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Lars Harms zu TOP 12 - Entwurf eines Schleswig-Holsteinischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes
Presseinformation Kiel, den 08.10.2010 Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 12 Entwurf eines Schleswig-Holsteinischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes Drs 17/889Die Entwicklung der Tariftreue geht auf eine Initiative des SSW zur Einführung einesVergabegesetzes im Jahr 2001 zurück. Damals war es unendlich schwer das Thema Tariftreuehier in diesem Hause umzusetzen. Ich kann mich erinnern, dass seinerzeit die damalsregierungstragenden Grünen von Anfang an offen für Tariftreue waren und dass dasTariftreuegesetz, wie es nach der 2. Lesung unseres Gesetzentwurfes dann genannt wurde, nurmit Unterstützung von Arbeitgeberverbänden und der Arbeitnehmerorganisationen gegen denmassiven Widerstand des SPD-Wirtschaftsministers Rohwer durchgesetzt werden konnte.Umso mehr freut es mich, dass die damals rigoros ablehnenden Fraktionen der CDU und derFDP nun anscheinend mehr Offenheit bei diesem Thema zeigen. Denn nun wird ja auch einRegierungsgesetzentwurf in Kürze das Licht der Welt erblicken, der die Einführung vonTariftreue – wenn auch in eingeschränkter Form – zum Ziel hat. Insofern sehen sie mich jetzterst einmal froh und glücklich, dass nun neben den Grünen und den Linken auch die SPD inGänze und die regierungstragenden Fraktionen sich dieses Themas mit eigenen 2Gesetzentwürfen annehmen. Fast zehn Jahre Arbeit mit diesem Thema haben sich alsogelohnt.Wir haben ja schon am Anfang der Legislaturperiode einen Gesetzentwurf eingebracht, der dasbestehende Tariftreuegesetz, europarechtskonform abändern sollte. In der hierzudurchgeführten Anhörung wurde deutlich, welche Änderungen rechtlich machbar sind undwelche nicht. Daher verweise ich auf die Anhörung und auch auf ein Gutachten desWissenschaftlichen Dienstes zu dieser Thematik. Wir haben dann nach der Anhörung zuunserem Gesetzentwurf einen Änderungsantrag eingebracht, der die Ergebnisse der Anhörungim Gesetzgebungsverfahren umsetzen sollte. Das war über Monate der Stand der Dinge. Bittesehen Sie mir es vor diesem Hintergrund nach, dass ich nicht auf alle Einzelheiten allerGesetzentwürfe eingehe. Ich möchte nur die wichtigsten Punkte in allen drei Gesetzentwürfen– unserem, dem der SPD und dem von der Regierung angekündigten Entwurf gegenüberstellen.Da ist zum einen die Frage an welchen Tarifverträgen die Tariftreue orientiert sein sollte.Politisch hätte ich am liebsten die bisherige Formulierung in unserem Tariftreuegesetzbeibehalten. Schön wäre es auch gewesen, einfach einen Mindeststundenlohn festzuschreiben.All das geht aber nicht, weil entweder die europäische Rechtsprechung dagegen steht oderweil die Gesetzgebungskompetenz beim Bund liegt. Insofern bleibt für einen großen Teil nurdie Orientierung am Arbeitnehmerentsendegesetz, dem Mindestarbeitsbedingungengesetzund an weiteren Gesetzen zu Mindestlöhnen, die möglicherweise noch erlassen werdenkönnten. Unser Gesetzentwurf umfasst alle drei Bereiche, der der SPD nur zwei und der derRegierung ebenfalls nur zwei. Sie verstehen, dass ich im Sinne der Beschäftigten und derUnternehmen hier dann lieber unseren Gesetzentwurf vorziehe.Für den straßen- und schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr ist weiterhin dieTariftreue im bisherigen Umfang, das heißt nach Tarifen, die über Mindestlohnbedingungen 3liegen, möglich. Der Regierungsentwurf wird dies voraussichtlich nicht vorsehen. Im SPD-Gesetzentwurf findet sich eine Regelung hierzu, die wir inhaltlich teilen, weil sie unseremGesetzentwurf entspricht. Allerdings sieht der SPD-Gesetzentwurf erstmalig vor, dass für denÖPNV, der kommunale Aufgabe ist, eine gesetzliche Verpflichtung zur Tariftreue eingeführtwird. Für diesen Vorschlag haben wir Sympathie, allerdings haben wir es den Kommunenimmer freigestellt, Tariftreue einzufordern, weil sonst die Konnexität greift. Wir haben imNorden gute Erfahrung mit dieser Vorgehensweise gehabt, weil man sich dann auchkommunal intensiv mit der Thematik beschäftigt hat. Vor dem Hintergrund derHaushaltssituation und der Tatsache, dass trotzdem oft Tariftreue auf kommunaler Ebeneeingeführt worden ist, würden wir dieses Thema gerne im Ausschuss noch beraten.Ein letzter Punkt ist der Punkt der Sanktionen. Viele haben in der Anhörung zu unseremGesetzentwurf gesagt, dass die Sanktionen immer noch zu schwach sind. Deshalb haben wir inunserem Gesetzentwurf vorgeschlagen, bei Verfehlungen Auftragnehmer bis zu drei Jahre vonöffentlichen Aufträgen auszuschließen, was die Regierung anscheinend genauso sieht. DerSPD-Entwurf sieht derzeit nur zwei Jahre vor. Auch darüber sollten wir noch einmal reden.Wir würden vorschlagen, dass wir alle drei Gesetzentwürfe im Ausschuss beraten und uns dasZiel setzen, bis zum Jahresende eine Entscheidung zu fällen.