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06.10.10 , 17:14 Uhr
SPD

Andreas Beran zu TOP 16+26: Verbraucherinformationsgesetz: Transparenz statt Geheimhaltung

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 6. Oktober 2010



TOP 16 + 26, Reform des Verbraucherinformationsgesetzes / Einführung einer Qualitätskennzeichnung von Lebensmittel- und Gastronomiebetrieben (Drucksachen 17/883, 17/901)



Andreas Beran:
Verbraucherinformationsgesetz: Transparenz statt Geheimhaltung

Der Kurs von CDU- und FDP-Regierungen ist klar erkennbar: Interessen der Bevölkerung werden nicht berücksichtigt, die Interessen der Wirtschaftslobby werden eins zu eins umgesetzt. Das gilt in der Atompolitik, bei der Gentechnik und auch beim Verbraucherschutz.
Seit Jahren diskutieren wir über verbesserten Verbraucherschutz – und haben unsere Ziele nicht erreicht. Deutlich wird das am Verbraucherinformationsgesetz, das seine 2008 beabsichtigte Wirkung „in Zukunft sollen die Behörden von sich aus Ross und Reiter nennen" deutlich verfehlt hat. Zur Erinnerung: Über drei Legislaturperioden hinweg hat die SPD für ein Verbraucherinformationsgesetz gekämpft. Mehrere Anläufe sind am Widerstand der CDU/CSU und den unionsgeführten Bundesländer gescheitert, bis im Mai 2008 das Gesetz in Kraft treten konnte.
Was wurde durch dieses Gesetz erreicht? Aufgrund eigener Recherchen haben die Verbraucherverbände festgestellt: „Die Behörden haben Auskünfte vielfach nicht erteilt, Fristen nicht eingehalten und teils abschreckend hohe Gebühren verlangt, die schwarzen Schafe werden nicht genannt." Es ist also Zeit zum Handeln. Hier kann ich auch den Antrag der Regierungsfraktionen nur schwer nachvollziehen, die - statt zu handeln - zunächst einen Bericht zu inhaltsgleichen Themen abfordern wollen. Wir haben kein Informations- sondern ein Handlungsdefizit, das Handeln sind wir den Verbraucherinnen und Verbrauchern schuldig, deren Interessen endlich auf gleicher Höhe mit den Interessen der Wirtschaft gesetzlich verankert werden müssen.



1 Was ist nun im Verbraucherinformationsgesetz zwingend erforderlich? Wir wollen, dass auch die Wirtschaft ihre Verantwortung gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern wahrnimmt und diese umfassend informiert. Dabei dürfen die Informationsrechte der Bürgerinnen und Bürger nicht an unnötig hohen bürokratischen Hürden scheitern. Dazu müssen eine Reihe von Vorschlägen, wie wir sie in unserem Antrag formuliert haben, gesetzlich umgesetzt werden.
Neben diesen einzelnen Bausteinen ist gesellschaftlich und vor allem in den Behörden insgesamt ein Umdenken im Verständnis eines modernen Verbraucherschutz erforderlich: Notwendig sind insgesamt tiefer greifende Veränderungen im Verständnis der Informationsrechte. Anfragen dürfen nicht länger als Attacken verstanden werden. Das „Interesse der Öffentlichkeit“ darf nicht diffamiert werden als Mittel zum Zweck der Skandalisierung durch Mittlerorganisationen.
Kaum eine gesellschaftliche Gruppe ist so divers wie die Gruppe der Verbraucher, denn sie besteht aus allen Schichten und Untergruppierungen unserer Gesellschaft. Umso entscheidender ist es, den Zugang und die Streuung von Informationen für mündige Verbraucher mit größtmöglicher Breitenwirkung zu gestalten und den unterschiedlichen Präferenzen und Verhaltensweisen von Verbrauchern anzupassen.
Mittlerorganisationen wie die Verbraucherzentralen sind dabei unentbehrlich, sie haben eine zentrale Rolle, weil sie gerade mit jenen Verbrauchern in direktem Austausch stehen, die nach Orientierung und unabhängigem Rat suchen. Was Verbraucher suchen, sind Informationen, die ihnen eine schnelle Orientierung und Hilfe bei konkretem Verbraucherhandeln geben können. Damit dieser Zweck erfüllt werden kann, müssen die Informationen dort verfügbar gemacht werden, wo die Kaufentscheidung fällt – das kann die Tür zum Restaurant sein, das kann die Obst- und Gemüseabteilung im Supermarkt sein. Hier ist das inzwischen in vielen Regionen bewährte „Smiley-System“ ein guter Ansatz, der flächendeckend umgesetzt werden sollte, wie auch vom SSW beantragt und von uns unterstützt.
Mit unserem Antrag wollen wir das Verbraucherinformationsgesetz reformieren und dabei konkrete Paragrafen verändern. Ein Gesetz ist aber mehr als die Summe seiner Paragrafen. Was wird darüber hinaus einfordern, ist ein klares Bekenntnis zu einem transparenten und modernen Verbraucherschutz, dies schulden wir den Verbraucherinnen und Verbrauchern in Deutschland, die sich gegenüber der übermächtigen Wirtschaft und ihrer Lobbyisten im Nachteil empfinden. Ich freue mich, dass sich auch CDU und FDP vom Grundsatz diesem Ziel widmen wollen, der beantragte Prüfbericht kostet aber nur unnötig Zeit, die wir nicht haben. Stimmen Sie unserem Antrag zu!



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