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Niclas Herbst: Nein zum EU-Einlagensicherungssystem es würde Sparkassen und Genossenschaftsbanken gefährden
FinanzpolitikNr. 322/10 vom 22. September 2010Niclas Herbst: Nein zum EU-Einlagensicherungssystem – es würde Sparkassen und Genossenschaftsbanken gefährdenEinstimmig haben der Finanz- und der Europaauschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages in ihrer gemeinsamen Sitzung heute in Kiel den Kurs der Landesregierung zum EU-Einlagensicherungssystem im Bundesrat begrüßt. In der kommenden Sitzung des Bundesrates am Freitag, den 24. September 2010, wird der Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Einlagensicherungssysteme ein zentrales Thema sein.“Die Verpflichtung zur Teilnahme an der europäischen Einlagensicherung würde unsere Sparkassen und Genossenschaftsbanken in unangemessen hoher Weise belasten. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates sind wie unsere Landesregierung der Auffassung, dass der Vorschlag mit dem Subsidiaritätsprinzip nicht in Einklang steht. Diesem Urteil schließen wir uns an", erklärte dazu der europapolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Niclas Herbst.Die EU-weit geltende Begrenzung der Deckungssumme für Einlagensicherungssysteme auf maximal 100.000 € würde Sparkassen und Kreditgenossenschaften in ihrer Leistungsfähigkeit einschränken, und so auch die Mittel für zur Verfügung stehende Kredite massiv senken: „Das würde unseren Mittelstand gefährden“, erklärte der CDU-Abgeordnete. Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Seite 1/2 Nach Artikel 5 des EU-Vertrages darf die EU nur tätig werden, sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen von den Mitgliedstaaten weder auf zentraler noch auf regionaler oder lokaler Ebene ausreichend verwirklicht werden können. Die im Richtlinienvorschlag konkret enthaltenen Maßnahmen, zum Beispiel die Begrenzung des Deckungsumfangs auf 100 000 Euro, seien deshalb mit Blick auf das Subsidiaritätsprinzip bedenklich. Seite 2/2