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Werner Kalinka zur Erhöhung des Strafmaßes beim Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte:
InnenpolitikNr. 364/10 vom 13. Oktober 2010Werner Kalinka zur Erhöhung des Strafmaßes beim Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte:„Die Erhöhung des Strafmaßes für Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte erfüllt eine wesentliche Forderung der CDU-Landtagsfraktion. Sie ist endlich das Signal, dass den Handlungen von Vollstreckungsbeamten ein höherer Stellenwert zukommt.“ Der Wertungswiderspruch, dass ein tätlicher Angriff gegen einen Polizeibeamten unter einer geringeren Strafandrohung steht, als ein einfacher Diebstahl, werde nun in die richtige Richtung korrigiert, so Kalinka.Der Innenpolitiker stellte allerdings klar, dass die Erhöhung des Strafmaßes allein nicht ausreichend sei, dem Phänomen der Gewalt gegen Polizeibeamte entgegenzutreten. Notwendig sei es, die Diskussion über das Gesamtproblem zu führen: „Der Akzeptanzverlust des staatlichen Gewaltmonopols darf nicht länger ignoriert werden. In unserer Gesellschaft gehen einige Grundspielregeln des friedlichen Miteinanders zunehmend verloren.“Kalinka machte darauf aufmerksam, dass sich in Schleswig-Holstein allein in den letzten 6 Jahren die Tatzahlen im Kriminalitätsfeld „Widerstandshandlungen gegen die Staatsgewalt“ verdoppelt hätten. Allein im Jahre 2009 sei es nach der Polizeilichen Kriminalstatistik zu 1210 Straftaten nach § 113 StGB gekommen (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte). Dies sei allerdings nur die Spitze des Eisbergs, so Kalinka, da die Kriminalstatistik z.B. viele Widerstandshandlungen, die mit einer Körperverletzung des Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Seite 1/2 Beamten einhergingen, gar nicht erfasse. Seite 2/2