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Oliver Kumbartzky: Keine Notwendigkeit für restriktivere Lösung bei Ladenöffnungszeiten
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Stellvertretende Vorsitzende Nr. 434/2010 Günther Hildebrand, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Mittwoch, 17. Oktober 2010Sperrfrist: Redebeginn www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!Wirtschaft / LadenöffnungszeitenOliver Kumbartzky: Keine Notwendigkeit für restriktivere Lösung bei LadenöffnungszeitenIn seiner Rede zu TOP 4 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ladenöffnungszeitengesetzes) sagte der tourismuspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Oliver Kumbartzky:„Ich freue mich, dass wir heute noch einmal über die Bedeutung der möglichst weitgehenden Freigabe der Ladenöffnungszeiten debattieren. Bevor ich mich gleich den Grünen zuwende, möchte ich eines vorweg noch einmal unterstreichen: Die Bäderregelung war und ist für den Tourismus und somit für unser Bundesland von enormer Bedeutung. Die Regelung in der aktuellen Form hat sich bewährt und sie macht Sinn. Die aktuelle Bäderverordnung ist ein ausgewogener Kompromiss und sie wurde im gemeinsamen Kontext von Politik, Wirtschaft, Kirche und Gewerkschaften geschlossen. Die Regelung ist ein fairer Ausgleich zwischen den Interessen des Handels und der Touristen einerseits und zwischen Kirchen und Arbeitnehmern andererseits. Was man auch bedenken muss, ist, dass das Ladenöffnungszeitengesetz Rücksicht nimmt auf die immer flexibler werdenden Arbeitszeiten vieler berufstätiger Menschen.Die FDP-Landtagsfraktion begrüßt, dass die Landesregierung im Zuge der aktuellen Diskussion nach dem Urteil in Mecklenburg-Vorpommern und den Ankündigungen der Kirchen in einem konstruktiven Dialog mit den Kirchen steht.Die aktuelle Regelung beschränkt die Sonntagsöffnungen auf bestimmte Kur- und Erholungsorte in Schleswig-Holstein. Wir sehen daher - und vor allem auch vor dem Hintergrund der momentan geführten Gespräche mit Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 den Kirchen - derzeit keinen Bedarf für massiv einschränkende Regelungen, wie die Grünen es heute fordern.Daher nun konkret zum Gesetzentwurf der Grünen: Ich habe mich wirklich gefragt, warum die Grünen mit einer Gesetzesänderung vorgeprescht sind. Zudem verwundert es mich, dass die Grünen sich mit diesem, sehr restriktiven Gesetzentwurf mittlerweile als oberste Hüter des Sonntags aufführen.Ich habe mich das zum einen gefragt, weil von Frau Heinold und dem grünen Kreisverband Kiel noch vor gar nicht allzu langer Zeit andere Töne zu hören waren. Aber gut, Frau Heinold hat selber zugegeben, dass sie in der neuen Fraktion überstimmt wurde. Vor dem Hintergrund des stark steigenden Kreuzfahrttourismus und den Chancen, die der Landeshauptstadt Kiel dadurch entstehen, kann ich die Forderung übrigens durchaus nachvollziehen. Sonntagsöffnungen generieren zusätzliche Kaufkraft, mehr Wertschöpfung und ein höheres Steueraufkommen und damit die Grundlage für die Finanzierung von staatlichen Aufgaben, insbesondere unserer Sozialausgaben.Dass die beantragte Gesetzänderung nun ausgerechnet unter der Federführung von Herr Dr. Tietze vorangeschoben wurde, überrascht dann doch umso mehr. Lassen Sie mich das an einigen Punkten festmachen. Zum einen erinnere ich noch einmal an die Pressemitteilung von Herrn Tietze vom 7. April dieses Jahres. ‚Im Gegensatz zur Bäderregelung in Mecklenburg-Vorpommern erachten wir die schleswig- holsteinische Regelung für ausbalanciert’, heißt es dort. Ich frage mich, woher nun in so kurzer Zeit der Sinneswandel des Herrn Dr. Tietze kam.Und dann frage ich mich, warum ausgerechnet Herr Tietze die Sonntagsöffnungen einschränken will. Als Sylter sollte er doch genau wissen, dass die Saison nicht nur in den Sommermonaten stattfindet, sondern eben vielerorts ganzjährig ist. Und zudem ist Herr Dr. Tietze selber als Sylter jemand, der unmittelbar von der Bäderregelung profitiert. Er hat ja selber im Wirtschaftsausschuss gesagt, dass er die Sonntagsöffnungszeiten nutzt. Sinngemäß hat er gesagt, dass ihm die Angestellten in den Läden leid tun, wenn er sonntags einkauft. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: Herr Tietze gibt zu, dass er sonntags einkauft. Er stärkt mit seinem Kaufverhalten also die Nachfrage an Sonntagen, beklagt aber, dass ihm die Menschen, die ihn in den entsprechenden Läden beraten, leid tun.Sonntagsöffnungen beleben die Tourismusorte und zeugen von einer hohen Dienstleistungsqualität. Das gilt besonders für den Tourismus in Schleswig-Holstein, der geprägt ist von Tagesgästen und Kurzurlaubern, die nachweisbar gezielt an den Nach- und Vorsaison-Wochenenden zu uns kommen. Die Einzelhandelsversorgung auch an Sonntagen muss gerade in touristisch geprägten Orten und Regionen möglich sein. An den Bedürfnissen unserer Besucher müssen wir uns als Tourismusland weiter orientieren.Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3 Anders als die Grünen sehen wir überhaupt keine Notwendigkeit für eine restriktivere Lösung bei den Ladenöffnungszeiten. Aus diesem Grund werden wir den Gesetzentwurf der grünen Fraktion ablehnen. Gleichwohl werden wir den denkwürdigen Kurs der Grünen als auch deren inhaltliche Schlussfolgerung aus der Debatte um die Bäderverordnung in guter Erinnerung behalten.“Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/