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06.10.10 , 12:18 Uhr
B 90/Grüne

Marret Bohn zur Berechnung nach ALG II der Bundesregierung

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob TOP 1 – Aktuelle Stunde zur Berechnung nach ALG II der Landeshaus Bundesregierung Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Dazu sagt der sozialpolitische Sprecherin Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 von Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172 / 541 83 53 Marret Bohn: presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 574.10 / 06.10.2010
Neuberechnung des ALG II - ein Schlag ins Gesicht für alle Betroffenen

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, die Berechnung der Regelsätze im SGB II muss transparent und nachvollziehbar erfol- gen. Das hat das Bundesverfassungsgericht klar festgestellt. Nach Berechnung von Sozialverbänden müssten mindestens 420 Euro für Erwachsene gezahlt werden. Groß war also die Hoffnung der Betroffenen, dass ihre Lage nach dem Urteil des Verfas- sungsgerichtes besser werden würde. Und noch größer ist jetzt die Enttäuschung.
Erst sollten es 20 Euro mehr sein, dann zehn Euro und am Ende waren es gerade ein- mal fünf Euro mehr, die die Betroffenen monatlich erhalten werden. Nachdem Herr Westerwelle von der FDP lange genug von spätrömischer Dekadenz geredet hatte, ist die Neuberechnung ein Schlag ins Gesicht für alle Betroffenen. Fünf Euro mehr – das ist fair und ausreichend, sagt die Bundesarbeitsministerin Frau von der Leyen. Fünf Eu- ro mehr – das ist angemessen und auskömmlich, sagt der schleswig-holsteinische So- zialminister Herr Garg. Fünf Euro mehr – das ist viel zu wenig – das sagen wir Grünen.
Die Bundesregierung hat eine Milchmädchenrechnung vorgelegt, die gravierende Feh- ler enthält. Erster Fehler: Am 26. September veröffentlicht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen siebenseitigen Artikel zu den neuen Regelsätzen. Auf S. 3 wird die Referenzgruppe beschrieben, die den statistischen Berechnungen zugrunde liegt. Hier heißt es: „Wie schon 2003 wird auch bei der Neuberechnung der Regelleistungen jeweils das unterste Einkommensfünftel in den Blick genommen.“ Mit anderen Worten die untersten 20 Prozent. Am 1. Oktober veröffentlicht das BMAS nach großem Protest die Rohdaten der statistischen Erhebung.
Seite 1 von 2 Und hier lese ich in der Anlage zu Artikel 1, dass als Referenzgruppe nicht wie angege- ben die untersten 20 Prozent, sondern die untersten 15 Prozent der nach dem Haus- haltsnettoeinkommen sortierten Haushalte herangezogen wurden. Wenn Sie mich fra- gen: Das ist entweder ein grober Fehler oder das soll ein Einstieg sein in eine Sozialpo- litik nach Kassenlage. So etwas darf nicht passieren!
Wir Grünen fordern hier eine korrekte Vergleichsrechnung! Zum zweiten Fehler: Seit Einführung des SGB II gibt es die Möglichkeit bei niedrigem Einkommen ergänzende SGB II-Leistungen in Anspruch zu nehmen. Das Phänomen der so genannten Aufstocker dürfte uns allen bekannt sein. Auf S. 3 des genannten Papiers des BMAS heißt es: „Damit keine Zirkelschlüsse auftreten können, werden alle Haushalte heraus gerechnet, die ausschließlich von staatlichen Transferleistungen le- ben.“ Das heißt, CDU und FDP ignorieren schlichtweg, dass es Aufstocker gibt. Auch das ist ein gravierender Fehler, den ich hier ausdrücklich kritisiere. Auch in diesem Punkt fordern wir Grünen eine Nachbesserung!
Kommen wir zum nächsten Punkt: In einem so genannten Bildungspaket werden die Leistungen für Kinder und Jugendliche zusammengefasst. Jeder Euro mehr, der den Kindern und Jugendlichen zu Gute kommt, ist eine sinnvolle Investition in die Zukunft. Ich hoffe, da sind wir uns alle einig. In den Jobcentern ist der Aufbau von Parallelstruk- turen zur Kinder- und Jugendhilfe geplant. Das ist sicherlich nicht kosteneffizient, das ist sicherlich nicht sinnvoll. Und ein adäquates Mittel gegen die wachsende Kinderarmut ist es auch nicht. Angebote wie das Projekt „Kein Kind ohne Mahlzeit“, das sich in Schleswig-Holstein bewährt hat, sind auf eine verlässliche Finanzierung angewiesen. Aber hier ist kein Land in Sicht und das halten wir Grüne für schlichtweg fahrlässig! Das darf nicht passieren, dass die Kinder am Ende leer ausgehen!
Und zu dem von der FDP gebetsmühlenartig geforderten Lohnabstandgebot kann ich nur sagen: Auch hier haben wir Grünen eine Lösung: Wir wollen einen gesetzlichen Mindestlohn. Wer morgens um 6.00 Uhr aufsteht und den ganzen Tag arbeitet, der muss von seiner Hände Arbeit auch leben können. Diejenigen, die Arbeit haben, müs- sen anständige Löhne und Gehälter erhalten. Sie sind diejenigen, die mit ihrem Einsatz die Sozialleistungen erarbeiten und unseren Sozialstaat erst möglich machen.
Zusammenfassend steht für mich fest: Die Ermittlung der Regelsätze und die geplanten Änderungen sind nicht transparent, fair und zukunftsorientiert. Sie sind statistisch falsch, unfair und unsozial. Das, was CDU und FDP hier vertreten, spricht nicht für so- ziale Kälte, es spricht für den Beginn einer sozialen Eiszeit. Wenn es Geld für Möven- pick und Konsorten gibt, wenn allein der Vorstand der Deutschen Bank 25 Millionen Eu- ro Boni erhält und gleichzeitig bei der Berechnung der Sozialleistungen der Eindruck der Mauschelei entsteht, dann haben wir keine soziale Gerechtigkeit, dann haben wir sozialen Kahlschlag! Das ist die bittere Bilanz von einem Jahr Schwarz-Gelb! Fünf Euro mehr pro Monat sind keine Antwort, sie sind eine sozialpolitische Bankrotterklärung. Im Namen meiner Fraktion fordere ich die Landesregierung auf, sich für Korrektur der angesprochenen Fehler und Nachbesserungen einzusetzen.

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