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08.10.10 , 17:48 Uhr
B 90/Grüne

Marret Bohn zu Entschädigung für Opfer von Heimerziehung

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein Pressesprecherin TOP 20 – Entschädigung f. d. Opfer von Heimerziehung Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt die sozialpolitische Sprecherin Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefon: 0431 / 988 - 1503 Marret Bohn: Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 597.10 / 08.10.2010


Die Opfer von Heimerziehung haben ein Recht auf Entschädigung
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, überall auf der Welt geschieht täglich großes Unrecht – auch in Schleswig-Holstein. Bereits in der vergangenen Legislaturpe- riode hat sich der Landtag mit der Aufarbeitung der Landesfürsorgeerziehung in den 50er, 60er und 70er Jahren in Schleswig-Holstein befasst. Ein besonderer Fokus lag auf dem Landesfürsorgeheim Glückstadt. Zum ersten Mal erkannte der Schleswig- Holsteinische Landtag das Unrecht und Leid an, das Kindern und Jugendlichen damals in den Landesfürsorgeheimen widerfahren ist, und drückte sein tiefstes Bedauern aus.
Diese Anerkennung war überfällig. Bis heute haben die verantwortlichen Träger – und ich meine an dieser Stelle nicht nur das Land, sondern ausdrücklich alle Träger, kirchli- che und freie eingeschlossen – diese Träger haben zu den menschenverachtenden Zuständen in ihren Heimen überwiegend geschwiegen. Sie haben lange Zeit jede Form einer Entschuldigung oder finanziellen Entschädigung abgelehnt. Erst jetzt beginnt ganz allmählich ein öffentlicher Prozess der Auseinadersetzung. Daran hat auch der Schleswig-Holsteinische Landtag seinen Anteil. Durch die gemeinsame Entschließung wurde das geschehene Unrecht anerkannt. Die Opfer fühlten sich wahrgenommen, sie fühlten sich erstgenommen. Der Runde Tisch ist ein guter Weg – im Land und im Bund.
Die wissenschaftliche Aufarbeitung und die Wanderausstellung schaffen Öffentlichkeit und durchbrechen das Schweigen. Was der Landtag 2009 allerdings nicht tat, war das Aussprechen einer direkten Entschuldigung. Er befasste sich auch nicht mit der Frage, ob und wie eine Entschädigung auch materiell geleitstet werden kann. Seite 1 von 2 Das haben wir Grüne schon damals bedauert. Aber beide Punkte fanden im Schleswig- Holsteinischen Landtag keine Mehrheit, weil einige Fraktionen der Auffassung waren, dass dies den „Rahmen des Angemessenen“ sprengen würde.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Fraktion ist verwundert und positiv überrascht, dass heute machbar scheint, was in schwarz-roten Regierungszeiten nicht möglich war. Bündnis 90/Die Grünen hatten für November einen Antrag geplant, jetzt liegt uns der SPD-Antrag vor, den wir ausdrücklich begrüßen. Dieses sensible Thema sollten wir im Sozialausschuss weiter beraten. Wir Grünen wünschen uns hierbei ausdrücklich eine Beteiligung der Betroffenen. An dieser Stelle möchte ich den ehemaligen Heimkindern danken. Sie sind es, die nicht müde werden, die Aufarbeitung der menschenverachten- den Erziehungsmethoden einzufordern. Sie sind es, die auch anderen ehemaligen Heimkindern ermöglicht haben, über ihr Schicksal zu reden und zu erkennen, dass nicht sie die Versager waren, sondern dass die damals Verantwortlichen versagt ha- ben.
Auch das Land Schleswig-Holstein hat damals versagt. Schon im August 1969 traf der SPD Landtagsabgeordnete Klinke im Volkswohlfahrtsausschuss die Feststellung, „Es muss bezweifelt werden, ob die in Glückstadt praktizierte Erziehung überhaupt noch verantwortet werden kann.“ Trotzdem geschah fünf Jahre lang nichts. Das Heim wurde erst geschlossen, als es nicht mehr wirtschaftlich war. Das ist unerträglich und macht sehr nachdenklich. So etwas darf nie wieder passieren! Die Verletzungen der ehemali- gen Heimkinder an Körper und Seele wirken bis heute nach. Wer über Monate oder Jahre physischer, psychischer und sexueller Gewalt ausgeliefert war, der hat diese Last ein Leben lang zu tragen. Die ehemaligen Heimkinder haben ein Recht auf Anerken- nung ihres Leids. Sie haben ein Recht auf Entschuldigung. Sie haben ein Recht auf Anerkennung ihrer durch Zwangsarbeit erworbenen Rentenansprüche. Und Sie haben ein Recht auf Entschädigung.
Das war und ist jedenfalls die Grüne Position. Der Beschluss des Schleswig- Holsteinischen Landtages im März 2009 war ein erster Schritt. Heute machen wir den Zweiten und das ist gut. Auch der Antrag der Regierungsfraktionen geht in die richtige Richtung. Wir sind für eine Überweisung in den Sozialausschuss.

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