Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

09.09.10 , 16:54 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 12 - Gesetzentwurf zur Änderung des Hochschulgesetzes

Presseinformation Kiel, den 08. September 2010 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk TOP 12 Gesetzentwurf zur Änderung des Hochschulgesetzes Drs. 17/794

Schon im Januar hatte Wissenschaftsminister de Jager im Bildungsausschuss angekündigt,
dass es in dieser Legislaturperiode eine kleine und eine große Hochschulnovellierung geben
würde. Der SSW begrüßt, dass jetzt die kleine Novellierung vorliegt. Aus unserer Sicht sind die
meisten Änderungen nämlich positiv zu bewerten. Dies liegt jedoch nicht an erster Stelle
daran, dass die Landesregierung eine gute Hochschulpolitik betreibt - im Gegenteil - sondern
dass Vorgaben der EU, Beschlüsse der KMK und spektakuläre Studentenproteste die
Landesregierung zwingen, tätig zu werden.


Den SSW freut es daher besonders, dass die Bologna-Reform überarbeitet wird. Die
Studentenproteste haben eindrucksvoll bewiesen, dass die Umsetzung der Reform nicht immer
gelungen ist. Hier war und ist also dringender Nachsteuerungsbedarf geboten. Die
Erleichterung der Anerkennung von Leistungen zwischen den Hochschulen, mehr Mobilität, die
Reduzierung der Prüfungsdichte und die Flexibilisierung des Master-Zugangs sind erste
Schritte in die richtige Richtung. Allerdings müssen weitere Schritte folgen. Stichworte sind
hier z.B. Abschaffung der Anwesenheitskontrollen oder die Qualität und Didaktik in der Lehre. 2
Weiterhin begrüßt der SSW, dass Professorinnen und Professoren mit der Novellierung die
Möglichkeit einer Zweitmitgliedschaft erhalten und somit an zwei Hochschulen lehren und
forschen dürfen. Außerdem wurde die von uns seit langem geforderte Experimentierklausel in
§ 49 des Gesetzes aufgenommen, so dass Hochschulen jetzt endlich gemeinsame
Studiengänge entwickeln können. Besonders für den Hochschulstandort Flensburg ist dies eine
gute Nachricht, da Uni und FH sowieso schon eng zusammenarbeiten und jetzt die formellen
Möglichkeiten geschaffen wurden, um Studiengänge gemeinsam einzurichten. Die Uni
Flensburg hat ja bereits Erfahrungen mit der Entwicklung und Durchführung von
grenzüberschreitenden Studiengängen mit der Syddansk Universitet, so dass wir jetzt darauf
gespannt sein können, welche Kooperationen sich Uni und FH in Bezug auf ein
grenzüberschreitendes Institut mit der SDU einfallen lassen.


Und als dritten Punkt möchte ich die Erleichterung des Hochschulzugangs für beruflich
Qualifizierte hervorheben. Diese Öffnung der Hochschulen ist seit vielen Jahren von
Betroffenen und Verbänden gefordert worden, um mehr Transparenz im Bildungssystem
herzustellen und für mehr Chancengleichheit zu sorgen. Aus unserer Sicht ist hiermit vor allem
auch ein Schritt in Richtung lebenslanges Lernen gemacht worden, in dem Menschen auf ihre
Bildung aufbauen und ihre Potenziale entfalten können und nicht ein Leben lang in einer
Bildungsschublade verharren müssen.


Bürokratieabbau, die Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten und die Promotionsordnung
für Bachelor- und FH-Absolventen sind weitere Eckpunkte der Hochschulgesetznovellierung,
die wir positiv sehen. Allerdings möchte ich auch betonen, dass ein paar Eckpunkte der
Novellierung aus unserer Sicht bedenklich sind. Zum einen ist hier die studentische Gebühr für
den Verwaltungsaufwand bei An- und Rückmeldung an den Hochschulen zu nennen. In
Brandenburg haben AStA und GEW gegen die Gebühr geklagt, da diese nicht dem
tatsächlichen Aufwand entspricht, sondern geschätzte 2,5 Mal höher als die realen Kosten ist.
Das Verwaltungsgericht Potsdam zweifelt daher an der Rechtmäßigkeit der Gebühr und hat 3
jetzt den Hochschulen aufgelegt, die genauen Unkosten aufzureihen. Seit vielen Jahren zahlen
daher alle Studierenden die Gebühr nur unter Vorbehalt, um im Falle eines Sieges einen
Rechtsanspruch auf Rückzahlung zu haben. Hier sollte Schleswig-Holstein aufpassen, dass das
Land sich nicht in eine ähnliche rechtliche Grauzone begibt. Außerdem sehen wir die
Reduzierung der obligatorischen Einbindung der Personalräte in Organisationsentscheidungen
des UKSH kritisch. Die Begründung für weniger Mitbestimmungsrecht ist einfach
unverständlich.


Ebenso unverständlich mutet das Di-Mi-Do-Phänomen an. Professoren, die nur noch dienstags,
mittwochs und donnerstags in den Unis anzutreffen sind, gibt es. Dies ist meistens weder für
Studierende noch für das Uni-Leben von Vorteil. Die Freiheit in Forschung und Lehre heißt ja
nicht unbedingt, dass man den ganzen Tag tun und lassen kann, wozu man Lust hat. Trotzdem
ist es mehr als peinlich, wenn die Anwesenheit des Lehrpersonals an den Hochschulen schon
gesetzlich festgeschrieben werden muss.


Abschließend möchte ich für den SSW sagen, dass wir die Anpassung in dieser HSG-
Novellierung an die neuen Rahmenbedingungen überwiegend begrüßen, es aber auch einige
kritische Punkte gibt, die wir im Ausschuss diskutieren sollten.

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen