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02.11.10 , 12:27 Uhr
B 90/Grüne

Robert Habeck und Thorsten Fürter zum Wahlrecht zum Zeitplan für Neuwahlen

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
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Nr. 631.10 / 02.11.2010
Grüne schlagen konkreten Fahrplan für Neuwahlen am 25. September 2011 vor
Nachdem alle Fraktionen des Landtages ihre Vorschläge für eine Änderung des Wahl- rechts vorgestellt haben, stellen die Grünen vor, wie der Fahrplan für Neuwahlen spä- testens im November 2011 aussehen kann.
Hierzu sagt der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Robert Habeck:
„Die letzten Wochen waren von weitausholdenden Debatten zu einem neuen Wahlrecht geprägt. Jetzt haben alle Fraktionen ihre Vorschläge eingereicht und es ist an der Zeit, sich wieder auf die zu lösenden Fragen zu konzentrieren. Das heißt, sich auf den Ur- teilsspruch des Landesverfassungsgerichtes zu besinnen. Dies hat zwei zentrale Punk- te gesetzt:
(1) alle Stimmen müssen gleich viel wert sein. (2) Die Größe des Landtags muss zum Land passen. Das gilt gerade vor der politischen Debatte über die Haushaltssanierung. Wenn alles zusammengestrichen wird, kann der Landtag nicht größer werden.
Dies muss die anerkannte Verhandlungsgrundlage für die zukünftigen Gespräche sein. Alle weiteren Schlüsse müssen auf dieser Grundlage erfolgen.“
Der rechtspolitische Sprecher, Thorsten Fürter, ergänzt:
„Wir Grünen werden beantragen, dass ein zügiges Verfahren eingeleitet wird. Es be- steht kein Anlass, die Neuwahl künstlich bis in das Jahr 2012 hinaus zu zögern. Die Regierungsfraktionen würden sich damit auch selbst keinen Gefallen tun. Das Festhal-
Seite 1 von 2 ten am Strohhalm der Macht bis zum letztmöglichen Zeitpunkt bestärkt das Bild einer handlungsschwachen Koalition.
Unser Vorschlag für einen Zeitplan sieht so aus:
Wenn in der Dezembersitzung des Landtags die 1. Lesung stattgefunden hat, ist der In- nen- und Rechtsausschuss am Zug. Hier haben über alle Punkte, die jetzt in der Dis- kussion sind, bereits umfängliche Anhörungen und Diskussionen stattgefunden. Da a- ber Gründlichkeit vor Schnelligkeit geht, sollen sich natürlich die ExpertInnen auch noch zu neuen Vorschlägen ergänzend äußern können. Wir werden im Innen- und Rechtsausschuss beantragen, die erste Sitzung im neuen Jahr am 12. Januar 2011 für die Anhörung zu reservieren. Wenn wir schon jetzt die Anzuhörenden benennen, kann der Gesetzesvorschlag unmittelbar im Anschluss an die Dezembersitzung des Landtags an die ExpertInnen zugeleitet werden.
In diesem Vorschlag ist genug Puffer, um alle parlamentarischen Vorgänge mit der ge- botenen Gründlichkeit abzuarbeiten.“

Zeitplan:
24. November 2010 Beschlussfassung im Innen- und Rechtsausschuss über einen Anhörungstermin am 12. Januar 2011
15. Dezember 2010 Erste Lesung des neuen Wahlgesetzes im Landtag, Zuleitung an die Anzuhörenden
12. Januar 2011 Anhörung im Innen- und Rechtsausschuss
19. Januar 2011 Abschließende Beratung im Innen- und Rechtsausschuss und Beschlussempfehlung
28. Januar 2011 Beschlussfassung über das neue Wahlrecht im Landtag, Zweite Lesung
bis 30. April 2011 Beratungszeit für die Wahlkreiseinteilung im Wahlkreisausschuss
8. August 2011 Fristende zur Einreichung von Wahlvorschlägen
25. September 2011 Landtagswahl
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