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08.10.10 , 10:29 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 12 - Entwurf eines Schleswig-Holsteinischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes

Presseinformation Kiel, den 08.10.2010 Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms



TOP 12 Entwurf eines Schleswig-Holsteinischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes Drs 17/889

Die Entwicklung der Tariftreue geht auf eine Initiative des SSW zur Einführung eines
Vergabegesetzes im Jahr 2001 zurück. Damals war es unendlich schwer das Thema Tariftreue
hier in diesem Hause umzusetzen. Ich kann mich erinnern, dass seinerzeit die damals
regierungstragenden Grünen von Anfang an offen für Tariftreue waren und dass das
Tariftreuegesetz, wie es nach der 2. Lesung unseres Gesetzentwurfes dann genannt wurde, nur
mit Unterstützung von Arbeitgeberverbänden und der Arbeitnehmerorganisationen gegen den
massiven Widerstand des SPD-Wirtschaftsministers Rohwer durchgesetzt werden konnte.
Umso mehr freut es mich, dass die damals rigoros ablehnenden Fraktionen der CDU und der
FDP nun anscheinend mehr Offenheit bei diesem Thema zeigen. Denn nun wird ja auch ein
Regierungsgesetzentwurf in Kürze das Licht der Welt erblicken, der die Einführung von
Tariftreue – wenn auch in eingeschränkter Form – zum Ziel hat. Insofern sehen sie mich jetzt
erst einmal froh und glücklich, dass nun neben den Grünen und den Linken auch die SPD in
Gänze und die regierungstragenden Fraktionen sich dieses Themas mit eigenen 2
Gesetzentwürfen annehmen. Fast zehn Jahre Arbeit mit diesem Thema haben sich also
gelohnt.


Wir haben ja schon am Anfang der Legislaturperiode einen Gesetzentwurf eingebracht, der das
bestehende Tariftreuegesetz, europarechtskonform abändern sollte. In der hierzu
durchgeführten Anhörung wurde deutlich, welche Änderungen rechtlich machbar sind und
welche nicht. Daher verweise ich auf die Anhörung und auch auf ein Gutachten des
Wissenschaftlichen Dienstes zu dieser Thematik. Wir haben dann nach der Anhörung zu
unserem Gesetzentwurf einen Änderungsantrag eingebracht, der die Ergebnisse der Anhörung
im Gesetzgebungsverfahren umsetzen sollte. Das war über Monate der Stand der Dinge. Bitte
sehen Sie mir es vor diesem Hintergrund nach, dass ich nicht auf alle Einzelheiten aller
Gesetzentwürfe eingehe. Ich möchte nur die wichtigsten Punkte in allen drei Gesetzentwürfen
– unserem, dem der SPD und dem von der Regierung angekündigten Entwurf gegenüber
stellen.


Da ist zum einen die Frage an welchen Tarifverträgen die Tariftreue orientiert sein sollte.
Politisch hätte ich am liebsten die bisherige Formulierung in unserem Tariftreuegesetz
beibehalten. Schön wäre es auch gewesen, einfach einen Mindeststundenlohn festzuschreiben.
All das geht aber nicht, weil entweder die europäische Rechtsprechung dagegen steht oder
weil die Gesetzgebungskompetenz beim Bund liegt. Insofern bleibt für einen großen Teil nur
die Orientierung am Arbeitnehmerentsendegesetz, dem Mindestarbeitsbedingungengesetz
und an weiteren Gesetzen zu Mindestlöhnen, die möglicherweise noch erlassen werden
könnten. Unser Gesetzentwurf umfasst alle drei Bereiche, der der SPD nur zwei und der der
Regierung ebenfalls nur zwei. Sie verstehen, dass ich im Sinne der Beschäftigten und der
Unternehmen hier dann lieber unseren Gesetzentwurf vorziehe.


Für den straßen- und schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr ist weiterhin die
Tariftreue im bisherigen Umfang, das heißt nach Tarifen, die über Mindestlohnbedingungen 3
liegen, möglich. Der Regierungsentwurf wird dies voraussichtlich nicht vorsehen. Im SPD-
Gesetzentwurf findet sich eine Regelung hierzu, die wir inhaltlich teilen, weil sie unserem
Gesetzentwurf entspricht. Allerdings sieht der SPD-Gesetzentwurf erstmalig vor, dass für den
ÖPNV, der kommunale Aufgabe ist, eine gesetzliche Verpflichtung zur Tariftreue eingeführt
wird. Für diesen Vorschlag haben wir Sympathie, allerdings haben wir es den Kommunen
immer freigestellt, Tariftreue einzufordern, weil sonst die Konnexität greift. Wir haben im
Norden gute Erfahrung mit dieser Vorgehensweise gehabt, weil man sich dann auch
kommunal intensiv mit der Thematik beschäftigt hat. Vor dem Hintergrund der
Haushaltssituation und der Tatsache, dass trotzdem oft Tariftreue auf kommunaler Ebene
eingeführt worden ist, würden wir dieses Thema gerne im Ausschuss noch beraten.


Ein letzter Punkt ist der Punkt der Sanktionen. Viele haben in der Anhörung zu unserem
Gesetzentwurf gesagt, dass die Sanktionen immer noch zu schwach sind. Deshalb haben wir in
unserem Gesetzentwurf vorgeschlagen, bei Verfehlungen Auftragnehmer bis zu drei Jahre von
öffentlichen Aufträgen auszuschließen, was die Regierung anscheinend genauso sieht. Der
SPD-Entwurf sieht derzeit nur zwei Jahre vor. Auch darüber sollten wir noch einmal reden.


Wir würden vorschlagen, dass wir alle drei Gesetzentwürfe im Ausschuss beraten und uns das
Ziel setzen, bis zum Jahresende eine Entscheidung zu fällen.

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