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Silke Hinrichsen zu TOP 34 - Sicherungsverwahrung
PresseinformationKiel, den 7. Juli 2010 Es gilt das gesprochene WortSilke HinrichsenTOP 34 Sicherungsverwahrung Drs. 17/691Nach dem Bekanntwerden eines schlimmen Verbrechens erleben wir immer wieder denDreiklang von öffentlicher Betroffenheit, Unsicherheit und dem Ruf der Scharfmacher nachhärteren Strafen.Während Betroffenheit und Unsicherheit bald schon durch andere Neuigkeiten überlagertwerden, ist die Spirale der Strafverschärfungsforderungen nachhaltig und gefährlich. Genau hierist die Forderung nach nachträglicher Sicherungsverwahrung einzuordnen. Sie soll zwarStimmungen beruhigen, die Politiker und Medien vorher selbst geschürt haben, aber in der Sacheselbst bringt sie lediglich Scheinsicherheit. Absolute Sicherheit gibt es nämlich gar nicht. Werdies den Leuten vorgaukelt, schafft selbst immer neue Sicherheitsbedürfnisse.Darum spricht sich der SSW dafür aus, die nachträgliche Sicherungsverwahrung abzuschaffen.Abgesehen von seiner fatalen Wirkung auf das Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen undBürger hat sie als Instrument auch unter Beachtung aller rechtlichen Rahmenbedingung keinen 2sinnvollen Anwendungsbereich. Denn Menschen, die aufgrund einer psychischen Erkrankungeine Tat begehen, kommen in die Forensik. Wir reden aber, und genau darüber urteilte auch derEuropäische Gerichtshof für Menschenrechte im letzten Jahr, über voll schuldfähige Menschen.Bei diesem Personenkreis kann sich das Gericht, das die Haftstrafe verhängt, bereits in seinemUrteil die Sicherungsverwahrung vorbehalten, falls die Gefährlichkeit des Täters zum Zeitpunktdes Urteils nicht zweifelsfrei festzustellen ist. Das ist richtig und gut so. DieSicherungsverwahrung ist im deutschen Strafrecht eine freiheitsentziehende Maßregel derBesserung und Sicherung. Sie soll dazu dienen, die Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern zuschützen.Im Gegensatz zu der normalen Strafhaft knüpft die Sicherungsverwahrung jedoch einzig an dieGefährlichkeit des Straftäters für die Allgemeinheit an. Diese Gefährlichkeit muss im Wege einerPrognose festgestellt werden und sich zuvor in einer besonders schweren Straftat geäußerthaben.Es wird die Freiheit entzogen, und zwar einzig zum Schutze der Allgemeinheit vor diesemMenschen. Darum müssen hier hohe Anforderungen gestellt werden, bevor dies so entschiedenwird. Nachträglich dieses anzuordnen, bedeutet: keine Klarheit - weder für den Täter noch fürdie Gesellschaft. Die Möglichkeit der Resozialisierung geht verloren, wenn der Täter nicht weiß,wie lange er einsitzen wird.Was soll dann die elektronische Fußfessel?Schuldfähigen Tätern eine Fußfessel anzulegen, erscheint nur auf den ersten Blick sinnvoll, weildie Betroffenen genau wissen, was sie riskieren, wenn sie gegen ihre Auflagen verstoßen und siedaher bereits aus Eigeninteresse die Auflagen erfüllen werden. Trotzdem bleibt das Unbehagen,auf ein technisches System zu vertrauen, das manipuliert werden kann und dessen Datenvergleichsweise einfach zu veröffentlichen sind.Nach unser aller Erfahrung gibt es keine sichere Datenverarbeitung. Die Ortung der Fußfesselund die Berechnung der Daten bezüglich verbotener Orte wie Schulen oder Kindergärten ist 3nichts anderes als EDV – und die ist hackbar! Schon manchem Experten wurde sein angeblichtodsicheres System von einem Schüler gehackt. Das wird bei der kriminellen Energie der Tätersicherlich auch schnell erledigt sein und dann gaukelt die manipulierte Fessel den Behördeneinen völlig falschen Aufenthaltsort des Täters vor.Darüber hinaus zeigt jedes Navigationsgerät in einem Auto, wie fehlbar ein GPS-gesteuertesSystem sein kann. Es kann sich manchmal um mehrere Kilometer vertun. In einer Großstadt wäreein derartiger Rechenfehler an einer Fußfessel katastrophal.Daneben ist die Datensicherheit der Fußfessel keineswegs gewährleistet. Wie zahlreiche Fälle inden USA belegen, wurden dort ganz gezielt die genauen Adressen der Fußfesselträger denMedien zugespielt, damit diese eine öffentliche Kampagne gegen den Täter lostreten konnten.Dieses Kesseltreiben gilt es zu vermeiden.Das alles spricht gegen die Einführung der Fußfessel, die der Justizminister, sicherlich auch ausfinanziellen Erwägungen heraus, präferiert. Eine Rund-um-die-Uhr-Bewachung ist ihm, wievielen seiner Justizministerkollegen schlichtweg zu teuer.Aber: unabhängig davon, wie wir ideologisch zur Fußfessel stehen, ob man sie ablehnt oderbefürwortet, wir müssen sie zunächst auf ihre Tauglichkeit testen. Die ersten Versuche in Hessensind dazu nicht aussagekräftig, schließlich ging es dort nicht um Schwerverbrecher. DieJustizminister sollten darum erst einmal die Ergebnisse eines Feldversuchs unterAlltagsbedingungen abwarten, bevor sie gesetzliche Regelungen auf den Weg bringen.