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08.10.10 , 16:41 Uhr
SSW

Flemming Meyer zu TOP 22 - Bundesweit einheitlichen Basisfallwert umsetzen - Planungssicherheit für Krankenhäuser

Presseinformation Kiel, den 8.10.2010



Es gilt das gesprochene Wort



Flemming Meyer

TOP 22 Bundesweit einheitlichen Basisfallwert umsetzen – Planungssicherheit für Schleswig-Holsteinische Krankenhäuser schaffen Drs. 17/892
Der SSW hat bei dem Thema Krankenhausfinanzierung regelmäßig betont, dass
selbstverständlich der Grundsatz: „Gleiche Bezahlung für gleiche Leistung“ gelten muss. Das ist
für uns ganz einfach eine Frage der Gerechtigkeit. Wie wir aber alle wissen, wird dieser
Grundsatz durch die bundesweit uneinheitlichen Basisfallwerte verletzt. Die aktuelle Situation
ist nicht nur deshalb besonders unbefriedigend, weil man auf Bundesebene offensichtlich
nichts an diesem ungerechten Zustand ändern will. Es steht sogar zu befürchten, dass diese
Ungerechtigkeit nun langfristig zementiert wird.


Gerade aus Sicht des Landes Schleswig-Holstein ist es unerträglich, dass man in Berlin anstrebt,
die zweite Konvergenzphase zur Angleichung der Basisfallwerte ersatzlos zu streichen. Denn
die Krankenhäuser hier im Land haben damals besonders schnell auf die angekündigte
Änderung des Systems zur Krankenhausfinanzierung reagiert. Mit der Einführung der
Fallpauschalen im Jahr 2004 hat man tief greifende Veränderungen und teilweise schmerzliche 2
Einschnitte vorgenommen. Neue Strukturen wurden geschaffen, neue Nischen wurden
erschlossen und die Arbeitsabläufe wurden optimiert, um kostengünstiger und damit auch
konkurrenzfähiger arbeiten zu können. Und es ist kein Geheimnis, dass nicht zuletzt hierdurch
der Druck und die Arbeitsbelastung der Mitarbeiter in den Krankenhäusern stetig gewachsen
ist. Besonders in den öffentlichen Häusern wurden also erhebliche Opfer erbracht, die sich
leider bis heute nicht auszahlen.


Geht es aber nach dem Willen der Bundesregierung, sind die Krankenhäuser Schleswig-
Holsteins unverändert gezwungen, jährliche Mindereinnahmen von rund 20 Millionen Euro
hinzunehmen. Nach Meinung des SSW wird dem Land Schleswig-Holstein auf diesem Weg
regelrecht Wirtschaftskraft entzogen. Die notwendige Verbesserung der Arbeitsbedingungen
und der Versorgungsqualität in unseren Krankenhäusern lässt sich so wohl kaum erreichen.
Wir sehen die Landesregierung deshalb klar in der Pflicht, alle Möglichkeiten zu nutzen, um
diese fatalen Folgen der Gesundheitsreform zu stoppen.


Es mag zwar für viele Anwesende nicht neu sein, aber ich möchte trotzdem noch mal auf diese
Tatsache hinweisen: Die uneinheitlichen Basisfallwerte bringen ganz erhebliche, und teilweise
sogar Existenz bedrohende Nachteile für die Kliniken mit sich. Es kann doch nicht sein, dass ein
und dieselbe Krankenhausleistung in fast allen anderen Bundesländern mehr einbringt, als in
Schleswig-Holstein. Die Kosten für notwendige Investitionen und den Einkauf von Material
oder Dienstleistungen sind dabei doch bundesweit identisch. Für den SSW ist es jedenfalls
nicht hinnehmbar, einen solchen Zustand mit Gründen des Wettbewerbs zu erklären und ihn
einfach zu akzeptieren oder sogar zu befördern. Auch die strukturellen Unterschiede zwischen
den einzelnen Bundesländern können wir hier nicht als Argument für uneinheitliche
Basisfallwerte akzeptieren. Eine einheitliche Regelung trägt unserer Meinung nach dazu bei,
diese Unterschiede, nicht zuletzt im Sinne der Patienten, abzubauen. 3
Wir hätten uns in dieser wichtigen Sache sehr gewünscht, dass sich alle Landtagsfraktionen
gemeinsam gegen dieses Vorhaben des Bundes ausgesprochen hätten. Es bleibt zu hoffen,
dass der Bundesratsantrag der Landesregierung auf eine zweite Konvergenzphase Wirkung
zeigt. Wenn aber auf Bundesebene nicht tatsächlich alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden,
nimmt man unserer Meinung nach billigend eine Schwächung des Gesundheitsstandorts
Schleswig-Holstein in Kauf.


Für den SSW ist jedenfalls klar: Wir wollen keinen Wettbewerb des ständigen finanziellen
Unterbietens, sondern einen Qualitätswettbewerb im Krankenhauswesen. Über einen
bundeseinheitlichen Basisfallwert können wir nicht nur Planungssicherheit für unsere
Krankenhäuser schaffen, sondern auch eine Steigerung der Versorgungsqualität erreichen.

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