Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Anita Klahn: Ungleiche Vergütungsstrukturen dürfen nicht weiter gesetzlich festgeschrieben werden
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Stellvertretende Vorsitzende Nr. 377/2010 Günther Hildebrand, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Freitag, 8. Oktober 2010Sperrfrist: Redebeginn www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!Gesundheit / KrankenhäuserAnita Klahn: Ungleiche Vergütungsstrukturen dürfen nicht weiter gesetzlich festgeschrieben werdenIn ihrer Rede zu TOP 22 (Basisfallwert / Planungssicherheit für Krankenhäuser) sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP- Landtagsfraktion, Anita Klahn:„Es ist in der Tat ein Unding, dass Schleswig-Holstein einen derartigen Einnahmeverlust hinnehmen soll. Allein schon aus diesem Grunde teile ich die von Minister Dr. Garg vorgebrachte Kritik an den Planungen des Bundes zur Streichung der zweiten Konvergenzphase. Ich denke, da sind wir uns in diesem Haus auch einig.Ich will Sie nicht lange mit den Details des Prozesses behelligen. Dies läuft ja schon seit Jahren und ist allen hinlänglich bekannt. Mindestens seit 2005 gibt es hier Anstrengungen, schrittweise die Basisfallwerte anzugleichen. Das Grundproblem ist klar: Für die gleiche medizinische Leistung bei gleichem Schweregrad erhalten die schleswig-holsteinischen Krankenhäuser weniger Geld als Krankenhäuser in anderen Bundesländern. Unsere Krankenhäuser werden dafür bestraft, dass sie wirtschaftlich arbeiten. Das läuft jetzt schon so seit mehreren Wahlperioden. Ich will hier nicht missverstanden werden: Mir ist klar, dass dies – weil es natürlich um viel Geld geht – nicht einfach zu ändern ist, aber wir müssen hier unsere Interessen wahren.Seit Regierungsübernahme hat sich Minister Dr. Garg für die Interessen der schleswig-holsteinischen Krankenhäuser auf Bundesebene stark gemacht und seine Bedenken gegenüber dem Bundesgesundheitsminister über die geplante Regelung klar und deutlich gemacht. Ich freue mich besonders, dass Minister Dr. Garg sofort Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 gehandelt und entsprechende Anträge für den Bundesrat vorbereitet und eingebracht hat.Uns allen ist die allgemeine Problematik in diesem Bereich bekannt. Zum einen ist das GKV-Finanzierungsgesetz leider kein Zustimmungsgesetz, zum anderen sind uns auch die nachvollziehbaren widerstreitenden Interessen zwischen den Ländern in diesem Themenfeld bewusst. Es gibt selbstverständlich unterschiedliche Interessenlagen zwischen den Ländern, die in der oberen Hälfte des Basisfallkorridors liegen und denen, die - wie Schleswig-Holstein - in der Unteren liegen. Hinzu kommt natürlich auch noch die Interessenslage des Bundes.So freue ich mich auch, dass Schleswig-Holstein hier mit einem Kompromissmodell – ich bin mal so frei und nenne es das ‚Garg-Modell’ – im Gesundheitsausschuss des Bundesrates Erfolg hatte, welches die widerstreitenden Interessen zwischen den Ländern ausgleicht. Das Modell sieht vor, dass die Basisfallwerte der Länder ab dem Jahr 2015 bis zum Jahr 2019 von dem unteren Grenzwert des einheitlichen Basisfallkorridors an den einheitlichen Basisfallwert angeglichen werden.Ich denke, dies ist ein vernünftiger Ansatz, um die Interessen Schleswig- Holsteins zu wahren, da wir – wie dargestellt – nicht im luftleeren Raum hantieren. Wir müssen – so steht es auch in unserem Antrag – versuchen, auf Bundesebene eine einvernehmliche Lösung zu finden, welche die im Bundesvergleich schlechtere Erlössituation von Krankenhäusern in Schleswig-Holstein behebt. Für uns ist es wichtig, dass sich an die bestehende Konvergenzphase eine weitere Konvergenzphase anschließt.Die Krankenhäuser haben sich zu Wirtschaftlichkeit und Effizienz bekannt. Dazu brauchen sie entsprechende Anreizstrukturen. Sie dürfen nicht durch Deckelungen in die Unterfinanzierung getrieben werden. Bemühungen um Wirtschaftlichkeit dürfen nicht durch willkürliche Vergütungskürzungen und -begrenzungen konterkariert werden. Es kann nicht in unserem Interesse sein, dass hier ungleiche Vergütungsstrukturen weiter gesetzlich festgeschrieben werden. Hierfür gibt es keine sachliche Begründung und es entsteht eine unfaire Wettbewerbssituation. Dies ist nicht akzeptabel für den Gesundheitsstandort Schleswig-Holstein. Ich denke, es ist mehr als deutlich geworden, dass unser Gesundheitsminister auf allen Ebenen aktiv ist, um die Interessen Schleswig-Holsteins zu wahren. Die FDP- Fraktion unterstützt hier ausdrücklich sein Engagement und ich freue mich in diesem Zusammenhang darüber, dass Bündnis 90 / Grüne hier auch unseren Minister so vorbehaltlos unterstützt.Kurz zu den Anträgen. Hier möchte ich von der Absprache im Ältestenrat Gebrauch machen – wenn es keinen Widerspruch gibt – den Antrag der Koalition zu einem eigenständigen Antrag zu erklären und beantrage Abstimmung in der Sache.Entsprechend bitte ich um Zustimmung zum Antrag der Koalition.“Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/