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Regina Poersch und Bernd Heinemann: Mutter-Kind Kuren sind als gesetzliche Pflichtleistung wichtiger denn je
Kiel, 09 September 2010Regina Poersch und Bernd Heinemann:Mutter-Kind Kuren sind als gesetzliche Pflichtleistung wichtiger denn je Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Bernd Heinemann, und die Abgeordnete Regina Poersch, Ostholstein, haben eine Kleine Anfrage zum Erhalt der Mutter- /Vater-Kind-Kuren gestellt. Dazu erklären sie:Nachdem in der vergangenen Woche die SPD-Bundespolitikerinnen Bettina Hagedorn aus Ostholstein sowie Ulla Schmidt (Bundesgesundheitsministerin a. D.) und Marlene Rupprecht, (Kuratoriumsvorsitzende des Müttergenesungswerks) in Malente und Kellenhusen den Finger in die Wunde der Ablehnungspraxis von Krankenkassen bei Mutter-/Vater-Kind-Kuren gelegt haben, ist nun die Landespolitik am Zug.Krankenkassen stehen in einer besonderen gesetzlichen Verantwortung, besonders bei den Pflichtleistungen im Rahmen der Mutter- bzw. Vater-Kind-Kuren. Alle Beteiligten berichteten übereinstimmend von einer restriktiven bis ablehnenden Haltung der gesetzlichen Krankenversicherungen, wenn es um die Bewilligungspraxis bei dieser unverzichtbaren Aufgabe geht. Die Belastungen von jungen Familien und besonders von alleinerziehenden Elternteilen haben sich in der mobilen Kommunikationsgesellschaft teilweise erheblich verschärft. Für die Funktion und Gesundheit der Familie als wichtiger Grundzelle guter Lebenschancen sind im Fall von entsprechenden Diagnosen Mutter-/Vater-Kind-Kuren wichtiger denn je.Wir hören aus Einrichtungen in Ostholstein, dass der schleppende und sehr oft sogar ablehnende Umgang der Krankenkassen mit Kuranträgen neben den betroffenen Eltern auch zunehmend der Belegung in den Kureinrichtungen und damit wichtigen Arbeitgebern in der Region massiv schadet.Wenn wir unserem Ruf als Gesundheitsland Schleswig-Holstein gerecht werden wollen, müssen wir gesundheitspolitisch handeln und die Krankenkassen an diese für die Betroffenen und das Land wichtige Aufgabe erinnern.Wir möchten deshalb von der Landesregierung wissen, wie hoch der Bedarf an Mutter-/Vater- Kind-Kuren in Schleswig-Holstein ist und wie viele Kur-Anträge von schleswig-holsteinischen Eltern in den letzten fünf Jahren gestellt wurden. Darüber hinaus interessiert uns, wie lange die Bearbeitung eines Kur-Antrages durchschnittlich dauert und wie viele Anträge pro Jahr bewilligt oder abgelehnt werden. Wir fragen nach der Anzahl der Widersprüche gegen Ablehnungen und wie sich das Bewilligungsverhalten bei Mutter-/Vater-Kind Kuren in Schleswig-Holstein in den letzten 10 Jahren verändert hat. Zudem wollen wir wissen, wie die Landesregierung die Realisierung des Rechtsanspruchs der Eltern bei Bedarf einer Mutter-/Vater-Kind-Kur unterstützt.Hintergrund ist das so genannte Wettbewerbsstärkungsgesetz, mit dem mit Wirkung vom 1. April 2007 Mutter-/Vater-Kind-Kuren zu Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung wurden. Durch die Änderung in eine so genannte Pflichtleistung wollte der Gesetzgeber den Stellenwert dieser Kurmaßnahmen erhöhen und diese Leistungen gezielt ausbauen.Wiederholt berichten Beratungsstellen und Kureinrichtungen übereinstimmend, dass Krankenkassen hiergegen systematisch verstoßen. Dem gehen wir mit unserer Kleinen Anfrage nun nach und werden nach Vorlage der Antworten der Landesregierung das Thema voraussichtlich in den Sozialausschuss des Landtages ziehen.