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07.10.10 , 17:03 Uhr
SPD

Andreas Beran zu TOP 6: Kein Verkauf der Spielbanken!

Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 7. Oktober 2010


TOP 6: Entwurf eines Gesetztes zur Änderung des Spielbankengesetzes (Drucksache 17/793, 17/906)



Andreas Beran:
Kein Verkauf der Spielbanken!
Im ersten Augenblick könnte man annehmen, bei dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Spielbankgesetzes handelt es sich um ein rein finanzpolitisches Thema. Die Spielbanken sind in ihrem jetzigen Zustand nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben. Nur: Das wäre zu kurz gedacht. Deshalb verzichtet das Land auf einen Teil der ihm zustehenden Einnahmen. Wenn wir dies nicht tun, besteht die Gefahr, dass die Spielbanken aufgrund ihrer finanziellen Lage geschlossen werden müssen.
Es kommen noch weitere Aspekte zum Zuge. Immerhin würden hier Arbeitsplätze verloren gehen und uns eine Möglichkeit des kontrollierten Glücksspiel genommen werden. Allerdings befürchte ich, dass die „Rettungsmaßnahme“, durch eine Senkung der Abgabenbelastung eine wirtschaftliche Betriebsführung zu ermöglichen, nicht auf Dauer das Problem lösen wird. Längst wird das Automatenspiel in den Spielbanken dem „Lebendspiel“ vorgezogen. Solange den Betreibern der Spielbanken hier nicht ein neues Konzept zum Steigerung der Attraktivität des „Lebendspiels“ einfällt, fürchte ich, wird sich auch bei einer Abgabensenkung dauerhaft die wirtschaftliche Situation nicht verändern. Die Spielbanken haben eine gute Chance, zu reinen Spielhallen zu verkommen.
Die Senkung der Abgabenbelastung sollte daher auch als Chance verstanden werden, auf Dauer ausgelegte Verbesserungen zu entwickeln. Vielleicht gehört hierzu auch eine Mitarbeitermotivation, indem man in den Spielbanken, wo es noch keine Tarifverträge gibt, endlich welche abschließt. Dazu muss man wissen, dass das Gehalt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bisher aus der Tronc-Abgabe finanziert wurde. Von 2005 bis 2009 ist diese um 40% rückläufig gewesen. Mit der Landesverordnung über die Höhe der Tronc-Abgabe an den öffentlichen Spielbanken vom 15. Dezember 2009 wurde die Höhe der Tronc-Abgabe zu



1 Jahresbeginn 2010 sogar noch halbiert. Die Einnahmen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind daher seit 2005 erheblich gesunken.
Sicher wird auf den Abschluss eines Tarifvertrages kein großer Wert gelegt, weil - wie man in der Begründung des Gesetzes lesen kann - dann die Spielbanken nicht so leicht zu verkaufen wären. Mir ist auch klar, dass die jetzige Senkung der Abgabenbelastung dazu gedacht ist, die Braut vor dem Verkauf noch einmal ordentlich „anzuhübschen“. Schon in den Ausschussberatungen hat die SPD-Fraktion darauf hingewiesen, dass sie gegen einen Verkauf der Spielbanken ist. Die Senkung der Spielbankenabgabe ist für uns nur ein notwendiges Übel, um die Betriebsstätten vor einer Schließung zu bewahren.
Allerdings darf an dieser Stelle nicht verschwiegen werden, dass durch eine Videoüberwachung im Bereich des „Lebendspiels“ 50 Arbeitsplätze verloren gehen. Gut wäre es auch gewesen, wenn der Landtag vor einer Abstimmung im Detail darüber informiert worden wäre, wie die Anforderungen an die Videotechnik und der Umgang mit den Daten aussehen soll. Werden hier die Datenschutzbestimmungen beachtet? Ich hätte es besser gefunden, im Rahmen der Ausschussberatungen hierüber bereits Informationen zu erhalten. Eine Stellungnahme hierzu durch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein wäre sicher hilfreich gewesen.
Die SPD-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf zu. Wir machen an dieser Stelle jedoch deutlich, dass wir damit nicht dem Verkauf der Spielbanken zustimmen. Wir erwarten, dass die Landesregierung die Videoüberwachung in enger Abstimmung mit dem Landeszentrum für den Datenschutz vornimmt. Außerdem appellieren wir an die Betreiber der Spielbanken, endlich Tarifbeträge in diesem Bereich abzuschließen.



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