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08.07.10 , 13:03 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 28 - Kostendeckende Lebensmittelüberwachung

Presseinformation Kiel, den 8.7.2010

Es gilt das gesprochene Wort

Lars Harms

TOP 28 Kostendeckende Gebühren zur Lebensmittelüberwachung einführen Drs. 17/684

Die Lebensmittelüberwachung in Schleswig-Holstein ist defizitär. Das bedeutet, sie kostet
mehr als sie einbringt. Nun kann man sagen, dass dies für Verwaltungsleistungen ja oft der Fall
ist. Hier stellt sich die Sache aber anders dar. Die Lebensmittelüberwachung wird vom Staat
ausgeführt, um die Einhaltung bestehender Regelungen bei wirtschaftenden Betrieben zu
kontrollieren. Das heißt, es geht hier nicht um eine normale Verwaltungsleistung, sondern hier
gewährleistet der Staat, dass Spielregeln in einer Branche eingehalten werden. Dies kommt
allen Betrieben und den Verbrauchern zugute.


Deshalb ist es auch nur recht und billig, wenn sich eine Branche in Gänze an den anfallenden
Kosten des Staates beteiligt. Bisher werden oft nur dann Gebühren erhoben, wenn die
entsprechenden Proben negativ aufgefallen sind. Unproblematische Proben blieben meist
kostenfrei. Damit bleibt der Staat auf seinen Kosten hängen, obwohl er seine Leistungen nur
im Dienste der jeweiligen Branche erbringt. Das ist nicht mehr vertretbar. Es müssen alle
Proben auch entsprechend mit Gebühren versehen werden. Nur so beteiligt sich die ganze
Branche an den offensichtlich notwendigen Kosten für die Beprobungen. 2
In unserem Antrag haben wir eine Härtefallregelung vorgesehen, die sicherstellen soll, dass
extrem teure Einzelproben, die manchmal notwendig sein können, nicht vollständig dem
Gebührenpflichtigen auferlegt werden. Dies ist nach unserer Auffassung die einzig zulässige
Ausnahme, bei der es noch zu rechtfertigen ist, dass der Staat zumindest einen Teil des
Aufwandes trägt. Ansonsten muss die Regel gelten, dass die Proben grundsätzlich mit
kostendeckenden Gebühren zu belegen sind. Dies ist ein Gebot der Gerechtigkeit, denn in
anderen Fällen fallen auch Gebühren an, die kostendeckend durch den Staat erhoben werden.


Für uns ist aber noch ein weiteres Argument wichtig. In der heutigen Zeit ist es nach unserer
Ansicht nicht mehr vertretbar, umfangreich auf Gebühren zu verzichten, wie es derzeit in der
Lebensmittelüberwachung der Fall ist. Auch der Landesrechnungshof kommt in seinen
Bemerkungen für das Jahr 2010 zu dem Schluss, dass die Lebensmittelüberwachung
weitgehend über kostendeckende Gebühren und Auslagen finanziert werden sollte. In der
heutigen Zeit der knappen Haushalte kann sich der Staat einen solchen Luxus nicht erlauben.
Der Verzicht auf Gebühren ist nämlich ein Luxus. Und die Unterstützung von so erfolgreichen
Einrichtungen, wie zum Beispiel „Frau und Beruf“ ist im Gegensatz dazu kein Luxus.


Wie immer wieder haben wir hier die Wahl, ob wir Kulturschaffenden oder auch sozial tätigen
Menschen, die oft ehrenamtlich arbeiten, ihren Boden unter den Füßen wegziehen oder ob wir
das Geld vereinnahmen, das dem Staat auch zusteht. Ich glaube, dass die Variante, die
Einnahmen zu verbessern, hier die bessere ist. Auch deshalb wollen wir, dass in der
Lebensmittelkontrolle kostendeckende Gebühren erhoben werden. Das Land Schleswig-
Holstein könnte nach unseren Recherchen rund 4 Millionen Euro jährlich mehr einnehmen als
bisher. Auf dieses Geld können wir nicht verzichten. Hinzu kommen dann noch mögliche
Einnahmen der Kreise und kreisfreien Städte, die ebenfalls in der Lebensmittelüberwachung
tätig sind. 3
Jeder hier im Saal wird sicherlich vor Augen haben, was man mit diesen 4 Millionen Euro alles
anfangen könnte. Man könnte soziale Projekte weiterführen, man könnte in mehr Kultur oder
mehr Bildung in unserem Land investieren oder man könnte die Neuverschuldung um eben
diese 4 Millionen Euro verringern. Alles das sind sinnvolle Ziele und deshalb geht kein Weg an
der Gebührenerhebung vorbei.


Die Forderung nach kostendeckenden Gebühren in der Lebensmittelüberwachung wird schon
seit Jahren aufgestellt und regelmäßig heißt es dann, dass die jeweils anderen Bundesländer
dieses Ansinnen ablehnen würden und dass die Betriebe in Schleswig-Holstein dann schlechter
dastehen würden. Das ist ein Totschlagargument, dass durch ständige Wiederholung nicht
besser wird. Wenn kein Land den ersten Schritt macht, wird auch kein anderes Land folgen
können. Erst, wenn ein Land diesen Schritt geht, kommt Bewegung in die Sache. Und da sage
ich dann ganz deutlich: Schleswig-Holstein steht finanziell so schlecht da, dass es sich diesen
Luxus nicht mehr leisten kann, auf Gebühren zu verzichten. Und deshalb steht es gerade
unserem Land gut zu Gesicht, hier den ersten Schritt zu machen. Andere Länder werden mit
Sicherheit folgen. Und die klamme Kasse des Landes wird es uns allen danken, wenn sie
unserem Antrag zustimmen.

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