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Flemming Meyer zu TOP 22 - Bundesweit einheitlichen Basisfallwert umsetzen - Planungssicherheit für Krankenhäuser
Presseinformation Kiel, den 8.10.2010Es gilt das gesprochene WortFlemming MeyerTOP 22 Bundesweit einheitlichen Basisfallwert umsetzen – Planungssicherheit für Schleswig-Holsteinische Krankenhäuser schaffen Drs. 17/892Der SSW hat bei dem Thema Krankenhausfinanzierung regelmäßig betont, dassselbstverständlich der Grundsatz: „Gleiche Bezahlung für gleiche Leistung“ gelten muss. Das istfür uns ganz einfach eine Frage der Gerechtigkeit. Wie wir aber alle wissen, wird dieserGrundsatz durch die bundesweit uneinheitlichen Basisfallwerte verletzt. Die aktuelle Situationist nicht nur deshalb besonders unbefriedigend, weil man auf Bundesebene offensichtlichnichts an diesem ungerechten Zustand ändern will. Es steht sogar zu befürchten, dass dieseUngerechtigkeit nun langfristig zementiert wird.Gerade aus Sicht des Landes Schleswig-Holstein ist es unerträglich, dass man in Berlin anstrebt,die zweite Konvergenzphase zur Angleichung der Basisfallwerte ersatzlos zu streichen. Denndie Krankenhäuser hier im Land haben damals besonders schnell auf die angekündigteÄnderung des Systems zur Krankenhausfinanzierung reagiert. Mit der Einführung derFallpauschalen im Jahr 2004 hat man tief greifende Veränderungen und teilweise schmerzliche 2Einschnitte vorgenommen. Neue Strukturen wurden geschaffen, neue Nischen wurdenerschlossen und die Arbeitsabläufe wurden optimiert, um kostengünstiger und damit auchkonkurrenzfähiger arbeiten zu können. Und es ist kein Geheimnis, dass nicht zuletzt hierdurchder Druck und die Arbeitsbelastung der Mitarbeiter in den Krankenhäusern stetig gewachsenist. Besonders in den öffentlichen Häusern wurden also erhebliche Opfer erbracht, die sichleider bis heute nicht auszahlen.Geht es aber nach dem Willen der Bundesregierung, sind die Krankenhäuser Schleswig-Holsteins unverändert gezwungen, jährliche Mindereinnahmen von rund 20 Millionen Eurohinzunehmen. Nach Meinung des SSW wird dem Land Schleswig-Holstein auf diesem Wegregelrecht Wirtschaftskraft entzogen. Die notwendige Verbesserung der Arbeitsbedingungenund der Versorgungsqualität in unseren Krankenhäusern lässt sich so wohl kaum erreichen.Wir sehen die Landesregierung deshalb klar in der Pflicht, alle Möglichkeiten zu nutzen, umdiese fatalen Folgen der Gesundheitsreform zu stoppen.Es mag zwar für viele Anwesende nicht neu sein, aber ich möchte trotzdem noch mal auf dieseTatsache hinweisen: Die uneinheitlichen Basisfallwerte bringen ganz erhebliche, und teilweisesogar Existenz bedrohende Nachteile für die Kliniken mit sich. Es kann doch nicht sein, dass einund dieselbe Krankenhausleistung in fast allen anderen Bundesländern mehr einbringt, als inSchleswig-Holstein. Die Kosten für notwendige Investitionen und den Einkauf von Materialoder Dienstleistungen sind dabei doch bundesweit identisch. Für den SSW ist es jedenfallsnicht hinnehmbar, einen solchen Zustand mit Gründen des Wettbewerbs zu erklären und ihneinfach zu akzeptieren oder sogar zu befördern. Auch die strukturellen Unterschiede zwischenden einzelnen Bundesländern können wir hier nicht als Argument für uneinheitlicheBasisfallwerte akzeptieren. Eine einheitliche Regelung trägt unserer Meinung nach dazu bei,diese Unterschiede, nicht zuletzt im Sinne der Patienten, abzubauen. 3Wir hätten uns in dieser wichtigen Sache sehr gewünscht, dass sich alle Landtagsfraktionengemeinsam gegen dieses Vorhaben des Bundes ausgesprochen hätten. Es bleibt zu hoffen,dass der Bundesratsantrag der Landesregierung auf eine zweite Konvergenzphase Wirkungzeigt. Wenn aber auf Bundesebene nicht tatsächlich alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden,nimmt man unserer Meinung nach billigend eine Schwächung des GesundheitsstandortsSchleswig-Holstein in Kauf.Für den SSW ist jedenfalls klar: Wir wollen keinen Wettbewerb des ständigen finanziellenUnterbietens, sondern einen Qualitätswettbewerb im Krankenhauswesen. Über einenbundeseinheitlichen Basisfallwert können wir nicht nur Planungssicherheit für unsereKrankenhäuser schaffen, sondern auch eine Steigerung der Versorgungsqualität erreichen.