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Flemming Meyer zu TOP 50 - Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung
PresseinformationKiel, den 7.10.2010Es gilt das gesprochene WortFlemming MeyerTOP 50 Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung Drs 17/784Mit der Unterzeichnung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte vonMenschen mit Behinderung am 30. März 2007 und der Ratifizierung durch den Bundestag undden Bundesrat ist die UN-Konvention ein in Deutschland rechtskräftiges Gesetz. Und jedemhier Anwesenden muss deshalb klar sein, dass hieraus auch konkrete Verpflichtungen folgen.Die grundlegende Zielsetzung der Konvention ist es, behinderten Menschen einegleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.Den Frauen und Männern mit Behinderung muss ganz einfach ein angemessenerLebensstandard und sozialer Schutz gewährleistet werden. Daher ist die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ein eindeutiger Handlungsauftrag an sowohl gesellschaftlichewie auch politische Akteure. Und dies gilt nicht nur auf Bundes-, sondern auch auf Landes- undauf kommunaler Ebene. 2Selbstverständlich erkennt auch der Bericht der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Konvention die daraus entstehenden Verpflichtungen für Schleswig-Holstein an. Dass das Landbereits früh die Weichen für eine Politik für Menschen mit Behinderung gestellt hat, die sicham Leitbild der Inklusion orientiert, hat der SSW immer begrüßt. Doch auch wenn im Berichtmit Blick auf die UN-Konvention ein Umsetzungszeitraum von rund 10 Jahren genannt wird,muss ich für den SSW deutlich sagen, dass hier schon heute keine Zeit zu verlieren ist. Denneine umfassende Verwirklichung aller bestehenden Menschenrechte für das Leben vonbehinderten Menschen erfordert noch enorm viel Arbeit. Nach Meinung des SSW gibt dieservölkerrechtliche Vertrag ohne Zweifel sinnvolle aber auch sehr ehrgeizige Ziele vor. Doch leiderhat der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung mit seinem Hinweis recht, dass dieLandesregierung zwar einen grundsätzlichen Handlungsbedarf erkannt hat, aber dietatsächliche Realisierung der Konvention bisher nur zögerlich vorantreibt.Aus Sicht des SSW ist es jedenfalls mehr als bedauerlich, wenn die im Bericht genanntenProjekte und Maßnahmen, die der Inklusion und der Herstellung von Barrierefreiheit und damitder Erreichung der Ziele der Konvention dienen, in weiten Teilen von ganz erheblichenKürzungen betroffen sind. Ob es nun der Blindenfonds oder der Verein mixed pickles ist, dervon radikalen Kürzungen betroffen ist: Auf diesem Weg lässt sich die Gleichberechtigung vonMenschen mit Behinderung sicher nicht erreichen. Wir fordern die Landesregierung daher auf,ihre Kürzungspläne in diesen wichtigen Bereichen zu überdenken, oder zumindest konkreteAlternativen für die zukünftige Finanzierung der Projekte zu nennen.Doch für die erfolgreiche Umsetzung der UN-Konvention ist natürlich noch weit mehrnotwendig, als die bloße Fortführung dieser Maßnahmen und Projekte. Die Realisierung desVertrags muss nicht zuletzt auch dadurch erfolgen, dass die Menschen mit Behinderung mitihren Wünschen und Bedürfnissen aktiv in den Umsetzungsprozess eingebunden werden.Denn nur auf diesem Weg können die gesteckten Ziele auch tatsächlich erreicht, und dieKonvention wirklich im Sinne der behinderten Menschen ausgestaltet werden. Wir dürfen 3dabei auf keinen Fall den Fehler wiederholen, eine Politik für Menschen mit Behinderung „vonOben“, und damit an den Betroffenen vorbei, zu verordnen.Mit Blick auf die ehrgeizigen Ziele der Konvention halten wir es für besonders wichtig, dass denlobenden Worten auch schnell konkrete Taten folgen. Denn nicht nur im Bildungsbereichergeben sich sehr konkrete Umsetzungsverpflichtungen für das Land Schleswig-Holstein. Hierhat das Deutsche Institut für Menschenrechte im Übrigen darauf hingewiesen, dass aus demZusatzprotokoll der Konvention durchaus individuelle Rechtsansprüche abgeleitet werdenkönnen. Wir teilen jedenfalls die Auffassung des Landesbeauftragten für Menschen mitBehinderung, nach der wir einen transparenten und überprüfbaren Aktionsplan zurUmsetzung der Konvention benötigen. Und dass Herr Dr. Hase für die unabhängigeÜberwachung der Umsetzungsschritte zur Verfügung steht, begrüßen wir ausdrücklich. Wirhoffen, dass wir auf diesem Weg tatsächlich dem Ziel näher kommen, den Menschen mitBehinderung in Schleswig-Holstein ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.