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17.08.10 , 13:00 Uhr
B 90/Grüne

Bernd Voß zur Streichung der Ökolandbauförderung

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
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Nr. 452.10 / 17.08.2010


Streichung der Ökolandbauförderung entspricht nicht den Empfehlungen des Landesrechnungshofes
Zu den Antworten der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zu den Empfehlungen des Landesrechnungshofes bezüglich der Förderung einer markt- und standortgerech- ten Landwirtschaft (Drs. 17/735), sagt der agrarpolitische Sprecher der Landtagsfrakti- on von Bündnis 90/Die Grünen, Bernd Voß:
Entgegen anders lautender Behauptungen aus den Reihen der Koalitionsfraktionen entspricht die beabsichtigte Streichung der Förderung des Ökolandbaus keinesfalls den Empfehlungen des Landesrechnungshofes. Das geht aus den Antworten der Landes- regierung auf unsere Kleine Anfrage hervor. Der Landesrechnungshof hatte zwar eine Überprüfung der Beibehaltungsförderung angeregt, jedoch darauf hingewiesen, dass dazu eine Auswertung der Betriebsergebnisse der Ökobetriebe in Schleswig-Holstein erforderlich wäre. Dies ist nicht geschehen. Vielmehr gibt die Landesregierung zu, dass ihr eine ausreichende Datengrundlage für eine solche Auswertung nicht vorliegt.
Die Landesregierung handelt, ohne die Folgen zu überblicken. Sie bringt die rund 520 Biobetriebe in Schleswig-Holstein in Existenznot. Es muss damit gerechnet werden, dass viele von Ihnen die ökologische Bewirtschaftung aufgeben werden. Wichtige Leis- tungen wie Klimaschutz, Gewässerschutz und Artenvielfalt in der Kulturlandschaft dro- hen verloren zu gehen. Es handelt sich bei der Förderung des Ökolandbaus nämlich nicht um pauschale Subventionen, wie bei den Flächenprämien, die es für alle Betriebe gibt, sondern um eine Honorierung von zusätzlich erbrachten Leistungen für das Ge- meinwohl. Seite 1 von 2 Dabei wird mit dieser Streichung noch nicht einmal ein Beitrag zur Haushaltskonsolidie- rung für den Doppelhaushalt 2010/2011 geleistet. Dieses Argument ist nur vorgescho- ben. Die Streichung der Beibehaltungsförderung greift erst ab 2012, weil so lange die bestehenden Förderverträge ihre Gültigkeit behalten. Aber auch in den Folgejahren wird der Einspareffekt minimal sein. Als Agrarumweltmaßnahme wird der Ökolandbau nur zu 18 Prozent aus Landesmitteln finanziert, 27 Prozent kommen vom Bund und 55 Prozent von der EU. Es könnte sogar sein, dass die Gesamtbilanz am Ende negativ ist. Denn durch die Wettbewerbsnachteile der Schleswig-Holsteinischen Unternehmen der Biobranche könnten Steuereinnahmen in nicht unerheblichem Umfang wegbrechen.
Der jetzige Beschluss ist daher völlig unsinnig. In Zusammenhang mit der bevorstehen- den Reform der EU-Agrarpolitik lässt sich aber die Absicht erahnen. Nach 2013 werden die Karten bei der Agrarförderung völlig neu gemischt. Die Landesregierung möchte möglichst viel an pauschalen Subventionen für die Landwirtschaft erhalten. Die gesell- schaftliche Diskussion geht genau in die entgegen gesetzte Richtung: Zahlungen an die Landwirtschaft zukünftig nur noch als Honorierung für Gemeinwohlleistungen.
Für uns ist klar: der Ökolandbau mit seinen vielfältigen Leistungen ist ein wichtiger Be- standteil einer zukunftsfähigen Ausgestaltung der Agrarförderung. Wer daran rüttelt nimmt in Kauf, dass die gesellschaftliche Akzeptanz für die Agrarförderung weiter in den Keller geht.
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