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Andreas Tietze zu Ladenöffnungszeiten
Presseinformation Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob TOP 14 + 51 –Ladenöffnungszeiten und Bäderverordnung Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Dazu sagt der tourismuspolitische Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen, Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Andreas Tietze: Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 499.10 / 09.09.2010 Sonntagsarbeit muss wieder die Ausnahme werdenNach unserer Auffassung ist der freie Sonntag eine zivilgesellschaftliche, kulturelle und soziale Errungenschaft, die es zu achten gilt. Er bietet die Möglichkeit, einen Tag in der Woche Pause zu machen, abzuschalten vom täglichen Allerlei.Gesetzliche Regelungen müssen diesen Ansprüchen entsprechen. Im Kern geht es da- rum, im Ladenschutzgesetz und der daraus abgeleiteten Bäderverordnung eine maß- volle Balance zwischen ökonomischen Interessen des Einzelhandels und den Ruhebe- dürfnissen des Einzelnen zu finden.Mit dem Urteil des OVG Greifswald zur Bäderverkaufsordnung in Mecklenburg- Vorpommern hat neben dem Bundesverfassungsgericht ein weiteres Deutsches Gericht ein deutliches Signal gegen die Aufweichung des Sonntagsschutzes in unserer Verfas- sung gesetzt.Die beiden großen Kirchen haben auch in Schleswig-Holstein gerichtliche Schritte zur Aufhebung der Bäderverordnung eingeleitet und einen entsprechenden Normenkon- trollantrag beim OVG in Schleswig eingereicht. Sie haben sich jedoch bereit erklärt, das Verfahren ruhen zu lassen und Gespräche mit der Landesregierung über einen Kom- promiss zu führen.Unserer Auffassung nach sollen nicht Gerichte, sondern die Politik entscheiden. Daher fordert die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zukünftig eine ausgewogene Bäderord- nung, die auch einen ausreichenden Sonntagsschutz regelt.Die schleswig-holsteinische Bäderverordnung ist eine Kann-Bestimmung und hat bisher darauf gesetzt, dass die Unternehmen durch freiwillige Selbstkontrolle Spielräume nut- zen konnten. Seite 1 von 2 Diesen Ansatz halten wir im Prinzip für richtig und haben ihn in unserer rot-grünen Re- gierungszeit auch unterstützt. In der großen Koalition hatte Wirtschaftsminister Auster- mann jedoch 2006 eine neue Regelung mit einer so genannten „Allgemeinverfügung“ in Kraft gesetzt.Diese neue Reglung mit ihren Änderungen ist nun Ziel der Kritik, sie beinhaltete die Er- weiterung der Saison (absolute Zahl der Sonntage), die Hinzufügung weiterer Orte (mehr Gemeinden) und die Ausweitung der Verkaufsstellen (andere Branchen). Kurzum – die Ausnahme wurde zur Regel und damit ist das sogenannte Regel-Ausnahme- Verhältnis nicht mehr gewahrt.Allein 2009 durften die Geschäfte in den betroffenen Orten an 45 Sonntagen und diver- sen Feiertagen öffnen. Aber nicht nur die Länge der Öffnungszeiten, auch das breite zugelassene Warenangebot ist zu kritisieren. Es ist etwas aus den Fugen geraten, die Ökonomisierung unseres Alltags nimmt immer mehr zu. Das Konsumverhalten der Ge- sellschaft kennt kaum noch Grenzen, alles muss und soll uns zu jeder Tag- und Nacht- zeit verfügbar sein.Wir brauchen eine neue Weichenstellung mit einer zivilgesellschaftlichen Diskussion darüber, was uns die Sonntagsruhe wert ist. Der vorgelegte Gesetzentwurf trägt dazu bei, dass das Regel-Ausnahme-Verhältnis der Sonntagsruhe wieder hergestellt wird und zwar per Gesetz und nicht per Verfügung oder „Verordnung per oder de Jager“ – das Parlament sollte die Regeln bestimmen.Um dieses Ziel zu erreichen muss an folgenden Stellschrauben gedreht werden: -> die absolute Zahl der Sonntagsöffnungen in den klassischen Bäder- und Kurorten ist zu reduzieren. Dazu ist die 2006 vorgenommene Erweiterung der Saison für den Zeit- raum vom 15.12.-31.10. auf die alte Regelung vom 15.3. – 31.10. zurückzuführen. Un- ser Vorschlag: Zwischen dem Jahreswechsel ist eine Sonderöffnungszeit vom 29.12.- 2.1. einzuführen. Dies gibt den Bädern die Möglichkeit das Silvester- und Neujahresge- schäft mitzunehmen.-> die absolute Zahl der vorgesehen Orte ist auf die alten „klassischen“ Bäder- und Ku- rorte zu begrenzen. Die in die neue Bäderverordnung (BäderVO) eingeführte Erweite- rung auf „sonstige Gemeinden und Gemeindeteile“ ist zurückzunehmen.-> Es ist zu prüfen, ob einige wenige Orte, die als sonstige Gemeinden, in der neuen Bäderverordnung genannt werden, als Kur- und Erholungsorte anerkannt werden kön- nen.-> bei den Verkaufsstellen auf die tatsächlichen Produkte des „alltäglichen Lebens“ ab- heben (Warenkorb), dazu gehören Lebensmittelgeschäfte, Bäckereiprodukte, Pflanzen und Zeitschriften – um es klar zu sagen: Schickimicki wie Mode und Möbel gehören nicht zu den dringenden Waren, die am Sonntag zu kaufen sind.Selbstverständlich erkennen auch wir Grünen, dass wir in einer Dienstleistungsgesell- schaft diesen Sektor mit großer Aufmerksamkeit beachten müssen. Gerade dort entste- hen neue Arbeitsplätze und in unserem Ansatz eines Green New Deal sehen wir gera- de in der Tourismus- und Gesundheitswirtschaft hohe Wertschöpfungsketten für unser Bundesland.Die Sonntagsarbeit muss nach unserer Überzeugung wieder die Ausnahme werden. *** 2