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Lars Harms zu TOP 28 - Kostendeckende Lebensmittelüberwachung
Presseinformation Kiel, den 8.7.2010Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 28 Kostendeckende Gebühren zur Lebensmittelüberwachung einführen Drs. 17/684Die Lebensmittelüberwachung in Schleswig-Holstein ist defizitär. Das bedeutet, sie kostetmehr als sie einbringt. Nun kann man sagen, dass dies für Verwaltungsleistungen ja oft der Fallist. Hier stellt sich die Sache aber anders dar. Die Lebensmittelüberwachung wird vom Staatausgeführt, um die Einhaltung bestehender Regelungen bei wirtschaftenden Betrieben zukontrollieren. Das heißt, es geht hier nicht um eine normale Verwaltungsleistung, sondern hiergewährleistet der Staat, dass Spielregeln in einer Branche eingehalten werden. Dies kommtallen Betrieben und den Verbrauchern zugute.Deshalb ist es auch nur recht und billig, wenn sich eine Branche in Gänze an den anfallendenKosten des Staates beteiligt. Bisher werden oft nur dann Gebühren erhoben, wenn dieentsprechenden Proben negativ aufgefallen sind. Unproblematische Proben blieben meistkostenfrei. Damit bleibt der Staat auf seinen Kosten hängen, obwohl er seine Leistungen nurim Dienste der jeweiligen Branche erbringt. Das ist nicht mehr vertretbar. Es müssen alleProben auch entsprechend mit Gebühren versehen werden. Nur so beteiligt sich die ganzeBranche an den offensichtlich notwendigen Kosten für die Beprobungen. 2In unserem Antrag haben wir eine Härtefallregelung vorgesehen, die sicherstellen soll, dassextrem teure Einzelproben, die manchmal notwendig sein können, nicht vollständig demGebührenpflichtigen auferlegt werden. Dies ist nach unserer Auffassung die einzig zulässigeAusnahme, bei der es noch zu rechtfertigen ist, dass der Staat zumindest einen Teil desAufwandes trägt. Ansonsten muss die Regel gelten, dass die Proben grundsätzlich mitkostendeckenden Gebühren zu belegen sind. Dies ist ein Gebot der Gerechtigkeit, denn inanderen Fällen fallen auch Gebühren an, die kostendeckend durch den Staat erhoben werden.Für uns ist aber noch ein weiteres Argument wichtig. In der heutigen Zeit ist es nach unsererAnsicht nicht mehr vertretbar, umfangreich auf Gebühren zu verzichten, wie es derzeit in derLebensmittelüberwachung der Fall ist. Auch der Landesrechnungshof kommt in seinenBemerkungen für das Jahr 2010 zu dem Schluss, dass die Lebensmittelüberwachungweitgehend über kostendeckende Gebühren und Auslagen finanziert werden sollte. In derheutigen Zeit der knappen Haushalte kann sich der Staat einen solchen Luxus nicht erlauben.Der Verzicht auf Gebühren ist nämlich ein Luxus. Und die Unterstützung von so erfolgreichenEinrichtungen, wie zum Beispiel „Frau und Beruf“ ist im Gegensatz dazu kein Luxus.Wie immer wieder haben wir hier die Wahl, ob wir Kulturschaffenden oder auch sozial tätigenMenschen, die oft ehrenamtlich arbeiten, ihren Boden unter den Füßen wegziehen oder ob wirdas Geld vereinnahmen, das dem Staat auch zusteht. Ich glaube, dass die Variante, dieEinnahmen zu verbessern, hier die bessere ist. Auch deshalb wollen wir, dass in derLebensmittelkontrolle kostendeckende Gebühren erhoben werden. Das Land Schleswig-Holstein könnte nach unseren Recherchen rund 4 Millionen Euro jährlich mehr einnehmen alsbisher. Auf dieses Geld können wir nicht verzichten. Hinzu kommen dann noch möglicheEinnahmen der Kreise und kreisfreien Städte, die ebenfalls in der Lebensmittelüberwachungtätig sind. 3Jeder hier im Saal wird sicherlich vor Augen haben, was man mit diesen 4 Millionen Euro allesanfangen könnte. Man könnte soziale Projekte weiterführen, man könnte in mehr Kultur odermehr Bildung in unserem Land investieren oder man könnte die Neuverschuldung um ebendiese 4 Millionen Euro verringern. Alles das sind sinnvolle Ziele und deshalb geht kein Weg ander Gebührenerhebung vorbei.Die Forderung nach kostendeckenden Gebühren in der Lebensmittelüberwachung wird schonseit Jahren aufgestellt und regelmäßig heißt es dann, dass die jeweils anderen Bundesländerdieses Ansinnen ablehnen würden und dass die Betriebe in Schleswig-Holstein dann schlechterdastehen würden. Das ist ein Totschlagargument, dass durch ständige Wiederholung nichtbesser wird. Wenn kein Land den ersten Schritt macht, wird auch kein anderes Land folgenkönnen. Erst, wenn ein Land diesen Schritt geht, kommt Bewegung in die Sache. Und da sageich dann ganz deutlich: Schleswig-Holstein steht finanziell so schlecht da, dass es sich diesenLuxus nicht mehr leisten kann, auf Gebühren zu verzichten. Und deshalb steht es geradeunserem Land gut zu Gesicht, hier den ersten Schritt zu machen. Andere Länder werden mitSicherheit folgen. Und die klamme Kasse des Landes wird es uns allen danken, wenn sieunserem Antrag zustimmen.