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Thomas Rother und Andreas Beran:Nur Note "ausreichend" für Landesregierung
Kiel, 22 September 2010 Nr. 283/2010Thomas Rother und Andreas Beran:Nur Note „ausreichend“ für LandesregierungDie SPD-Landtagsabgeordneten Andreas Beran und Thomas Rother haben eine Kleine Anfrage zur Entlassung von Sexualstraftätern aus der Sicherungsverwahrung gestellt. Zur Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/834) erklären die Abgeordneten:Die Landesregierung hat auch nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte aus dem Dezember 2009, demzufolge in einigen Fällen sicherungsverwahrte Gewalt- und Sexualstraftäter in die Freiheit entlassen werden mussten, immer erst einmal abgewartet, was hiesige Gerichte entscheiden.Die Landesregierung hat sich insofern rechtlich korrekt verhaltenHätte sie jedoch bereits im Januar 2010 eine Projektgruppe aus Vertretern von Innen- Justiz- und Sozialministerium eingesetzt, hätte man zu rascheren Ergebnissen, auch in Abstimmung mit den anderen Bundesländern, kommen, Irritationen in der Öffentlichkeit vermeiden und Klarheit für das Verwaltungshandeln schaffen können.Gut, dass es noch eine aus der Amtszeit von SPD-Ministerin Gitta Trauernicht stammende Verfügung „Kieler Sicherheitskonzept für Sexualstraftäter“ gibt, die den Schutz der Bevölkerung rasch ermöglicht.Die Mitarbeiterinnen des Justizvollzugs, der Bewährungshilfe, der Führungsaufsichtsstelle, der kommunalen Behörden, der Polizei und des AMEOS-Klinikums leisten hier gute Arbeit; Ihnen gilt unser Dank.Fazit: „Ausreichend“ für die Regierung und „gut“ für die ausführenden Personen ergeben für uns die Note „befriedigend“.