Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

08.07.10 , 17:00 Uhr
SSW

Silke Hinrichsen zu TOP 34 - Sicherungsverwahrung

Presseinformation
Kiel, den 7. Juli 2010 Es gilt das gesprochene Wort



Silke Hinrichsen
TOP 34 Sicherungsverwahrung Drs. 17/691
Nach dem Bekanntwerden eines schlimmen Verbrechens erleben wir immer wieder den
Dreiklang von öffentlicher Betroffenheit, Unsicherheit und dem Ruf der Scharfmacher nach
härteren Strafen.
Während Betroffenheit und Unsicherheit bald schon durch andere Neuigkeiten überlagert
werden, ist die Spirale der Strafverschärfungsforderungen nachhaltig und gefährlich. Genau hier
ist die Forderung nach nachträglicher Sicherungsverwahrung einzuordnen. Sie soll zwar
Stimmungen beruhigen, die Politiker und Medien vorher selbst geschürt haben, aber in der Sache
selbst bringt sie lediglich Scheinsicherheit. Absolute Sicherheit gibt es nämlich gar nicht. Wer
dies den Leuten vorgaukelt, schafft selbst immer neue Sicherheitsbedürfnisse.

Darum spricht sich der SSW dafür aus, die nachträgliche Sicherungsverwahrung abzuschaffen.
Abgesehen von seiner fatalen Wirkung auf das Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und
Bürger hat sie als Instrument auch unter Beachtung aller rechtlichen Rahmenbedingung keinen 2
sinnvollen Anwendungsbereich. Denn Menschen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung
eine Tat begehen, kommen in die Forensik. Wir reden aber, und genau darüber urteilte auch der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im letzten Jahr, über voll schuldfähige Menschen.
Bei diesem Personenkreis kann sich das Gericht, das die Haftstrafe verhängt, bereits in seinem
Urteil die Sicherungsverwahrung vorbehalten, falls die Gefährlichkeit des Täters zum Zeitpunkt
des Urteils nicht zweifelsfrei festzustellen ist. Das ist richtig und gut so. Die
Sicherungsverwahrung ist im deutschen Strafrecht eine freiheitsentziehende Maßregel der
Besserung und Sicherung. Sie soll dazu dienen, die Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern zu
schützen.

Im Gegensatz zu der normalen Strafhaft knüpft die Sicherungsverwahrung jedoch einzig an die
Gefährlichkeit des Straftäters für die Allgemeinheit an. Diese Gefährlichkeit muss im Wege einer
Prognose festgestellt werden und sich zuvor in einer besonders schweren Straftat geäußert
haben.

Es wird die Freiheit entzogen, und zwar einzig zum Schutze der Allgemeinheit vor diesem
Menschen. Darum müssen hier hohe Anforderungen gestellt werden, bevor dies so entschieden
wird. Nachträglich dieses anzuordnen, bedeutet: keine Klarheit - weder für den Täter noch für
die Gesellschaft. Die Möglichkeit der Resozialisierung geht verloren, wenn der Täter nicht weiß,
wie lange er einsitzen wird.

Was soll dann die elektronische Fußfessel?
Schuldfähigen Tätern eine Fußfessel anzulegen, erscheint nur auf den ersten Blick sinnvoll, weil
die Betroffenen genau wissen, was sie riskieren, wenn sie gegen ihre Auflagen verstoßen und sie
daher bereits aus Eigeninteresse die Auflagen erfüllen werden. Trotzdem bleibt das Unbehagen,
auf ein technisches System zu vertrauen, das manipuliert werden kann und dessen Daten
vergleichsweise einfach zu veröffentlichen sind.
Nach unser aller Erfahrung gibt es keine sichere Datenverarbeitung. Die Ortung der Fußfessel
und die Berechnung der Daten bezüglich verbotener Orte wie Schulen oder Kindergärten ist 3
nichts anderes als EDV – und die ist hackbar! Schon manchem Experten wurde sein angeblich
todsicheres System von einem Schüler gehackt. Das wird bei der kriminellen Energie der Täter
sicherlich auch schnell erledigt sein und dann gaukelt die manipulierte Fessel den Behörden
einen völlig falschen Aufenthaltsort des Täters vor.
Darüber hinaus zeigt jedes Navigationsgerät in einem Auto, wie fehlbar ein GPS-gesteuertes
System sein kann. Es kann sich manchmal um mehrere Kilometer vertun. In einer Großstadt wäre
ein derartiger Rechenfehler an einer Fußfessel katastrophal.
Daneben ist die Datensicherheit der Fußfessel keineswegs gewährleistet. Wie zahlreiche Fälle in
den USA belegen, wurden dort ganz gezielt die genauen Adressen der Fußfesselträger den
Medien zugespielt, damit diese eine öffentliche Kampagne gegen den Täter lostreten konnten.
Dieses Kesseltreiben gilt es zu vermeiden.
Das alles spricht gegen die Einführung der Fußfessel, die der Justizminister, sicherlich auch aus
finanziellen Erwägungen heraus, präferiert. Eine Rund-um-die-Uhr-Bewachung ist ihm, wie
vielen seiner Justizministerkollegen schlichtweg zu teuer.
Aber: unabhängig davon, wie wir ideologisch zur Fußfessel stehen, ob man sie ablehnt oder
befürwortet, wir müssen sie zunächst auf ihre Tauglichkeit testen. Die ersten Versuche in Hessen
sind dazu nicht aussagekräftig, schließlich ging es dort nicht um Schwerverbrecher. Die
Justizminister sollten darum erst einmal die Ergebnisse eines Feldversuchs unter
Alltagsbedingungen abwarten, bevor sie gesetzliche Regelungen auf den Weg bringen.

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen