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06.10.10 , 17:50 Uhr
B 90/Grüne

Bernd Voß zu Verbraucherinformationsgesetz umgehend verbraucherfreundlich reformieren und Einführung Qualitätskennzeichnung

Presseinformation

Es gilt das gesprochene Wort! Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin TOP 16 + 26 – Verbraucherinformationsgesetz umgehend Claudia Jacob verbraucherfreundlich reformieren und Einführung Quali- Landeshaus tätskennzeichnung Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Dazu spricht für die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Bernd Voß: Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 578.10 / 06.10.2010

Verbraucherschutzgesetz – ein zahnloser Tiger

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, mit dem Smiley sind gute Erfahrungen gemacht worden, nicht nur in Dänemark, son- dern in ersten Ansätzen auch bereits in Deutschland. Nach erfolgreichen Versuchen im Bezirk Pankow in Berlin ist gerade vorletzte Woche entschieden worden, das System für ganz Berlin einzuführen.
Wir sollten auch sagen, dass in einer Einführungsphase der Smiley erheblichen Verwal- tungsaufwand bedeutet. Dann aber kann er auch für die Verwaltung ein entlastender Baustein einer modernen Verbraucherpolitik werden. Aus diesem Grund habe ich auch den Beschluss der Verbraucherministerkonferenz vor knapp drei Wochen für ein bun- desweit einheitliches Vorgehen in der Sache sehr begrüßt. Ich möchte aber auch deut- lich machen, warum der vorliegende Antrag zu kurz greift.
Das Problem müsste umfassender angegangen werden. Dazu gehört einmal die Finan- zierung der Verbraucherarbeit. Sie gehört über die Anregungen der Verbraucher- schutzkonferenz hinaus auf einem breiteren finanziellen Fundament abgesichert. Daran sollten wir offensiv arbeiten. Die intensiv geführten Gespräche der letzten Woche und die Ausschussanhörung haben mich darin bestätigt. In den letzten Jahren sind die An- forderungen an das System der Lebensmittelüberwachung und auch der Produktüber- wachung enorm gestiegen. Ursache sind zum Teil sicherlich EU-Vorgaben. Sie sind aber aus Sicht des Verbraucherschutzes durchaus sinnvoll und geben positive Impulse in die Mitgliedsländer. Einen Teil des Problems stellen aber meiner Einschätzung nach auch die sich radikal ändernden Strukturen.
Seite 1 von 2 Beispiel Lebensmittelbereich: Der Trend geht hin zu mehr und mehr industriell erzeug- ter „Billig- und Ramschware“. Regional hergestellte Lebensmittel aus handwerklicher Verarbeitung findet man in den Supermärkten kaum noch. Die Großstrukturen und das Dumping im Lebensmittelbereich sind die Hauptursache für viele Lebensmittelskandale der letzten Jahre. Wenn das Kilogramm Masthähnchen zum Teil weniger als einen Eu- ro kostet und die Arbeiter in den Schlachthöfen 2,50 Euro die Stunde verdienen, sind Skandale programmiert.
Beispiel: Sonstige Produktbereiche: Transparenz ist sicherlich ein Schlüsselbegriff beim Verbraucherschutz. Ein reformiertes Verbraucherinformationsgesetz würde auch umfangreichere Anwendung auf sonstige Produktbereiche wie Internet oder Finanz- dienstleistungen finden, bei denen mangelnde Information und Beratung Grundlage mancher Verträge ist. Wir wollen, dass es eine aktive Auskunftspflicht von Behörden gibt. Ich nenne ein Beispiel: Wir haben mit unseren kleinen Anfrage zu Sicherheits- standards bei Kinderspielzeug (17/376) von der Landesregierung erfahren, dass von 360 in Schleswig-Holstein untersuchten Spielwaren und Scherzartikeln 87 beanstandet wurden – davon 61 wegen gesundheitsgefährdender Stoffe wie Weichmacher und Ben- zol.
Dies hätte mit einem reformierten Gesetz aktiv von der Landesregierung bekannt gege- ben werden müssen. Auch hätten Sie Hersteller und Händler nennen müssen. Sie sind der Landesregierung bekannt, müssen aber aus datenschutzrechtlichen Gründen ge- heim gehalten werden. Das vom damaligen Verbraucherschutzminister Seehofer als Meilenstein in der Geschichte des Verbraucherschutzes gefeierte Gesetz, muss drin- gend weiterentwickelt werden. Das haben im Übrigen die Länder bei der letzten Verbraucherkonferenz auch bereits festgestellt. Es ist in vielen Punkten nur halbherzig. Der Schutz von Unternehmen wird höher gewichtet als das Recht der VerbraucherIn- nen auf Information. Daher erweist es sich im Alltag als zahnloser Tiger. Zugleich hät- ten viele mittelständische Unternehmen die Anforderung, durch ein reformiertes Gesetz in einen echten Qualitätswettbewerb treten zu können.
Wenn Verbraucherinformationsgesetz, Informationsfreiheitsgesetz und Umweltinforma- tionsgesetz zusammengeführt werden, was im Prinzip sinnvoll ist, darf es dabei nicht durch die Hintertür zu einem Abbau der Verbraucherrechte kommen. Wir können den Antrag der CDU und FDP als Zusatzantrag nur mittragen, wenn er nicht zu einer Ver- schleppung der Novellierung führt und beantragen Ausschussüberweisung der drei An- träge.

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