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Anke Spoorendonk zu TOP 12 - Gesetzentwurf zur Änderung des Hochschulgesetzes
Presseinformation Kiel, den 08. September 2010 Es gilt das gesprochene WortAnke Spoorendonk TOP 12 Gesetzentwurf zur Änderung des Hochschulgesetzes Drs. 17/794Schon im Januar hatte Wissenschaftsminister de Jager im Bildungsausschuss angekündigt,dass es in dieser Legislaturperiode eine kleine und eine große Hochschulnovellierung gebenwürde. Der SSW begrüßt, dass jetzt die kleine Novellierung vorliegt. Aus unserer Sicht sind diemeisten Änderungen nämlich positiv zu bewerten. Dies liegt jedoch nicht an erster Stelledaran, dass die Landesregierung eine gute Hochschulpolitik betreibt - im Gegenteil - sonderndass Vorgaben der EU, Beschlüsse der KMK und spektakuläre Studentenproteste dieLandesregierung zwingen, tätig zu werden.Den SSW freut es daher besonders, dass die Bologna-Reform überarbeitet wird. DieStudentenproteste haben eindrucksvoll bewiesen, dass die Umsetzung der Reform nicht immergelungen ist. Hier war und ist also dringender Nachsteuerungsbedarf geboten. DieErleichterung der Anerkennung von Leistungen zwischen den Hochschulen, mehr Mobilität, dieReduzierung der Prüfungsdichte und die Flexibilisierung des Master-Zugangs sind ersteSchritte in die richtige Richtung. Allerdings müssen weitere Schritte folgen. Stichworte sindhier z.B. Abschaffung der Anwesenheitskontrollen oder die Qualität und Didaktik in der Lehre. 2Weiterhin begrüßt der SSW, dass Professorinnen und Professoren mit der Novellierung dieMöglichkeit einer Zweitmitgliedschaft erhalten und somit an zwei Hochschulen lehren undforschen dürfen. Außerdem wurde die von uns seit langem geforderte Experimentierklausel in§ 49 des Gesetzes aufgenommen, so dass Hochschulen jetzt endlich gemeinsameStudiengänge entwickeln können. Besonders für den Hochschulstandort Flensburg ist dies einegute Nachricht, da Uni und FH sowieso schon eng zusammenarbeiten und jetzt die formellenMöglichkeiten geschaffen wurden, um Studiengänge gemeinsam einzurichten. Die UniFlensburg hat ja bereits Erfahrungen mit der Entwicklung und Durchführung vongrenzüberschreitenden Studiengängen mit der Syddansk Universitet, so dass wir jetzt daraufgespannt sein können, welche Kooperationen sich Uni und FH in Bezug auf eingrenzüberschreitendes Institut mit der SDU einfallen lassen.Und als dritten Punkt möchte ich die Erleichterung des Hochschulzugangs für beruflichQualifizierte hervorheben. Diese Öffnung der Hochschulen ist seit vielen Jahren vonBetroffenen und Verbänden gefordert worden, um mehr Transparenz im Bildungssystemherzustellen und für mehr Chancengleichheit zu sorgen. Aus unserer Sicht ist hiermit vor allemauch ein Schritt in Richtung lebenslanges Lernen gemacht worden, in dem Menschen auf ihreBildung aufbauen und ihre Potenziale entfalten können und nicht ein Leben lang in einerBildungsschublade verharren müssen.Bürokratieabbau, die Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten und die Promotionsordnungfür Bachelor- und FH-Absolventen sind weitere Eckpunkte der Hochschulgesetznovellierung,die wir positiv sehen. Allerdings möchte ich auch betonen, dass ein paar Eckpunkte derNovellierung aus unserer Sicht bedenklich sind. Zum einen ist hier die studentische Gebühr fürden Verwaltungsaufwand bei An- und Rückmeldung an den Hochschulen zu nennen. InBrandenburg haben AStA und GEW gegen die Gebühr geklagt, da diese nicht demtatsächlichen Aufwand entspricht, sondern geschätzte 2,5 Mal höher als die realen Kosten ist.Das Verwaltungsgericht Potsdam zweifelt daher an der Rechtmäßigkeit der Gebühr und hat 3jetzt den Hochschulen aufgelegt, die genauen Unkosten aufzureihen. Seit vielen Jahren zahlendaher alle Studierenden die Gebühr nur unter Vorbehalt, um im Falle eines Sieges einenRechtsanspruch auf Rückzahlung zu haben. Hier sollte Schleswig-Holstein aufpassen, dass dasLand sich nicht in eine ähnliche rechtliche Grauzone begibt. Außerdem sehen wir dieReduzierung der obligatorischen Einbindung der Personalräte in Organisationsentscheidungendes UKSH kritisch. Die Begründung für weniger Mitbestimmungsrecht ist einfachunverständlich.Ebenso unverständlich mutet das Di-Mi-Do-Phänomen an. Professoren, die nur noch dienstags,mittwochs und donnerstags in den Unis anzutreffen sind, gibt es. Dies ist meistens weder fürStudierende noch für das Uni-Leben von Vorteil. Die Freiheit in Forschung und Lehre heißt janicht unbedingt, dass man den ganzen Tag tun und lassen kann, wozu man Lust hat. Trotzdemist es mehr als peinlich, wenn die Anwesenheit des Lehrpersonals an den Hochschulen schongesetzlich festgeschrieben werden muss.Abschließend möchte ich für den SSW sagen, dass wir die Anpassung in dieser HSG-Novellierung an die neuen Rahmenbedingungen überwiegend begrüßen, es aber auch einigekritische Punkte gibt, die wir im Ausschuss diskutieren sollten.