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28.10.10 , 15:36 Uhr
B 90/Grüne

Detlef Matthiessen zur Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
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Kein Artenschutz für Atomstrom Nr. 626.10 / 28.10.2010

Zum Bundestagsbeschluss zur Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke erklärt der energiepolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Detlef Matthiessen:
Die Laufzeitverlängerung ist eine energiepolitische Rolle rückwärts. Der schnelle Weg in die Erneuerbaren Energien ist zum Greifen nah, das wollen CDU und FDP mit allen Mitteln aufhalten.
Der Atomstrom ist keine Brücke in die erneuerbare Zukunft, sondern eine energiepoliti- sche Mauer. Schwarz-Gelb will den Wettbewerb auf dem Strommarkt eindämmen und den vier Oligopolen Sonderprofite ermöglichen. Verlierer sind die VerbraucherInnen und die Stadtwerke, die im Vertrauen auf den beschlossenen Atomausstieg in Erneuer- bare Energien und Kraft-Wärme-Kopplung investiert haben.
Wir Grünen werden alles tun, um wieder auf den Ausstiegspfad zu kommen, in den Parlamenten, vor den Gerichten und auf der Straße. Es darf keinen Artenschutz für Atomstrom geben. Diese Risikotechnologie wird in Schleswig-Holstein nicht gebraucht.
Mit einem Berichtsantrag wollen wir von Landesregierung wissen, welche Auswirkungen die Änderungsgesetze zum Atomgesetz auf Schleswig-Holstein haben werden. Dabei geht es uns unter anderem um den neuesten Stand der Technik für die Sicherheit der Atomkraftwerke bei Terrorangriffen und Flugzeugabstürzen.
*** Anlage: Berichtsantrag



Seite 1 von 1 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ #N!# 17. Wahlperiode 10-10-27



Antrag der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN



Bericht zu den Auswirkungen des 11. und 12. Änderungsgesetzes zum Atomgesetz auf Schleswig-Holstein



Der Landtag wolle beschließen:
Der schleswig-holsteinische Landtag bittet die Landesregierung um einen Schriftli- chen Bericht in der 13.Tagung des Landtages zu den Auswirkungen des vom Bun- destag beschlossenen 11. und 12. Änderungsgesetzes zum Atomgesetz auf Schles- wig-Holstein. In dem Bericht soll insbesondere auf die folgende Eckpunkte einge- gangen werden: 1. Definiert das neue AtG bei der geplanten Laufzeitverlängerung für die drei schleswig-holsteinischen Atomkraftwerke einen neuer Stand der Technik für die Sicherheit bezüglich des Schutzes gegen Terrorangriffe, insbesondere Einwirkung von außen, des Schutzes gegen Flugzeugabstürze oder des Schutzes sicherheitsrelevanter wichtiger Anlagentechnik der AKWs? 2. Kann die Atomaufsicht sicherheitstechnische Ertüchtigungsmaßnahmen ohne neue rechtliche Grundlage gegenüber den Betreibern der AKWs durchsetzen? 3. Werden neue Sicherheitskriterien bei Altanlagen, wie bei den Siedewasserre- aktoren der Baureihe 69 (SWR-69 konzipiert 1969) Brunsbüttel und Krümmel, einheitlich vorgeschrieben oder wird es jeweils Einzelfalllösungen geben? Drucksache 17/ #N!# Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode


4. Ist die vorhandene Personalausstattung bei der Atomaufsicht und im Bereich der Bautechnik im Innenministerium ausreichend, um die zusätzlichen Aufga- ben durch eine Laufzeitverlängerung bei AKWs bewältigen zu können? 5. Gibt es in den o.g. Arbeitsbereichen schon jetzt Arbeitsstaus? Wenn ja, mit welchen Maßnahmen sollen diese Arbeitsstaus abgearbeitet werden? 6. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die angekündigten Verfas- sungsklagen der schleswig-holsteinischen Stadtwerke gegen die Laufzeitver- längerung der Atomkraftwerke? Gibt es Erkenntnisse über den Stopp geplan- ter Investitionen der Stadtwerke in erneuerbarer Energien oder in andere Kraftwerke? 7. Sind der Landesregierung die Rechtsgutachten zur Zustimmungsbedürftigkeit der Änderungsgesetze zum Atomgesetz z.B. von Prof. Dr. Alexander Rossna- gel bekannt und wie werden diese Gutachten von der Landesregierung beur- teilt? 8. Wie positioniert sich die Landesregierung zu der Zustimmungsbedürftigkeit des elften und zwölften Änderungsgesetzes zum Atomgesetz im Bundesrat? 9. Wird die Landesregierung in der Bundesratssitzung am 26.11.2010 für die An- rufung des Vermittlungsausschusses votieren, da beide Novellen als Ein- spruchsgesetze formuliert sind?



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