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07.10.10 , 16:39 Uhr
FDP

Anita Klahn: Inklusion ist für uns eine Grundhaltung

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Stellvertretende Vorsitzende Nr. 368/2010 Günther Hildebrand, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Donnerstag, 7. Oktober 2010
Sperrfrist: Redebeginn



www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!
Soziales / UN-Konvention für Rechte von Menschen mit Behinderungen
Anita Klahn: Inklusion ist für uns eine Grundhaltung
In ihrer Rede zu TOP 50 (Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen) sagte die sozialpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Anita Klahn:

„Die UN-Konvention schafft keine neuen Menschenrechte für Behinderte, sondern formuliert aus deren Perspektive die international anerkannten Menschenrechte und leitet daraus die Bedürfnisse für ihre Lebenslagen ab. Dass die von Deutschland unterzeichnete UN-Konvention inzwischen auf breite Akzeptanz stößt, liegt auch daran, dass die Betroffenen an den dazugehörigen Verhandlungen entscheidend teilgenommen haben. Der Fokus der Inklusion liegt nicht mehr in der Anpassung des Individuums an die Gesellschaft, um eine ‚Normalität’ zu erreichen. Er liegt jetzt vielmehr darauf, gesellschaftliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die allen die Teilhabe am sozialen Leben zugänglich macht und damit barrierefrei zu gestalten ist. Damit wurde Behindertenpolitik zu einer Querschnittsaufgabe. Mit den Verben ‚achten –schützen – gewährleisten’ lässt sich diese am einfachsten zusammenfassen.
Mit dem vorliegenden Bericht wird ausführlich dargestellt, dass eine Vielzahl von Informationsveranstaltungen und -materialien zum Einen den Gedanken der Inklusion in Schleswig-Holstein vorantreiben. Zum Anderen dient der Gedankenaustausch mit Akteuren und Betroffenen zum weiteren Erkenntnisgewinn für die Umsetzung der UN-Konvention. Dies findet im ständigen Austausch mit Einrichtungen, Vereinen und Verbänden statt, aber auch in enger Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen.


Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Hier ist besonders hervorzuheben, dass die Einrichtung der Stelle des Landesbeauftragten von großer Wirkung ist. Das liegt sicher auch an dem persönlichen Engagement von Herrn Dr. Haase und seinen Mitarbeitern. Aber ich denke, dass seine Arbeit eine Signalwirkung in die Kreis und Städte hat, denn es gibt immer mehr Behindertenbeiräte in den Kommunen, die erfolgreich auf ihre konkreten Bedürfnisse und Anliegen aufmerksam machen.
Ich möchte aufgrund der begrenzten Redezeit einen Aspekt beispielhaft herausgreifen und auf diesen weiter eingehen – die schulische Förderung behinderter Kinder. Hier gilt für uns der Leitsatz: Gemeinsam Lernen so viel wie möglich, getrennte Förderung soviel wie nötig.
Selbstverständlich unterstützen wir eine Förderung, die wenn möglich, integrativ gestaltet werden sollte, um die positiven Auswirkungen des Miteinanders von behinderten und nicht behinderten Kindern zu entfalten. Wir wollen eine verstärkte inklusive Bildung von Menschen mit Behinderung. Ist dies jedoch zum Wohle des Kindes oder aus anderen Gründen nicht möglich, bieten wir Förderschulen an, die sich auf die jeweiligen Bedürfnisse der Kinder mit Behinderungen einstellen und sie entsprechend ihren Begabungen unterrichten. Die Wahl der geeigneten Unterrichtsformen sollte sich ausschließlich am Wohl des Kindes orientieren.
Aus meinem privaten Umfeld kenne ich die Entscheidung von Eltern aus persönlichen Gründen, ein seit Geburt hörgeschädigten Kindes auf eine Spezialschule zu schicken und ich denke, diese Entscheidungsfreiheit ist zu akzeptieren. Damit Menschen aber eine Wahlmöglichkeit haben, müssen wir es zulassen, dass es konkurrierende Angebote gibt und selbstverständlich die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen. Dies muss zusammen mit den Kommunen geschehen. Auch der in Erarbeitung befindliche bundesweite Aktionsplan sollte aus unserer Sicht sich dieses Aspektes annehmen. Auf Landesebene handeln wir schon. Ich möchte in diesem Zusammenhang auf unsere neue Schulgesetznovelle verweisen, wo der Paragraph 11 neugefasst und in diesem Sinne präzisiert wurde. Dort heißt es jetzt: ‚Zur Erreichung der Bildungs- und Erziehungsziele sind Schülerinnen und Schüler mit Behinderung besonders zu unterstützen. Das Ziel einer inklusiven Beschulung steht dabei im Vordergrund.’
Das Gesamtkonzept der schleswig-holsteinischen Politik, alle Aktivitäten an den Grundprinzipien der Inklusion auszurichten, ist der richtige Weg, um echte Teilhabe für Menschen mit Behinderung umzusetzen. Barrierefreiheit erreicht man nicht nur durch bauliche Maßnahmen oder Hilfsmittel, ein wichtiger Baustein ist das Umdenken in den Köpfen der Menschen - die eigene Einstellung gegenüber Menschen mit Behinderungen. Wir haben unseren Anspruch deutlich im Koalitionsvertrag formuliert. Wir wollen eine Politik für alle Generationen, die geprägt ist von Eigenverantwortung und Selbstbestimmung und von der Verantwortung der Gesellschaft für den Einzelnen. Inklusion ist für uns eine Grundhaltung.“
Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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