Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

06.10.10 , 17:18 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 16 - Reformierung des Verbraucherinformationsgesetzes und zur Einführung einer Qualitätskennzeichnung

Presseinformation Kiel, den 06.10.2010 Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms


TOP 16 & 26 Anträge zur Reformierung des Verbraucherinformationsgesetzes und zur Einführung einer Qualitätskennzeichnung von Lebensmittel- und Gastronomiebetrieben Drs 17/883 & 17/901

Das Verbraucherinformationsgesetz wurde 2007 vom damaligen Minister Seehofer als
Meilenstein für den Verbraucherschutz und als Durchbruch hin zu mehr Markttransparenz
angekündigt. Ziel war, die Verbraucherinformation und Verbraucheraufklärung auf zweierlei
Weise zu stärken: Schaffung von Zugangsrechten zu bei Behörden vorhandenen Informationen
für Verbraucher sowie Einräumung von Befugnissen für behördliche Informationen über
Tatbestände, die Gesundheitsgefahren und -risiken für Verbraucher indizieren.


Nun unterliegt das VIG einer bundesweiten Evaluation, wo auch die Länder entsprechend
beteiligt werden. Von daher sehen wir den Antrag der SPD als gute Grundlage, um uns im
Ausschuss näher mit dem VIG zu befassen. 2
Der Erfahrungsbericht der Deutschen Umwelthilfe e.V. geht in seinem Fazit nicht zimperlich
mit dem VIG um. So werde Wirtschafts- und Geheimhaltungsinteressen von Unternehmen
beim Vollzug des Gesetzes weiterhin und regelmäßig Vorrang gegeben vor dem Bedürfnis der
Verbraucherinnen und Verbraucher nach zügiger und vollständiger Information. Weiter ist die
Rede von Hinhaltetaktiken, der Verschleppung von Fristen oder von übertriebenen Gebühren.
Angesichts derartig harscher Kritik, sollten wir uns ausführlich mit dem Thema befassen und
im Ausschuss berichten lassen, welche Erfahrung man in Schleswig-Holstein bisher mit dem
VIG gemacht hat.


Nun zu unserem Antrag. Der SSW hat bereits im letzten Jahr eine Initiative hier im Landtag
gestartet, mit dem Ziel das Smiley-System in Schleswig-Holstein einzuführen. Die neuesten
Diskussionen zum Thema Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit haben nun das
Smiley-System bundesweit in die Diskussion gebracht.
Mit dem Smiley soll erreicht werden, dass der Verbraucher sich anhand von einfachen
Darstellungen schnell und einfach ein Bild machen kann, wie der Qualitäts- und
Hygienezustand eines Betriebes zum Zeitpunkt der Überprüfung war. Darüber hinaus können
in einem kleinen schriftlichen Bericht nähere Angaben zur Bewertung des Betriebes gemacht
werden.
Mit dem Smiley-System werden den Verbrauchern die Ergebnisse der amtlichen Kontrolle
verständlich bekannt gemacht. Damit wird erreicht, dass für jedermann ersichtlich ist, ob der
Betrieb mit Sachverstand geführt wird und ob nach den entsprechenden Vorgaben gearbeitet
wird. Mit anderen Worten: Eine Belohnung für alle die, die gute Arbeit leisten.
Bei schlechter geführten Betrieben, soll die Motivation erhöht werden, ihre betriebliche
Situation zu verbessern – indem Missstände beseitigt werden.
Die kontrollierten Betriebe müssen das Ergebnis offen und sichtbar für den Verbraucher
darstellen. Weiter werden die ausgezeichneten Betriebe auf einer Internetseite veröffentlicht,
damit der Verbraucher bereits im Vorfeld die Möglichkeit hat, gezielt die ausgezeichneten
Betriebe auszuwählen. Mit diesem einfachen Informationssystem hat der Verbraucher die 3
Möglichkeit, sich ein Bild von den ausgezeichneten Betrieben zu machen und hat damit eine
Entscheidungsgrundlage die Betriebe für sich zu bewerten. Damit schaffen wir eine
Transparenz, die bisher so nicht gegeben ist.


Wir haben vor einiger Zeit einen Antrag zur Einführung kostendeckender Gebühren in der
Lebensmittelüberwachung eingebracht. Die Umweltministerin hat sich in den
Ausschussberatungen sehr offen für diese Thematik gezeigt und am Rande möchte ich
erwähnen, dass alleine die kostendeckenden Gebühren für schon bestehende Tatbestände zu
einer Einnahmeverbesserung von 600.000 Euro in 2011 und von 1,15 Millionen Euro in 2012
führen werden. Wenn nun dieses System erweitert wird und alle Lebensmittelüberwachungen
kostenpflichtig werden, dann bietet sich die Einführung von Smileys förmlich an. Für seine
Gebühren würde der Gebührenpflichtige dann nämlich etwas erhalten, was er für die
Vermarktung seines Betriebes heranziehen kann – nämlich einen Smiley, der aussagt, dass in
dem Betrieb alles in Ordnung ist. So könnte man zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Wir
müssen also unseren Antrag zur Einführung der Smileys auch vor einem erweiterten
Hintergrund betrachten. Frau Ministerin Rumpf hat im Ausschuss gesagt, dass sie sich auf
Bundesebene für weitere Gespräche zur Neuordnung der Lebensmittelgebühren und auch
damit verbunden zur möglichen Einführung vom Smileys einsetzen wolle. Vor diesem
Hintergrund bitte ich, unseren Antrag in den Umweltausschuss zu überweisen.

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen