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07.10.10 , 17:11 Uhr
B 90/Grüne

Monika Heinold zum Spielbankgesetz

Presseinformation

Es gilt das gesprochene Wort Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin TOP 6 – Spielbankgesetz Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt die finanzpolitische Sprecherin Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefon: 0431 / 988 - 1503 Monika Heinold: Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 575.10 / 07.10.2010

Wirtschaftlichkeit der Spielbanken sicher stellen Meine Fraktion stimmt der Änderung des Spielbankengesetzes zu. Ziel des Gesetzes- entwurfs ist es zum einen, die Abgabenbelastung der Spielbanken auf ein angemesse- nes Maß zu reduzieren, um den gesunkenen Umsätzen Rechnung zu tragen und die Spielbanken nicht durch zu hohe Abgaben in die Insolvenz zu treiben.
Zum anderen soll durch geeignete Maßnahmen der Überwachung der Aufwand der Fi- nanzämter bei der Kontrolle der Spielbanken gesenkt werden. Beide Ziele unterstützt meine Fraktion.
Wir haben uns im Finanzausschuss mit der Frage beschäftigt, ob das vorgeschlagene neue System von Abgaben, Zusatzabgabe und Gewinnabgaben in seinem Zusammen- spiel richtig austariert ist und sind zu einem positiven Ergebnis gekommen.
Die Abgaben müssen so gestaltet werden, dass den Spielbanken − trotz des zurück gegangenen Bruttospielertrages − eine wirtschaftliche Betriebsführung möglich ist.
Auch muss berücksichtigt werden, dass das Gehalt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter trotz sinkender Umsätze in angemessener Höhe gesichert sein muss. Deshalb nehmen wir in Kauf, dass der öffentlichen Hand durch die Reduzierung der Abgabe ein Einnah- meverlust von ca. 3,3 Millionen Euro entsteht.
Einnahmeausfälle, die zu 75 Prozent das Land und zu 25 Prozent die Spielbankge- meinden treffen. Dieser Einnahmeausfall ist bitter für die kommunalen Haushalte und für den Landeshaushalt.
Seite 1 von 2 Aber man muss berücksichtigen, dass alleinige Gesellschafterin der Spielbankenge- sellschaften die landeseigene Gesellschaft zur Verwaltung und Finanzierung von Betei- ligungen des Landes Schleswig-Holstein ist. Deshalb muss das Land ein hohes Inte- resse an einem wirtschaftlichen Betrieb der Spielbanken haben.
Die zweite geplante Änderung trägt erfreulicherweise eher zur Kostenreduzierung bei. Durch den stärkeren Einsatz der Videotechnik soll die bisherige Anzahl von fünfzig durch die Finanzämter eingesetzten Revisoren und Revisorinnen reduziert werden. Be- reits jetzt wird zur Überwachung des Spielbankenbetriebes in den Spielbanken Video- technik eingesetzt. Dieses soll den Spielbankunternehmen nun verpflichtend vorgege- ben werden. Auch sollen Regelungen zur Zweckbindung der Aufzeichnungen und zur Speicherdauer geschaffen werden. Damit wird die bereits bestehende umfängliche Überwachung des Spielbetriebs nun datenschutzrechtlich sauber geregelt.
Die Ausschussberatung hat ergeben, dass diese neue Regelung mit dem Datenschutz- beauftragten abgestimmt ist. In der schriftlichen Begründung des Gesetzes zeichnet die Landesregierung einen Zusammenhang zwischen diesem Gesetzentwurf und einer späteren Privatisierung auf.
Für meine Fraktion möchte ich deshalb deutlich sagen: Wenn wir heute diesem Ge- setzentwurf zustimmen, dann, weil er notwendige Grundlagen für den wirtschaftlichen Betrieb der Spielbanken legt. Dieses ist völlig unabhängig von der Frage der zukünfti- gen Trägerschaft der Spielbanken.
Wir teilen nicht die Privatisierungsphantasien der FDP und möchten die Zustimmung zum Gesetz auch nicht als Vorbereitung einer Privatisierung der Spielbanken verstan- den wissen.
In diesem Sinne stimmen wir dem Gesetz in der vorliegenden Fassung zu.



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