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08.07.10 , 16:42 Uhr
B 90/Grüne

Bernd Voß zu Lebensmittelüberwachung

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort Schleswig-Holstein Pressesprecherin TOP 28 – Kostendeckende Gebühren zur Claudia Jacob Lebensmittelüberwachung einführen Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Dazu sagt der agrarpolitische Sprecher Telefon: 0431 / 988 - 1503 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fax: 0431 / 988 - 1501 Bernd Voß: Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 406.10 / 08.07.2010

Die Änderung der Gebührenverordnung darf nicht zu einer weiteren Konzentration im Lebensmittelbereich führen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,
in der vergangenen Woche hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen den so genannten Verbraucherschutzindex veröffentlicht. Dabei wird die Verbraucherschutzpo- litik der Bundesländer vergleichend bewertet.
Wie bereits beim letzten Bericht aus dem Jahr 2008 hat Schleswig-Holstein sehr schlechte Noten bekommen und schneidet insgesamt von allen 16 Bundesländern am schlechtesten ab. Das sollte Anlass dazu geben, den Verbraucherschutz und auch sei- ne Bewertung hier im Land genauer unter die Lupe zu nehmen.
Gerechterweise will ich hinzufügen: Es ist nicht alles schlecht bei uns im Verbraucher- schutz, an einigen Stellen des Berichtes wird Schleswig-Holstein sogar lobend hervor- gehoben.
Die Lebensmittelüberwachung ist ein zentraler Bestandteil des Verbraucherschutzes. Sie gehört zu den Bereichen, für die bei uns anscheinend Nachbesserungsbedarf be- steht. Bei der Lebensmittelüberwachung steht Schleswig-Holstein an 13. Stelle beim Verbraucherschutzindex. Der Landesrechnungshof hat in seinem Bericht vom Mai die- ses Jahres festgestellt, dass die Lebensmittelüberwachung nicht den gesetzlichen Vor- gaben und der Umsetzung von EU Recht in vollem Umfang entspricht.
Der Vorschlag des SSW weist deshalb in die richtige Richtung: Er zeigt eine Möglich- keit auf, wie effektive Kontrollen sichergestellt werden könnten, ohne die öffentlichen Haushalte zusätzlich zu belasten. Dies hat ja ebenfalls der Landesrechnungshof vorge- schlagen. Seite 1 von 2 Ich bin jedoch der Meinung, wir sollten
1. den Vorschlag im Rahmen der Beratung im Ausschuss genau prüfen, in Bezug auf mögliche Folgewirkungen, auch eine Anhörung dazu durchführen.
2. bei dem Vorschlag nicht stehen bleiben, sondern weitere Modelle für eine ver- besserte Wirksamkeit der Kontrollen diskutieren.
Eine Frage, die für mich zu klären wäre, ist beispielsweise, wie verhindert werden kann, dass kleinere Unternehmen der Lebensmittelbranche, wie handwerkliche Verarbei- tungsbetriebe oder kleine Läden mit Frischsortiment, von einer Änderung der Gebüh- renordnung zu stark wirtschaftlich getroffen werden. Das Überwachungs- und Kontroll- system darf in der Umsetzung der Vielfalt der örtlichen Lebensmittelerzeugung, Verar- beitung und Handel nicht entgegenstehen. Das ist auch Ziel des EU-Hygienepaketes.
Auf keinen Fall darf eine Änderung der Gebührenverordnung die weitere Konzentration im Lebensmittelbereich befördern. Große Betriebe mit viel Umsatz müssten daher ent- sprechend stärker belastet werden.
Eine weitere Frage wäre, wie die Gebühren so ausgestaltet werden, dass sie eine steuernde Wirkung entfalten. Dies könnte möglicherweise dadurch geschehen, dass erhöhte Gebühren für beanstandete Proben bzw. für deshalb erforderliche Nachkontrol- len fällig werden.
Wir müssen aber auch berücksichtigen, dass vereinzelt auch sehr kritische Strukturen in den zu kontrollierenden Unternehmen vorliegen. Hier geht nur eine klare Linie, Vier- Augen Prinzip. Gebührenordnungen sind nur ein Teil der Rechtsumsetzung.
Eine weitere, sehr effektive und kostengünstige Möglichkeit, den Verbraucherschutz in der Lebensmittelwirtschaft zu verbessern, ist die Veröffentlichung von Kontrollergebnis- sen. Der Bericht des VZBV bemerkt dazu:
„Neben der Information und Beratung der Verbraucher kommt es zunehmend darauf an, eine öffentliche Steuerungswirkung über die Veröffentlichung von Erkenntnissen behördlicher Überwachungsmaßnahmen zu erzielen.“ Das geht auch ohne Unterneh- men bei einmaligen Auffälligkeiten an den Pranger zu stellen.
Als positiver Ansatz wird lobend der Berliner Bezirk Pankow mit dem so genannten „Smiley-Projekt“ hervorgehoben: Der Smiley wird an Betriebe und gastronomische Ein- richtungen vergeben, die bei der amtlichen Lebensmittelkontrolle eine überdurchschnitt- liche Qualität und Hygiene nachgewiesen haben.
Es gibt in Dänemark bereits seit längerem gute Erfahrungen mit einem ähnlichen Sys- tem. Gut für VerbraucherInnen. Sie wollen sich schnell und sicher entscheiden können und nicht auf das Ergebnis einer Recherche warten müssen.
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