Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Ingrid Brand-Hückstädt: Der Staat kann die Familien nur unterstützen
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Stellvertretende Vorsitzende Nr. 300/2010 Günther Hildebrand, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Mittwoch, 8. September 2010Sperrfrist: Redebeginn www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!RundfunkstaatsvertragIngrid Brand-Hückstädt: Der Staat kann die Familien nur unterstützenIn ihrer Rede zu TOP 8 (Rundfunkstaatsvertrag) sagte die medienpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Ingrid Brand-Hückstädt:„Es war eine schwere Geburt: Der 14. Rundfunkstaatsvertrag musste als Gesamtregelwerk die bekannten TV-Jugendschutzmodelle mit den neuen Möglichkeiten des Internets verbinden. Die Dynamik des Mediums Internet, die Masse an Inhalten mit trotzdem weitestmöglichem Jugendschutz zu verbinden, war die zentrale Herausforderung - und ich wage die Prognose: Sie wird es auch in den nächsten Jahren bleiben.Es ist bekannt, dass wir als FDP die Verhandlungen über den Staatsvertrag von Anfang an sehr kritisch begleitet haben. Uns fehlte nicht nur die garantierte Praxistauglichkeit, es gab auch wegen der Begriffe und Definitionen die Befürchtung, dass die Rechtsunsicherheit bei den Anbietern zur Gefährdung ihrer Geschäftsmodelle im Internet führen würde. Zudem ging uns der Anbieter-Begriff viel zu weit, und auch die zunächst von den Staatskanzleien angedachte Idee, wonach der Anbieter auch für fremde Inhalte verantwortlich sein sollte, hielten wir für völlig inakzeptabel.Wir wollten ein Wirrwarr zwischen den verschiedenen Gesetzen so weit wie möglich verhindern, so dass wir die bisher bereits bestehende Kennzeichnung der Selbstkontrolle nach dem Jugendschutzgesetz gefordert haben im Gegensatz zu den im Entwurf vorgeschlagenen Altersstufen.Die meisten unserer Kritikpunkte und Anregungen wurden dann auch schließlich bei den Verhandlungen der Länder berücksichtigt. Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Auf Anregung der FDP-Fraktion hat Schleswig-Holstein sehr schnell zu Protokoll erklärt, dass die technische Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen nicht dazu führen darf, dass anderweitige Schutzvorkehrungen verpflichtend werden und dass die Kontrollpflichten für fremde Inhalte, auch in Foren und Blogs, durch den Staatsvertrag nicht erweitert werden. Daran lag der FDP besonders, damit keine erweiterte Haftung nach dem Telekommunikationsgesetz oder allgemeinen Gesetzen begründet wird. Für ein Netzwerk wie Facebook hätte dies das Ende bedeuten können.Dieser Jugendmedienschutzstaatsvertrag ist sicher nicht der große Wurf. Aber er ist besser als gar nichts. Wir wissen alle, dass lückenlose Aufsicht über das Medium Internet unmöglich ist. Aber ein Internet ganz ohne Aufsicht einfach so zu akzeptieren ginge dann doch wohl etwas zu weit. Aktuelle Studien zeigen nämlich, dass Eltern von Kindern unter 10 Jahren schon fast übervorsichtig den Umgang mit Fernsehern und PC begleiten. Das ändert sich aber fast schlagartig, wenn die Kinder älter werden. Bei Kindern ab 14 haben Eltern fast keine Ahnung mehr, was ihre Kinder am PC machen.Bevor das Internet unser aller Leben neu beeinflusste, war Jugendmedienschutz einfach: Bevor ein neuer Film ins Kino kam, wurde von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) eine Altersfreigabe festgelegt. Die war dann auch gültig für spätere Fernsehübertragungen: Filme ab 12 nicht vor 20 Uhr, Filme ab 16 nicht vor 22 Uhr, ab 18 erst ab 23 Uhr. Manche hier werden sich erinnern, dass man durch kreative Eigeninitiative als 15-Jähriger versucht hat, unbemerkt die so genannten verbotenen Filme nach 22 Uhr doch irgendwie mitzukriegen. Jugendschutz war also schon damals auch nicht 100-prozentig zu erreichen.Nun ist das weltweite Internet immer auf Sendung, immer online und irgendwo auf der Welt ist es immer nach 23 Uhr – und damit Jugendschutz ungleich schwieriger als früher. Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag versucht auf die Reihe zu bekommen, was fast unmöglich ist: Nazi-Propaganda, Rassenhass oder Kinderpornografie und andere auch weniger extreme Angebote im Internet, die das Wohl von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen könnten, von diesen soweit wie möglich fernzuhalten.Nach dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag ist das technisch einfach: jeder Anbieter kann, muss aber nicht, seiner Internetseite eine Altersfreigabe geben. Und die Eltern können, sollten aber, eine Software installieren, mit der ihre Kinder am PC nur noch auf die Seiten kommen, die ihnen aufgrund der Altersfreigabe erlaubt sind. Gezwungen wird niemand zu gar nichts.Es ist also wie früher, als es die Eltern waren, die uns gegen 23 Uhr mit mehr oder weniger lautstark vorgetragenen pädagogischen Gründen vom Fernseher wegholten wenn wir erwischt wurden. Auch heute sind weiterhin die Eltern gefordert, darauf zu achten, was ihre Kinder vor dem Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3 PC eigentlich machen. Sie können das – relativ einfach - durch die entsprechende Software-Installation.Nun sagen die Kritiker des Jugendmedienstaatsvertrages, dass es für Internet-Anbieter schwierig oder gar unzumutbar sei, jede Internet-Seite zu prüfen und eine Altersfreigabe zu markieren. Ich behaupte: Seriöse Betreiber – und die sind in der Mehrheit - haben durchaus ein Interesse an funktionierendem Jugendschutz, weil es ein Qualitätsmerkmal werden könnte.Selbst die Bitkom, Bundesverband der Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien, E.V. bezeichnet den Jugendmedienschutzstaatsvertrag als einen ‚Schritt in die richtige Richtung’.Ich zitiere aus der Pressemeldung: ‚Technische Lösungen können gerade bei kleineren Kindern künftig ein zentrales Instrument sein, aber es geht auch um den Erwerb von Medienkompetenz. Dabei kann der Staat die Familien unterstützen, aber er kann es ihnen nicht vollständig abnehmen.’Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/