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11.10.10 , 15:00 Uhr
Landtag

Mehr barrierefreie Angebote in Rundfunk und Fernsehen

174/2010 Kiel, 11. Oktober 2010
Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung Dr. Ulrich Hase
fordert mehr barrierefreie Angebote in Rundfunk und Fernsehen


Kiel (SHL) - Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, Dr. Ulrich Hase, hat vor dem Hintergrund der heutigen Expertenanhörung zur Neugestaltung der Ge- bührenordnung für Rundfunkteilnehmer den Ausbau barrierefreier Angebote gefor- dert. "Wenn künftig von Menschen mit Behinderung Gebühren erhoben werden sollen, müssen Sie das Programm auch wahrnehmen können", betonte Hase heute (11. Okto- ber) in Kiel.
In Berlin beraten Fachleute zur Neustrukturierung der Rundfunkgebührenordnung. Unter anderem soll künftig auch von den Menschen mit Behinderung, die bislang das Angebot der Rundfunkanstalten nicht oder nur teilweise nutzen konnten, eine Gebühr erhoben werden. Momentan sind einige Personengruppen wie blinde oder gehörlose Menschen von der Rund- funkgebührenpflicht befreit. Diese sollen mit ihren Beiträgen nun für Gebührenstabilität sor- gen.
Zur Herstellung von Angeboten für seh- oder hörbehinderte Menschen gibt es Technologien, die von den Rundfunkanstalten noch nicht durchgehend für alle Beiträge eingesetzt werden. Vor allem im Fernsehen kann das Angebot durch Audiodeskription, Untertitelung und beglei- tende Gebärdenspracheinblendungen für die genannten Personengruppen erschlossen wer- den. "Da beschlossen wurde, auch von wahrnehmungsbeeinträchtigten Menschen Gebühren zu erheben, fordere ich die Rundfunkkommission auf dafür zu sorgen, dass diese Mittel auch nur zur Umsetzung von mehr barrierefreien Angeboten eingesetzt werden," so Hase weiter.



Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel Carsten Maltzan, pressesprecher@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988-1120; Fax 0431 988-1130 www.sh-landtag.de Presseticker 2

Die Deckung des Programms mit barrierefreien Sendungen entspricht noch nicht der erho- benen Teilgebühr von einem Drittel der Gesamtgebühr. Daher ist die Gebührenerhebung mit hohen Erwartungen verbunden. Mit der Einführung dieser Gebühren sollte nach Auffassung von Hase auch eine Verpflichtung zur klar definierten Ausweitung des Programms zum Bei- spiel über eine Quotenregelung festgeschrieben werden.

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