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28.10.10 , 12:41 Uhr
Landtag

Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung fordert Landesregierung auf, inklusive Beschulung voranzutreiben

179/2010 Kiel, 28. Oktober 2010



Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung fordert Landesregierung auf, inklusive Beschulung voranzutreiben


Kiel (SHL) – Anlässlich der Verleihung des Jakob-Muth-Preises an die Waldschule Flensburg hat der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, Dr. Ulrich Hase, der Einrichtung heute (28. Oktober) gratuliert und zugleich die Landesregie- rung aufgefordert, die Rahmenbedingung für den inklusiven Unterricht zu verbes- sern. „Einschränkungen zur inklusiven Beschulung müssen endlich raus aus dem Schulgesetz!“, betonte Hase.

Als eine von drei deutschen Schulen wird die Waldschule in Flensburg für ihre herausra- gende Arbeit in der Unterrichtsgestaltung für alle Kinder ausgezeichnet. Die schon in Schleswig-Holstein als Zukunftsschule preisgekrönte Grundschule erhält nun auch bun- desweit Aufmerksamkeit für ihre hervorragende Pädagogik.

Der Waldschule gelinge es, so Hase, dass nicht nur Schüler mit jedweder Behinderung oder mit schwierigen familiären Voraussetzungen, sondern auch mit sogenanntem Migra- tionshintergrund gemeinsam die gesteckten Lernziele erreichen. Dies erfordere eine diffe- renzierte Ausrichtung des Unterrichts und eine große Bereitschaft aller Beteiligten wie Lehrer, Schüler und Eltern diesen Ansatz zu unterstützen. „Die Waldschule zeigt, ge- meinsames Lernen muss kein Traum von Wenigen bleiben, sondern ist generell möglich“, freute sich Hase über die Auszeichnung.

Auch wenn Schleswig-Holstein eine bundesweit vorbildliche Integrationsquote belegen kann, so ist der Landesbeauftragte mit dem Erreichten noch nicht zufrieden. „Wir müssen nicht nur auf die Zahlen schauen, sondern auch die Unterrichtsbedingungen betrachten“, mahnte er. Die differenzierte Ausrichtung der Waldschule zeige, dass gemeinsames Ler- nen ganzheitliche Ansätze erfordere. Dazu müssten nicht nur Lehrer beitragen → Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel ▪ Carsten Maltzan, pressesprecher@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988-1120; Fax 0431 988-1130 ▪ www.sh-landtag.de → Presseticker 2


sondern auch Schulen, Schulträger und Bildungsministerium sowie Eltern und nicht zu- letzt die Schüler selbst.

„Eine Grundlage allerdings muss auch im Schulgesetz noch gelegt werden. Es darf kei- nen Vorbehalt mehr zum gemeinsamen Unterricht geben“, forderte Hase. Der Paragraf fünf sieht im Absatz zwei des Schulgesetzes vor, dass gemeinsames Lernen ermöglicht werden soll, wenn die organisatorischen, personellen und sächlichen Voraussetzungen bestehen. Nach Hase müsste es dort heißen, dass die Voraussetzungen, so sie nicht vorhanden sind, von Schulträger und Bildungsministerium zu schaffen sind. „Kein Kind mit Behinderung soll vom gemeindenahen Unterricht mit den Nachbarskindern ausgegrenzt werden, weil in der Schule eine Rampe fehlt oder das Lehrerkollegium nicht hinreichend ausgestattet ist“. Diese Form der Ausgrenzung widerspräche der von Deutschland in Kraft gesetzten Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinderung.

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