit freiberuflicher
Hebammen lässt sich die fachlich qualifizierte Betreuung vor und nach der Geburt erhalten,
und die Entwicklung des Kaiserschnitts als Regelversorgung verhindern.

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