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Lars Harms zu TOP 16 - Reformierung des Verbraucherinformationsgesetzes und zur Einführung einer Qualitätskennzeichnung
Presseinformation Kiel, den 06.10.2010 Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 16 & 26 Anträge zur Reformierung des Verbraucherinformationsgesetzes und zur Einführung einer Qualitätskennzeichnung von Lebensmittel- und Gastronomiebetrieben Drs 17/883 & 17/901Das Verbraucherinformationsgesetz wurde 2007 vom damaligen Minister Seehofer alsMeilenstein für den Verbraucherschutz und als Durchbruch hin zu mehr Markttransparenzangekündigt. Ziel war, die Verbraucherinformation und Verbraucheraufklärung auf zweierleiWeise zu stärken: Schaffung von Zugangsrechten zu bei Behörden vorhandenen Informationenfür Verbraucher sowie Einräumung von Befugnissen für behördliche Informationen überTatbestände, die Gesundheitsgefahren und -risiken für Verbraucher indizieren.Nun unterliegt das VIG einer bundesweiten Evaluation, wo auch die Länder entsprechendbeteiligt werden. Von daher sehen wir den Antrag der SPD als gute Grundlage, um uns imAusschuss näher mit dem VIG zu befassen. 2Der Erfahrungsbericht der Deutschen Umwelthilfe e.V. geht in seinem Fazit nicht zimperlichmit dem VIG um. So werde Wirtschafts- und Geheimhaltungsinteressen von Unternehmenbeim Vollzug des Gesetzes weiterhin und regelmäßig Vorrang gegeben vor dem Bedürfnis derVerbraucherinnen und Verbraucher nach zügiger und vollständiger Information. Weiter ist dieRede von Hinhaltetaktiken, der Verschleppung von Fristen oder von übertriebenen Gebühren.Angesichts derartig harscher Kritik, sollten wir uns ausführlich mit dem Thema befassen undim Ausschuss berichten lassen, welche Erfahrung man in Schleswig-Holstein bisher mit demVIG gemacht hat.Nun zu unserem Antrag. Der SSW hat bereits im letzten Jahr eine Initiative hier im Landtaggestartet, mit dem Ziel das Smiley-System in Schleswig-Holstein einzuführen. Die neuestenDiskussionen zum Thema Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit haben nun dasSmiley-System bundesweit in die Diskussion gebracht.Mit dem Smiley soll erreicht werden, dass der Verbraucher sich anhand von einfachenDarstellungen schnell und einfach ein Bild machen kann, wie der Qualitäts- undHygienezustand eines Betriebes zum Zeitpunkt der Überprüfung war. Darüber hinaus könnenin einem kleinen schriftlichen Bericht nähere Angaben zur Bewertung des Betriebes gemachtwerden.Mit dem Smiley-System werden den Verbrauchern die Ergebnisse der amtlichen Kontrolleverständlich bekannt gemacht. Damit wird erreicht, dass für jedermann ersichtlich ist, ob derBetrieb mit Sachverstand geführt wird und ob nach den entsprechenden Vorgaben gearbeitetwird. Mit anderen Worten: Eine Belohnung für alle die, die gute Arbeit leisten.Bei schlechter geführten Betrieben, soll die Motivation erhöht werden, ihre betrieblicheSituation zu verbessern – indem Missstände beseitigt werden.Die kontrollierten Betriebe müssen das Ergebnis offen und sichtbar für den Verbraucherdarstellen. Weiter werden die ausgezeichneten Betriebe auf einer Internetseite veröffentlicht,damit der Verbraucher bereits im Vorfeld die Möglichkeit hat, gezielt die ausgezeichnetenBetriebe auszuwählen. Mit diesem einfachen Informationssystem hat der Verbraucher die 3Möglichkeit, sich ein Bild von den ausgezeichneten Betrieben zu machen und hat damit eineEntscheidungsgrundlage die Betriebe für sich zu bewerten. Damit schaffen wir eineTransparenz, die bisher so nicht gegeben ist.Wir haben vor einiger Zeit einen Antrag zur Einführung kostendeckender Gebühren in derLebensmittelüberwachung eingebracht. Die Umweltministerin hat sich in denAusschussberatungen sehr offen für diese Thematik gezeigt und am Rande möchte icherwähnen, dass alleine die kostendeckenden Gebühren für schon bestehende Tatbestände zueiner Einnahmeverbesserung von 600.000 Euro in 2011 und von 1,15 Millionen Euro in 2012führen werden. Wenn nun dieses System erweitert wird und alle Lebensmittelüberwachungenkostenpflichtig werden, dann bietet sich die Einführung von Smileys förmlich an. Für seineGebühren würde der Gebührenpflichtige dann nämlich etwas erhalten, was er für dieVermarktung seines Betriebes heranziehen kann – nämlich einen Smiley, der aussagt, dass indem Betrieb alles in Ordnung ist. So könnte man zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Wirmüssen also unseren Antrag zur Einführung der Smileys auch vor einem erweitertenHintergrund betrachten. Frau Ministerin Rumpf hat im Ausschuss gesagt, dass sie sich aufBundesebene für weitere Gespräche zur Neuordnung der Lebensmittelgebühren und auchdamit verbunden zur möglichen Einführung vom Smileys einsetzen wolle. Vor diesemHintergrund bitte ich, unseren Antrag in den Umweltausschuss zu überweisen.