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Gerrit Koch zur Sicherungsverwahrung
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Stellvertretende Vorsitzende Nr. 260/2010 Günther Hildebrand, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Donnerstag, 8. Juli 2010Sperrfrist: Redebeginn www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!Justiz/ SicherungsverwahrungGerrit Koch zur Sicherungsverwahrung In seiner Rede zu TOP 34 (Sicherungsverwahrung) erklärte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Gerrit Koch:„Zunächst darf ich Herrn Justizminister Schmalfuß für seinen Bericht danken.Das Thema Sicherungsverwahrung ist in nachvollziehbarer Weise ein sehr sensibles Thema. Nicht ohne Grund wurde als Maßregel der Besserung und Sicherung die Sicherungsverwahrung im Strafgesetzbuch vorgesehen. Die Unterbringung soll die Allgemeinheit gegen das sogenannte Hangverbrechertum schützen -und das, obwohl die eigentliche Haftstrafe vom Täter schon verbüßt wurde.Angesichts der Schwere von Straftaten, die zur Verhängung einer Sicherungsverwahrung führen können, ist deshalb auch die Besorgnis in der Bevölkerung nachvollziehbar, die mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Dezember 2009 entstand. Unsicherheit ist spürbar, wenn Täter – mögen es auch zahlenmäßig nicht viele sein – in die unkontrollierte Freiheit entlassen werden müssen.Eine zeitnahe Klarstellung der nachträglich verlängerten Sicherungsverwahrung ist deshalb geboten und wird von CDU und FDP sowohl im Bund als auch im Land gefordert.Schon im Koalitionsvertrag auf Bundesebene wurde deshalb die Neufassung der Sicherungsverwahrung vereinbart. Am 24.Juni 2010 legte die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger dazu im Kabinett ein Eckpunktepapier vor.So schlägt sie u.a. vor, die Sicherungsverwahrung auf Schwerverbrecher wie Sexual- und Gewalttäter zu beschränken. Die von Rot-Grün eingeführte nachträgliche Sicherungsverwahrung, mit der sich auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Urteil befasste, soll dagegen nur noch in absoluten Ausnahmefällen angeordnet werden. Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2Nach der Idee der Bundesjustizministerin soll es die Sicherungsverwahrung künftig nur noch dann geben, wenn sie - zumindest unter Vorbehalt - bereits im Urteil vorgesehen war. Die vorbehaltene Sicherungsverwahrung will Leutheusser-Schnarrenberger ausbauen. Dabei könnten sich die Richter die eigentliche Entscheidung über eine Sicherungsverwahrung offen halten und müssen sie nicht bereits im Urteil treffen.Auf der Konferenz der Justizminister wurde auch die elektronische Aufenthaltsüberwachung in die Diskussion gebracht. Der Begriff „elektronische Fußfessel“ wird dabei auch von den heutigen Antragstellern verwendet. Meiner Ansicht ist es durchaus angebracht, über solche modernen Arten der Maßregeln nachzudenken und zu diskutieren.Dabei mag der Begriff „Fußfessel“ zunächst verwirren. Die betroffenen Straftäter werden eben gerade nicht gefesselt. Im Gegensatz zur geschlossenen Unterbringung in einer Anstalt gewährt die Fussfessel dem Täter die Möglichkeit, einem Leben in relativer Freiheit - in verschiedener Abstufung - nachzugehen. Der Eingriff in das höchste Gut des Menschen, nämlich in seine persönliche Freiheit, wird auf ein sehr geringes Maß zurückgeführt.Dennoch könnte die Fussfessel z.B. gewährleisten, dass der Straftäter bestimmte Lokalitäten nicht unbemerkt aufsuchen oder aber eine gewisse Umgebung nicht verlassen kann. Zugleich könnte diese Art der Überwachung ein weiterer Schritt zur Resozialisierung der Täter sein.Ausgestattet mit einer solchen Apparatur werden soziale Kontakte außerhalb geschlossener Einrichtungen möglich. Auch die Aufnahme einer regulären Arbeit wäre denkbar. Ich möchte diese Art der elektronischen Aufenthaltsüberwachung deshalb nicht von vornherein verteufeln.Es ist jedoch natürlich zum einen noch eine eingehende Prüfung der technischen Möglichkeiten geboten. So weit mir bekannt ist, gibt es ein derartiges System in Europa bislang nur in Frankreich und England. In Hessen läuft dazu ein Pilotprojekt. Österreich befindet sich auf dem Weg zur Einführung.Gewisse Mängel hängen dem System noch an. So konnte beispielsweise in Frankreich ein Täter trotz Fußfessel in die Nachbarwohnungen einbrechen, weil sie noch im Bereich der elektronischen Erfassung lagen.Darüber hinaus ist natürlich noch eingehend zu diskutieren, für welche Straftäter solche Systeme überhaupt in Frage kommen, ohne die Allgemeinheit einer speziellen Gefährdung auszusetzen.Zusammenfassend ist festzustellen, dass alle Beteiligten sich der Brisanz des Themas bewusst sind und einen konstruktiven Austausch dazu führen. Ich danke auch den Grünen, aufgrund deren Antrag unserem Justizminister die Gelegenheit gegeben wurde, die unmittelbaren Auswirkungen der europäischen Rechtsprechung und den Diskussionsstand wiederzugeben.Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!“ Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/