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10.09.10 , 21:07 Uhr
SSW

Silke Hinrichsen zu TOP 29 - Bundesratsinitiative zur Residenzpflicht

Presseinformation Kiel, den 10. September 2010 Es gilt das gesprochene Wort



Silke Hinrichsen
TOP 29 Bundesratsinitiative zur Residenzpflicht Drs. 17/816

Die Residenzpflicht verkörpert die historisch längst überholte Idee, dass man Ausländer so
schlecht wie möglich behandelt, damit sie schnell wieder in ihr Heimatland zurückkehren.
Dabei wird völlig ignoriert, dass Asylsuchende und Ausländer nicht aus lauter Jux und Dollerei
Zuflucht in einem anderen Land suchen, sondern weil dramatische Geschehnisse sie dazu
zwingen. Krieg, politische Repression, religiöse oder rassistische Diskriminierungen,
Verfolgungen, Vertreibungen oder Naturkatastrophen - es gibt viele Gründe, warum Menschen
ihr Heimatland verlassen müssen und nicht zurückkehren können.


Die Idee, Asylsuchende und Ausländer schlecht zu behandeln, damit sie wieder gehen, ist
unmenschlich. Daher sollte die Residenzpflicht sofort abgeschafft werden. Die weiteren
Begründungen, warum die örtliche Einengung von Menschen sinnvoll sei, sind wenig
überzeugend. Die bessere Kontrolle und Erreichbarkeit sowie die Verhinderung des
Untertauchens werden hier häufig angeführt. Dabei werden Menschen, die untertauchen
wollen, Residenzpflicht hin oder her untertauchen. Und erreichbar wollen die Personen ja 2
selbst sein, damit sie Termine wahrnehmen, Post erhalten und Unterstützung entgegen
nehmen können.


Auch die schriftliche und mündliche Anhörung im Innen- und Rechtsausschuss hat deutlich
gemacht, wie absurd und überholt die Residenzpflicht ist. Das schönste Beispiel kam von der
Stadt Kiel, deren Vertreter mit einer sarkastisch anmutenden Nüchternheit erklärten, dass sie
die Verlassenserlaubnisse ohne eine Prüfung der Gründe verteilen würden, nicht weil sie
sinnvoll seien, sondern weil sie sich bei Nichteinhaltung dieser Vorschrift strafbar machen
würden. Aber ist ein Gesetz allein deshalb sinnvoll, weil man sich bei dessen Nichteinhaltung
strafbar macht?


Aus Sicht des SSW sollten Gesetze inhaltlich und fachlich sinnvoll sein. Und die Residenzpflicht
ist es nicht. Daher begrüßen wir ganz ausdrücklich die Ankündigung von Justizminister
Schmalfuß, die Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden auszuweiten. Allerdings reicht dies nicht
aus. Wir brauchen eine sofortige lockere Handhabung der Residenzpflicht für Asylsuchende
und Geduldete und eine Bundesratsinitiative zur Aufhebung dieser. Nach unserer Auffassung
ist es nämlich gerade die Kombination aus schnellen und langfristigen Vorhaben, die einen
respektvollen Umgang mit Ausländern und Asylsuchenden jetzt sofort möglich macht.


Es darf einfach nicht sein, dass 3200 Betroffene in Schleswig-Holstein erst um Erlaubnis betteln
müssen, wenn sie Freunde besuchen oder einfach nur einkaufen wollen. Die Verteilung der
Verlassenserlaubnisse hängt von der Willkür der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den
Behörden ab. In Teilen grenzt dies schon an Schikane. So vor allem in Flensburg, wo nicht nur
eine Gebühr von 10 Euro erhoben wird, wenn die Anzahl der Anträge „Überhand nimmt“,
sondern außerdem die Beurteilung eines Antrages besonders deutlich vom subjektiven
Belieben abhängt. Diskobesuche sind demnach keine guten Gründe, Familienfeste vielleicht
schon eher, Seminare zur interkulturellen Kompetenz auf jeden Fall. Es ist beschämend für die 3
Betroffenen, wenn sie von der willkürlichen Laune der Mitarbeiter abhängig sind, dass keinem
mehr erklärbar ist, worin der Sinn der Residenzpflicht liegt.


Vor allem muss man sich aber auch die Lebenslage der Geduldeten und Asylsuchenden
anschauen, um über den Sinn oder Unsinn der Residenzpflicht zu urteilen. Es ist ja nicht nur der
Diskobesuch, der vielleicht als unnötig empfunden wird, es sind die Zugänge zu
Religionsgemeinschaften, Sport und Freizeitaktivitäten, Einkaufsmöglichkeiten, Arbeitsplätzen,
Fortbildungen und Besuche bei Freunden und Verwandten, die unnötig erschwert werden.
Damit wird nicht nur die Integration verhindert, sondern vor allem die Isolation der Menschen
vergrößert, die natürlich dazu führt, dass die Residenzpflicht verletzt wird, um dem Wunsch
nach Bewegungsfreiheit nachzukommen. Dies wirkt kriminalisierend, stigmatisierend und
führt in schlimmsten Fällen zu Ordnungswidrigkeiten und bei Wiederholungen zu Straftaten
mit anschließenden Geld- und Gefängnisstrafen - welche dann der Integration und auch der
Einbürgerung entgegenstehen.


Für den SSW sage ich daher ganz klar, so kann es mit der Residenzpflicht nicht weitergehen.
Wir brauchen ein menschliches und modernes Ausländerrecht und die Räumliche
Beschränkung des Aufenthalts für Asylsuchende und Geduldete hat hier nichts zu suchen. Ein
erster Schritt aus schleswig-holsteinischer Sicht wäre daher, mit Hamburg ein Abkommen
abzuschließen, damit nicht schon das Überschreiten einer Straße zur Straftat wird.

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