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07.10.10 , 16:45 Uhr
SSW

Flemming Meyer zu TOP 50 - Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung

Presseinformation
Kiel, den 7.10.2010

Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer

TOP 50 Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung Drs 17/784


Mit der Unterzeichnung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von
Menschen mit Behinderung am 30. März 2007 und der Ratifizierung durch den Bundestag und
den Bundesrat ist die UN-Konvention ein in Deutschland rechtskräftiges Gesetz. Und jedem
hier Anwesenden muss deshalb klar sein, dass hieraus auch konkrete Verpflichtungen folgen.
Die grundlegende Zielsetzung der Konvention ist es, behinderten Menschen eine
gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Den Frauen und Männern mit Behinderung muss ganz einfach ein angemessener
Lebensstandard und sozialer Schutz gewährleistet werden. Daher ist die Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention ein eindeutiger Handlungsauftrag an sowohl gesellschaftliche
wie auch politische Akteure. Und dies gilt nicht nur auf Bundes-, sondern auch auf Landes- und
auf kommunaler Ebene. 2
Selbstverständlich erkennt auch der Bericht der Landesregierung zur Umsetzung der UN-
Konvention die daraus entstehenden Verpflichtungen für Schleswig-Holstein an. Dass das Land
bereits früh die Weichen für eine Politik für Menschen mit Behinderung gestellt hat, die sich
am Leitbild der Inklusion orientiert, hat der SSW immer begrüßt. Doch auch wenn im Bericht
mit Blick auf die UN-Konvention ein Umsetzungszeitraum von rund 10 Jahren genannt wird,
muss ich für den SSW deutlich sagen, dass hier schon heute keine Zeit zu verlieren ist. Denn
eine umfassende Verwirklichung aller bestehenden Menschenrechte für das Leben von
behinderten Menschen erfordert noch enorm viel Arbeit. Nach Meinung des SSW gibt dieser
völkerrechtliche Vertrag ohne Zweifel sinnvolle aber auch sehr ehrgeizige Ziele vor. Doch leider
hat der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung mit seinem Hinweis recht, dass die
Landesregierung zwar einen grundsätzlichen Handlungsbedarf erkannt hat, aber die
tatsächliche Realisierung der Konvention bisher nur zögerlich vorantreibt.


Aus Sicht des SSW ist es jedenfalls mehr als bedauerlich, wenn die im Bericht genannten
Projekte und Maßnahmen, die der Inklusion und der Herstellung von Barrierefreiheit und damit
der Erreichung der Ziele der Konvention dienen, in weiten Teilen von ganz erheblichen
Kürzungen betroffen sind. Ob es nun der Blindenfonds oder der Verein mixed pickles ist, der
von radikalen Kürzungen betroffen ist: Auf diesem Weg lässt sich die Gleichberechtigung von
Menschen mit Behinderung sicher nicht erreichen. Wir fordern die Landesregierung daher auf,
ihre Kürzungspläne in diesen wichtigen Bereichen zu überdenken, oder zumindest konkrete
Alternativen für die zukünftige Finanzierung der Projekte zu nennen.


Doch für die erfolgreiche Umsetzung der UN-Konvention ist natürlich noch weit mehr
notwendig, als die bloße Fortführung dieser Maßnahmen und Projekte. Die Realisierung des
Vertrags muss nicht zuletzt auch dadurch erfolgen, dass die Menschen mit Behinderung mit
ihren Wünschen und Bedürfnissen aktiv in den Umsetzungsprozess eingebunden werden.
Denn nur auf diesem Weg können die gesteckten Ziele auch tatsächlich erreicht, und die
Konvention wirklich im Sinne der behinderten Menschen ausgestaltet werden. Wir dürfen 3
dabei auf keinen Fall den Fehler wiederholen, eine Politik für Menschen mit Behinderung „von
Oben“, und damit an den Betroffenen vorbei, zu verordnen.


Mit Blick auf die ehrgeizigen Ziele der Konvention halten wir es für besonders wichtig, dass den
lobenden Worten auch schnell konkrete Taten folgen. Denn nicht nur im Bildungsbereich
ergeben sich sehr konkrete Umsetzungsverpflichtungen für das Land Schleswig-Holstein. Hier
hat das Deutsche Institut für Menschenrechte im Übrigen darauf hingewiesen, dass aus dem
Zusatzprotokoll der Konvention durchaus individuelle Rechtsansprüche abgeleitet werden
können. Wir teilen jedenfalls die Auffassung des Landesbeauftragten für Menschen mit
Behinderung, nach der wir einen transparenten und überprüfbaren Aktionsplan zur
Umsetzung der Konvention benötigen. Und dass Herr Dr. Hase für die unabhängige
Überwachung der Umsetzungsschritte zur Verfügung steht, begrüßen wir ausdrücklich. Wir
hoffen, dass wir auf diesem Weg tatsächlich dem Ziel näher kommen, den Menschen mit
Behinderung in Schleswig-Holstein ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

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