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Wolfgang Kubicki: Rufe nach sofortigen Neuwahlen gehen schon rein technisch ins Leere
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Stellvertretende Vorsitzende Nr. 301/2010 Günther Hildebrand, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Donnerstag, 9. September 2010Sperrfrist: Redebeginn www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!LandeswahlgesetzWolfgang Kubicki: Rufe nach sofortigen Neuwahlen gehen schon rein technisch ins LeereIn seiner Rede zu TOP 1 (Landeswahlgesetz) sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:„Lassen Sie mich kurz aus dem Koalitionsvertrag von CDU und FDP zum Thema Landeswahlgesetz zitieren. Dort steht auf Seite 43 zum Abschnitt Wahlrechtsreformen folgendes zu lesen:‚Die Landesverfassung sieht vor, dass der Landtag grundsätzlich aus 69 Abgeordneten bestehen soll. Nach der letzten Landtagswahl wurde deutlich, dass das aktuelle Wahlrecht nicht ausreicht, diese Vorgabe in einem Parlament mit fünf bis sechs Fraktionen abzubilden.Deshalb wollen CDU und FDP zeitnah das Landeswahlrecht mit der Zielsetzung überarbeiten, eine Überschreitung der in der Landesverfassung vorgesehenen Landtagsmandate zu vermeiden.’FDP und CDU haben damit schon im Oktober letzten Jahres das vereinbart, was das Landesverfassungsgericht nun dem Landtag in seiner Entscheidung vom letzten Montag ins Stammbuch geschrieben hat.Die Koalition hat also bereits weit vor der Entscheidung von Schleswig erkannt, dass es nicht vermittelbar ist, in der Landesverfassung die Anzahl von 69 Abgeordneten festzuschreiben und sich zugleich ein Wahlrecht zu leisten, welches eine wesentliche Überschreitung dieser Vorgabe zulässt.Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Ganz unbesehen der verfassungsrechtlichen Frage bedurfte es also der Entscheidung vom letzten Montag nicht, um zumindest die Koalition von CDU und FDP dazu zu bewegen, eine Wahlrechtsreform durchzuführen.Die Koalition steht über die Änderung des Wahlrechts bereits in Verhandlungen.Es hat eine ausgiebige Anhörung im Innen- und Rechtsausschuss zu dem Thema gegeben und wir werden in der vom Verfassungsgericht gesetzten Frist ein neues Wahlrecht verabschieden. Viele Vorschläge liegen bereits heute auf dem Tisch. Die Grünen haben einen Gesetzentwurf eingereicht, der lediglich die Verringerung der Wahlkreise beinhaltet.Der Verein ‚Mehr Demokratie e.V.’ mit dem ehemaligen Fraktionsvorsitzenden der Grünen Karl-Martin Hentschel hat einen komplett anderen – durchaus interessanten – Vorschlag für ein neues Wahlrecht erarbeitet. Einige Sozialdemokraten hätten gerne das Ein- Stimmen-Wahlrecht zurück.Dass meine Fraktion den Vorschlag von ‚Mehr Demokratie’ interessant findet, will ich dabei gar nicht verhehlen.Wir kommen dem Vorschlag des Landtagspräsidenten, gemeinsam den Versuch zu unternehmen, eine Initiative für ein neues Wahlrecht zu erarbeiten, gerne nach. Ob es wirklich hilfreich ist, wenn viele Köche am Brei kochen, werden wir dann sehen.Es wird schon interessant sein, wie wir die verschiedenen Ansätze in ein Gesetz gießen wollen. Ich bin da eher skeptisch, aber einen Versuch ist es wert.Das Landesverfassungsgericht hat Fristen gesetzt, deren Wert darin besteht, dass sie da sind. Es hat bewusst keine unverzüglichen Neuwahlen angeordnet.Aber was viele, die heute nach sofortigen Neuwahlen rufen, vergessen, ist, dass nach Verabschiedung des neuen Wahlrechts die Diskussionen um die Neuschneidung der Wahlkreise losgehen wird. Erst wenn diese Voraussetzungen geklärt sind, können die Parteien gegebenenfalls Delegierte wählen, Parteitage einberufen, die Direktkandidaten und die Listen wählen.All dies braucht Zeit, so dass die Rufe nach sofortigen Neuwahlen schon rein technisch ins Leere gehen werden.Wir haben Ihnen von CDU und FDP einen Antrag vorgelegt, der die Opposition einlädt, sich konstruktiv an den weiteren Verhandlungen für ein Landeswahlrecht zu beteiligen.Wir haben weiterhin in unserem Antrag die Bitte formuliert, dass die Landesregierung nach Verabschiedung des neuen Wahlrechts und derFrank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3 Neuschneidung der Wahlkreise zügig einen Wahltermin festlegen soll, damit die Parteien und die Menschen sich darauf einstellen können.Die ist dafür zuständig.Wir haben ein Zeitfenster für Neuwahlen bis zum 30. September 2012.Das Verfassungsgericht hat uns diese Frist gesetzt, weil es der Auffassung ist, dass der Landtag diesen Zeitraum braucht, um die nächste Landtagswahl nach der Wahlrechtsreform und den folgenden technischen Abläufen vorbereiten und durchführen zu können.Wir werden die Diskussionen in Ruhe weiter angehen und gründlich führen, denn wir wollen nach den nächsten Wahlen keinen neuen Verfassungsstreit.Es mag Sie drängen, meine Kollegen von der Opposition, aber das macht die Sache nicht so dringlich, dass wir nicht mehr sorgfältig arbeiten sollen.“Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/