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09.09.10 , 17:31 Uhr
FDP

Oliver Kumbartzky: Ende der Bäderregelung wäre ein harter Schlag für den Handel und die Tourismusbranche

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Stellvertretende Vorsitzende Nr. 306/2010 Günther Hildebrand, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Donnerstag, 9. September 2010
Sperrfrist: Redebeginn



www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!
Ladenöffnungszeiten / Bäderverordnung
Oliver Kumbartzky: Ende der Bäderregelung wäre ein harter Schlag für den Handel und die Tourismusbranche
In seiner Rede zu TOP 14 + 51 (Ladenöffnungszeiten) sagte der tourismuspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:
„Die möglichst weitgehende Freigabe der Ladenöffnungszeiten war und ist für den Tourismus und somit für unser Bundesland von enormer Bedeutung. Die Ausnahme für den Verkauf an Sonntagen gilt für rund 80 Urlaubsorte in Schleswig-Holstein. Sie dürfen seit 4 Jahren an 45 Sonntagen im Jahr die Geschäfte öffnen.
Wir alle haben die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes in Greifswald verfolgt. Klar ist aber, dass die Entscheidung aus Mecklenburg-Vorpommern nicht ohne Weiteres auf Schleswig-Holstein übertragbar ist. Die Regelungen in Schleswig-Holstein unterscheiden sich in vielen Punkten von denen in Mecklenburg-Vorpommern.
Gerade in einer touristisch geprägten Region muss die Einzelhandelsversorgung auch an Sonntagen möglich sein. An den Bedürfnissen unserer Besucher müssen wir uns als Tourismusland auch weiter orientieren.
Insofern war es kein gutes Signal, dass die Nordelbische Kirche auch die Bäderregelung in Schleswig-Holstein kippen wollte. Die Bäderregelung hat sich bewährt und sie macht Sinn. Ein Ende der Bäderregelung wäre ein harter Schlag für den Handel und die Tourismusbranche. Man sollte auch nicht nur nach Mecklenburg-Vorpommern schauen, sondern auch nach Norden zu unseren Nachbarn in Dänemark. Dort tut sich zum Beispiel auch einiges in Sachen Sonntagsverkauf. So will man Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 die unterschiedlichen Sortimente ab 2012 komplett für den Sonntagsverkauf freigeben.
Für viele Touristen gehört der entspannte Einkaufsbummel nun mal ebenso zu einem erholsamen Urlaub, wie der lange Spaziergang und ein schönes Abendessen. Eine gute Bäderreglung ist damit auch Marketinginstrument für die Belebung des Tourismus. Sonntagsöffnungen beleben die Tourismusorte und zeugen von einer hohen Dienstleistungsqualität. Das gilt besonders für den Tourismus in Schleswig-Holstein, der geprägt ist von Tagesgästen und Kurzurlaubern, die gezielt an den Nachsaison-Wochenenden zu uns kommen.
Die Verhandlungen mit der Kirche sind noch nicht abgeschlossen, die Klage der Kirchen ruht deshalb.
Was man bedenken muss: Die Regelung hatte die Landesregierung seinerzeit in enger Abstimmung mit den Kirchen getroffen. Nach dem Motto: ‚Volle Orte, volle Kirchen’ sollte die Kirche unserer Meinung nach daher die gültige Bäderregelung unterstützen.
Die Regelung ist verfassungskonform und ausgewogen. Das haben die Grünen in ihrer Pressemitteilung vom 7. April dieses Jahres auch festgestellt. ‚Im Gegensatz zur Bäderregelung in Mecklenburg- Vorpommern erachten wir die schleswig-holsteinische Regelung für ausbalanciert’, heißt es dort.
Ich frage mich deshalb, warum die Grünen nun mit einer Gesetzesänderung vorpreschen. Herr Dr. Tietze, gerade Sie Nordfriese und Sylter sollten doch wissen, dass die Saison nicht nur in den Sommermonaten stattfindet, sondern eben vielerorts ganzjährig. Lassen Sie mich den Westerländer Tourismusdirektor Peter Douven zitieren, der am 10. April 2010 in der WELT sagte: ‚Tourismus lebt von der Dienstleistung. Die Bäderregelung ist daher unverzichtbar. Urlauber verlangen auch sonntags offene Geschäfte. Genuss-Einkauf gehört heute einfach mit dazu.’ Weiterhin führt Herr Douven aus, dass viele Touristen angesichts der Diskussion über die Sonntagsöffnungszeiten nur den Kopf schütteln. Würde die Bäderregelung gekippt, seien 15 bis 30 Prozent der Arbeitsplätze gefährdet.
Die Bäderregelung beschränkt wie Sie wissen die Sonntagsöffnungen nur auf bestimmte Kur- und Erholungsorte in Schleswig-Holstein sowie auf einzelne Gemeinden und Gemeindeteile, die von besonders starkem Urlaubstourismus geprägt sind. Die Grünen wollen mit ihrem Antrag die Zeiten und die entsprechenden Orte massiv einschränken, ohne die Verhandlungen mit den Kirchen abzuwarten.
Was man auch bedenken muss, ist, dass die Bäderregelung Rücksicht nimmt auf die immer flexibler werdenden Arbeitszeiten vieler berufstätiger Menschen.
Ich stelle mir gerade vor, wie Herr Tietze nach der Plenarwoche Ende Februar 2011 Freitagabend wieder auf Sylt ankommt, den Samstag nutzt, Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3 um sich zu entspannen und die guten Beschlüsse von schwarz-gelb Revue passieren lässt und dabei ganz vergisst, Lebensmittel für das Wochenende einzukaufen. Als er dann Sonntag aufwacht, denkt er mit Wohlwollen an unsere Landesregierung. ‚Wie gut, dass das Ladenöffnungsgesetz nicht wie von mir gefordert geändert wurde’ - das denkt Herr Tietze dann und fährt nach Westerland zum Einkaufen. Vielleicht bringt er uns allen etwas mit.“



Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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