Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

06.10.10 , 10:47 Uhr
FDP

Anita Klahn: Regelung ist transparent und nachvollziehbar

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Stellvertretende Vorsitzende Nr. 352/2010 Günther Hildebrand, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Mittwoch, 6. Oktober 2010
Sperrfrist: Redebeginn



www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!
Aktuelle Stunde / ALG II
Anita Klahn: Regelung ist transparent und nachvollziehbar
In ihrer Rede zu TOP 1 (Aktuelle Stunde / ALG II) sagte die sozialpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:


„Mit den vorliegenden Gesetzesentwürfen zum SGB II, SGB XII und mit dem Entwurf zum Regelbedarfsbemessungsgesetz wurden die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts, dass die Regelsätze zukünftig transparent und nachvollziehbar sein müssen, voll erfüllt.
Der Kinderbedarf wurde auch nicht nur, wie bislang mit einem prozentualen Abschlag vom Eckregelsatz abgeleitet, sondern es gab hierfür eine Sonderauswertung der Einkommens- und Verbrauchsstudie (EVS) für Paare mit einem Kind. Herausgenommen wurden Verbrauchspositionen wie z.B. Alkohol, Tabakwaren, Ausgaben für Glücksspiel und Ausleihe von Videokameras. Zu Recht, wie ich meine, da es um die Deckung des Existenzminimums geht. Andere Positionen wurden dagegen aufgenommen, wie z.B. ein Anteil an der Praxisgebühr, Gebühren für einen Personalausweis, Vereinsbeiträge für Erwachsene oder Kosten für eine Fahrradreparatur. Hier von Manipulation oder Regelsätzen nach Kassenlage zu reden, ist völlig unangebracht.
Anders als zu Zeiten, als das Sozialministerium in Berlin von einem Sozialdemokraten geleitet wurde, haben wir endlich eine transparente, nachvollziehbare, gesetzliche Regelung für die Ermittlung des Lebensbedarfs. Insoweit ist das Ergebnis aus der Auswertung der EVS, das für Erwachsene eine Erhöhung des Regelbedarfs um 5 Euro auf 364 Euro festlegt, folgerichtig. Das war ja auch gerade das Ziel der so Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 genannten Hartz IV-Gesetzgebung unter Rot-Grün in Berlin. Und wenn man die Regelsatzsteigerung aus dieser Zeit betrachtet, kommt man noch zu ganz anderen Ergebnissen: der Regelsatz blieb von 2005 auf 2006 unverändert, von 2006 auf 2007 stieg er um 2 Euro und von 2007 auf 2008 um 4 Euro. Das hätte die SPD damals in Regierungsverantwortung alles ändern können. Das hat sie aber nicht gemacht. Und zwar aus gutem Grund: Um soziale Desintegration zu vermeiden, ist Arbeit und eigenes Einkommen der beste Weg. Hierfür muss es immer wieder Anreize geben.
Zu hohe Regelsätze sind kontraproduktiv, und wir sollten gemeinsam diese richtige Zielsetzung des SGB II, viele Langzeitarbeitslose in Beschäftigung zu bringen, nicht aus den Augen verlieren. – Und es geht hier auch um Gerechtigkeit gegenüber denjenigen, die diese Solidarität mit ihren Steuern aufbringen.
Ganz neu wird das Bildungspaket für Kinder und Jugendliche aufgenommen. Dieses besteht aus dem Schulbasispaket, das wie bisher 100 Euro beträgt und weiterhin als Geldleistung z.B. für den allgemeinen Schulbedarf wie Schulranzen, Sportzeug, Hefte, Stifte, Geodreieck und andere Schulausstattung ausgezahlt wird. Da die Erfahrungen in den Schulen gezeigt hat, dass die Kinder aus Transferleistungshaushalten zu Beginn des Schuljahres gut ausgestattet waren, aber im 2. Halbjahr keine Mittel mehr vorhanden waren, wird das Schulbasispaket zukünftig aufgeteilt ausgezahlt, zu Beginn des Schuljahres 70 Euro, im 2. Halbjahr 30 Euro.
Kinder in Kindertagesstätten und Schüler, die an der angebotenen gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung teilnehmen wollen, erhalten hierfür die entstehenden Mehraufwendungen. Damit wird gewährleistet, dass auch diese Kinder tatsächlich eine warme Mahlzeit mit ihren Schulkameraden aufnehmen können und hat neben der Gewährleistung einer guten Ernährung auch eine sozialintegrative Wirkung. Anerkannt wird zukünftig auch, dass außerschulische Lernförderung, also Nachhilfeunterricht, vom menschenwürdigen Existenzminimum umfasst sein kann.
Desweiteren erhalten Kinder und Jugendliche zukünftig einen Betrag, mit dem sie ihre gesellschaftliche Teilhabe am soziokulturellen Leben sichern können. Hierzu gehört z.B. die Mitgliedschaft an Sportvereinen, Teilnahme an Veranstaltungen von Musikschulen oder Kursen kultureller Bildung.
Damit wird gewährleistet, dass auch Kinder aus Transferleistungsfamilien besser in bestehende Gemeinschaftsstrukturen integriert werden, sie Kontakt zu Gleichaltrigen intensivieren und durch diese Teilhabe ihr Selbstbewusstsein und ihre Persönlichkeit stärken.
Hierfür sollen pro Monat 10 Euro zur Verfügung gestellt werden. Addiert man also alle zusätzlichen Leistungen aus dem Bildungspaket, wird der Regelbedarf um 53 Euro pro Monat erhöht – plus Anspruch auf Nachhilfeunterricht im Einzelfall. Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3
Eine solche Erhöhung gerade für Kinder und Jugendliche hat es bislang noch nicht gegeben. Anders als unter der SPD-Leitung des BMAS ist es der jetzigen Koalition wert, dass auch Kinder aus Transferleistungsfamilien an Bildung und gesellschaftlicher Integration teilhaben und es wurden Finanzmittel, immerhin insgesamt 620 Millionen Euro, trotz aller Einsparbemühungen bereitgestellt.
Diese zusätzlichen Mittel für Bildung und soziokultureller Teilhabe sollen bei den Menschen ankommen. Deshalb wurde der Weg gewählt, die Leistungen über Gutscheine und Direktüberweisung und später über die Bildungskarte bereitzustellen.
Das BVerfG hat diesen Weg ausdrücklich für zulässig erachtet und wir Liberale unterstützen diesen Ansatz.
Wir haben mit diesem Gesetzesvorhaben erstmalig die Chance, Bildung und gesellschaftliche Teilhabe derjenigen zu unterstützen, die am Rand unserer Gesellschaft stehen. Bildung und Persönlichkeitsentwicklung sind der Schlüssel zum Erfolg in unserer Gesellschaft. Die Kinder und Jugendlichen haben damit die Chance, sich eine Existenz ohne Transferleistungen aufzubauen.
Wir sollten ihnen diese Chance geben und nicht etwa durch eine Blockadehaltung der SPD im Bundesrat diese zusätzlichen Leistungen verwehren.“



Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen