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Silke Hinrichsen zu TOP 29 - Bundesratsinitiative zur Residenzpflicht
Presseinformation Kiel, den 10. September 2010 Es gilt das gesprochene WortSilke HinrichsenTOP 29 Bundesratsinitiative zur Residenzpflicht Drs. 17/816Die Residenzpflicht verkörpert die historisch längst überholte Idee, dass man Ausländer soschlecht wie möglich behandelt, damit sie schnell wieder in ihr Heimatland zurückkehren.Dabei wird völlig ignoriert, dass Asylsuchende und Ausländer nicht aus lauter Jux und DollereiZuflucht in einem anderen Land suchen, sondern weil dramatische Geschehnisse sie dazuzwingen. Krieg, politische Repression, religiöse oder rassistische Diskriminierungen,Verfolgungen, Vertreibungen oder Naturkatastrophen - es gibt viele Gründe, warum Menschenihr Heimatland verlassen müssen und nicht zurückkehren können.Die Idee, Asylsuchende und Ausländer schlecht zu behandeln, damit sie wieder gehen, istunmenschlich. Daher sollte die Residenzpflicht sofort abgeschafft werden. Die weiterenBegründungen, warum die örtliche Einengung von Menschen sinnvoll sei, sind wenigüberzeugend. Die bessere Kontrolle und Erreichbarkeit sowie die Verhinderung desUntertauchens werden hier häufig angeführt. Dabei werden Menschen, die untertauchenwollen, Residenzpflicht hin oder her untertauchen. Und erreichbar wollen die Personen ja 2selbst sein, damit sie Termine wahrnehmen, Post erhalten und Unterstützung entgegennehmen können.Auch die schriftliche und mündliche Anhörung im Innen- und Rechtsausschuss hat deutlichgemacht, wie absurd und überholt die Residenzpflicht ist. Das schönste Beispiel kam von derStadt Kiel, deren Vertreter mit einer sarkastisch anmutenden Nüchternheit erklärten, dass siedie Verlassenserlaubnisse ohne eine Prüfung der Gründe verteilen würden, nicht weil siesinnvoll seien, sondern weil sie sich bei Nichteinhaltung dieser Vorschrift strafbar machenwürden. Aber ist ein Gesetz allein deshalb sinnvoll, weil man sich bei dessen Nichteinhaltungstrafbar macht?Aus Sicht des SSW sollten Gesetze inhaltlich und fachlich sinnvoll sein. Und die Residenzpflichtist es nicht. Daher begrüßen wir ganz ausdrücklich die Ankündigung von JustizministerSchmalfuß, die Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden auszuweiten. Allerdings reicht dies nichtaus. Wir brauchen eine sofortige lockere Handhabung der Residenzpflicht für Asylsuchendeund Geduldete und eine Bundesratsinitiative zur Aufhebung dieser. Nach unserer Auffassungist es nämlich gerade die Kombination aus schnellen und langfristigen Vorhaben, die einenrespektvollen Umgang mit Ausländern und Asylsuchenden jetzt sofort möglich macht.Es darf einfach nicht sein, dass 3200 Betroffene in Schleswig-Holstein erst um Erlaubnis bettelnmüssen, wenn sie Freunde besuchen oder einfach nur einkaufen wollen. Die Verteilung derVerlassenserlaubnisse hängt von der Willkür der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in denBehörden ab. In Teilen grenzt dies schon an Schikane. So vor allem in Flensburg, wo nicht nureine Gebühr von 10 Euro erhoben wird, wenn die Anzahl der Anträge „Überhand nimmt“,sondern außerdem die Beurteilung eines Antrages besonders deutlich vom subjektivenBelieben abhängt. Diskobesuche sind demnach keine guten Gründe, Familienfeste vielleichtschon eher, Seminare zur interkulturellen Kompetenz auf jeden Fall. Es ist beschämend für die 3Betroffenen, wenn sie von der willkürlichen Laune der Mitarbeiter abhängig sind, dass keinemmehr erklärbar ist, worin der Sinn der Residenzpflicht liegt.Vor allem muss man sich aber auch die Lebenslage der Geduldeten und Asylsuchendenanschauen, um über den Sinn oder Unsinn der Residenzpflicht zu urteilen. Es ist ja nicht nur derDiskobesuch, der vielleicht als unnötig empfunden wird, es sind die Zugänge zuReligionsgemeinschaften, Sport und Freizeitaktivitäten, Einkaufsmöglichkeiten, Arbeitsplätzen,Fortbildungen und Besuche bei Freunden und Verwandten, die unnötig erschwert werden.Damit wird nicht nur die Integration verhindert, sondern vor allem die Isolation der Menschenvergrößert, die natürlich dazu führt, dass die Residenzpflicht verletzt wird, um dem Wunschnach Bewegungsfreiheit nachzukommen. Dies wirkt kriminalisierend, stigmatisierend undführt in schlimmsten Fällen zu Ordnungswidrigkeiten und bei Wiederholungen zu Straftatenmit anschließenden Geld- und Gefängnisstrafen - welche dann der Integration und auch derEinbürgerung entgegenstehen.Für den SSW sage ich daher ganz klar, so kann es mit der Residenzpflicht nicht weitergehen.Wir brauchen ein menschliches und modernes Ausländerrecht und die RäumlicheBeschränkung des Aufenthalts für Asylsuchende und Geduldete hat hier nichts zu suchen. Einerster Schritt aus schleswig-holsteinischer Sicht wäre daher, mit Hamburg ein Abkommenabzuschließen, damit nicht schon das Überschreiten einer Straße zur Straftat wird.