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08.07.10 , 15:24 Uhr
FDP

Kirstin Funke: Verbindliches Regelungswerk ist wünschenswert - aber ohne Zwangsmitgliedschaft und immensen Verwaltungsaufwand

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Stellvertretende Vorsitzende Nr. 258/2010 Günther Hildebrand, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Donnerstag, 8. Juli 2010
Sperrfrist: Redebeginn



www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!
Kultur / Bibliotheken
Kirstin Funke: Verbindliches Regelungswerk ist wünschenswert – aber ohne Zwangsmitgliedschaft und immensen Verwaltungsaufwand
In ihrer Rede zu TOP 13 (Entwurf eines Gesetzes für die Bibliotheken und zur Änderung des Landespressegesetzes) sagte die kulturpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Kirstin Funke:

„Der vorliegende Gesetzentwurf des SSW zur Einführung eines Bibliotheksgesetzes ist ein erster Versuch, eine einheitliche gesetzliche Regelung für die unterschiedlichen Bibliotheken Schleswig-Holsteins zu finden.
Ob es das Lesen oder das Vorlesen ist: Nach der Studie ‚Vorlesen im Kinderalltag’ ist es ein fundamentaler Bildungsimpuls für lebenslanges Lernen. Es formt nicht nur neuronale Strukturen für Lernkompetenz, sondern es fördert ebenfalls die Sprach- und Ausdrucksfähigkeit. So ist es begrüßenswert,dass der Minister für Bildung und Kultur in diesem Jahr die Schirmherrschaft für das Projekt ‚Ferien-Lese-Club’ übernommen hat, das in der kommenden Woche rechtzeitig zu Beginn der Sommerferien in 46 Kinder- und Jugendbüchereien startet. Ein Projekt, das den Lesespaß von Kindern und Jugendlichen fördert, indem durch geprüfte unterschiedliche Lektüre am Ende der Ferien es einen Preis zu gewinnen gibt und mit einem Zertifikat endet, das sogar bei Vorlage für das kommende Schuljahr dem Schüler einen Vorteil im Zeugnis bringt.
Über die Notwendigkeit eines Bibliotheksgesetzes wurde hier schon oft debattiert. Das Büchereiwesen hat in der Landesverfassung in Art. 9 Absatz 3 seine Grundlage gefunden und seine Zuständigkeitsverteilung von Land, Gemeinden und Gemeindeverbände erfahren. In Zeiten leerer Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Haushaltskassen auf Gemeinde- und Landesebene ist es wichtig, dieses Thema wieder aufzugreifen - gerade unter dem Aspekt, dass für alle Parteien ein verbindliches Regelungswerk gefunden wird, um diese kulturellen Bildungsstätten eigener Art für die Bürger und Bürgerinnen unseres Landes zu erhalten.
So sehr ich diesen Vorstoß des SSW begrüße, so gibt es doch einige Punkte, die meiner Meinung nach diskussionswürdig sind und ich nicht in dieser Form mittragen kann. Darüber wird natürlich im laufenden Verfahren zu sprechen sein. Besonders erwähnen möchte ich hier folgende Punkte:
Zum einen folgt aus § 17 in Verbindung mit § 18 des Gesetzentwurfes, dass alle Bibliotheken des Landes Mitglied des Büchereivereins sein müssen. Da bisher nicht alle Bibliotheken Mitglied im Büchereiverein sind und für sich eine eigene Regelung mit der ihr zuständigen Gemeinde beziehungsweise Stadt gefunden haben, wären sie gezwungen dem Verein beizutreten. Solch eine implizierte Zwangsmitgliedschaft steht nicht im Verhältnis zum Erhalt der Bibliotheken.
Desweiteren möchte ich den Punkt der kostenfreien Nutzung öffentlicher Bibliotheken in § 5 Absatz 3 ansprechen. Die bisherige Regelung, dass die Bibliotheken in ihren Satzungen eine Nutzungsgebühr erheben und ebenfalls dort eine Ermäßigungsstaffel für Schüler, Studenten, Familien und Arbeitslose einführen können, erlaubt es schon heute jedem Bürger und jeder Bürgerin eine Teilhabe an der Nutzung einer Bibliothek. Die Nutzungsgebühr ist in der Regel sehr moderat gestaltet, so dass eine grundsätzliche Kostenfreiheit für die Nutzung einer öffentlichen Bibliothek die öffentlichen Kassen in einem nicht unerheblichen Maß belasten würde.
Ein weiterer Punkt wäre die in den §§ 26 und 27 geforderte Berichts- und Evaluationspflicht. Dies bedeutet einen immensen Verwaltungsaufwand durch die Hinzuziehung der unterschiedlichen Ressorts aufgrund der Vielfalt der Bibliotheken und die Forderung die Öffentlichkeit mit einzubeziehen, scheint es fraglich, ob die zu erwarteten Daten den gewünschten Mehrwert erhalten.
Dies wären von Seiten der FDP-Fraktion die ersten Anhaltspunkte für eine folgende Diskussion im Ausschuss, auf die ich mich schon heute freue.“



Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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