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Marret Bohn zum Landtagsantrag für einen konsequenten Nichtraucherschutz
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 454.10 / 19.08.2010Konsequenter Nichtraucherschutz auch für Schleswig-Holstein - Bayern macht es vor!Die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag zum Nichtraucher- schutz in den Landtag eingebracht (Drs. 117/743). Dazu sagt die gesundheitspolitische Sprecherin, Marret Bohn:Die Mehrheit der Bevölkerung will einen konsequenten Nichtraucherschutz. Das hat das bayrische Volksbegehren deutlich gezeigt. BürgerInnen haben keine Lust mehr, sich in der Öffentlichkeit voll qualmen zu lassen.Durch dieses Votum fühlen wir uns bestätigt und haben eine weitere Initiative für einen effektiven Nichtraucherschutz in den Landtag eingebracht. Im September muss das Parlament nun darüber befinden, ob er einen bundesweit einheitlichen Nichtraucher- schutz im Rahmen der arbeitsrechtlichen Regelungen unterstützen will. Das „Schwarze Peter Spiel“ der Koalitionsfraktionen von CDU und FDP zwischen Bundes- und Landes- ebene führt zu nichts.Ministerpräsident Carstensen hat sich in der Vergangenheit als Retter der kleinen Eck- kneipen einen Namen gemacht. Die FDP hat angekündigt, dass sowieso schon löchrige Landesgesetz in Schleswig-Holstein weiter auszuhöhlen. Wer das plant, verkennt die Zeichen der Zeit und handelt fahrlässig.Ein Blick in das Krebsregister Schleswig-Holstein zeigt: Schleswig-Holstein liegt über dem Bundesdurchschnitt bei der Neuerkrankungsrate an Lungenkrebs bei Frauen. Im Seite 1 von 2 Hotel- und Gaststättengewerbe arbeiten anteilmäßig viele Frauen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass Schleswig-Holstein sich auf Bundesebene dafür einsetzt, Nägel mit Köp- fen zu machen. Die Grüne Bundestagsfraktion hat konkrete Vorschläge vorgelegt, wie Arbeitsschutzgesetz und die Arbeitsstättenverordnung geändert werden können, um die Gesundheit der ArbeitnehmerInnen zu erhalten und Lungenkrebs zu verhindern. Exper- tInnen sind sich einig: Wirklichen Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens bietet nur ein ausnahmsloses Rauchverbot im öffentlichen Raum – dazu gehören auch Re- staurants und Gaststätten. *** 2