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18.11.10 , 13:02 Uhr
FDP

Gerrit Koch: Populistische Sprüche sind unangemessen

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Stellvertretende Vorsitzende Nr. 438/2010 Günther Hildebrand, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Donnerstag, 18. Oktober 2010
Sperrfrist: Redebeginn



www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!
Kindertagesstätten / Konnexität
Gerrit Koch: Populistische Sprüche sind unangemessen
In seiner Rede zu TOP 19 (Konnexität beim Ausbau der U3-Kinderbetreuung) sagte der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Gerrit Koch:

„’Bei so eindeutiger Rechtslage sollte die Regierung eine unnötige gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden.’ So äußerte sich mein Lübecker Bürgermeister Ende Oktober gegenüber den ‚Lübecker Nachrichten’. ‚Die Rechtslage ist eindeutig’, meinte auch der Geschäftsführer des Schleswig-Holsteinischen Städtetages.
Wer nach dem Motto handelt, kühn behauptet, sei halb bewiesen, wird der komplizierten Rechtslage jedoch nicht gerecht.
Das Urteil des Landesverfassungsgerichts von Nordrhein-Westfalen mag zwar den finanziell klammen Kommunen unseres Landes als Strohhalm dienen. Das ist verständlich - vor allem wenn man als Bürgermeister und Finanzsenator in Personalunion an der Spitze einer finanziell völlig gestrandeten Stadt steht.
Nun jedoch - bar jeder fundierten, juristischen Grundlage - in populistische Sprüche zu verfallen, ist absolut unangemessen. Die Rechtslage in Schleswig-Holstein ist mit der in NRW keineswegs deckungsgleich. Auch in Schleswig-Holstein gilt der strikte Konnexitätsbegriff: ‚Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch.’ Das ist aber auch fast die einzige wesentliche Übereinstimmung mit NRW.

Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 In sehr weiser Voraussicht hat nämlich damals der Schleswig- Holsteinische Landtag zu Artikel 49 der Landesverfassung die Erläuterung mitbeschlossen, dass Gesetze und Verordnungen, die unter das Konnexitätsprinzip fallen, nur Landesgesetze und Landesverordnungen sind. Belastungen, die durch Entscheidungen des Bundes oder der Europäischen Union bei den Kommunen entstehen, fallen jedoch nicht unter die besondere Ausgleichspflicht.
Im vorliegenden Fall hatte das Land die Aufgabe bereits 1992 an die Kommunen übertragen und sie zu örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe gemacht. Das Konnexitätsprinzip gelangte nachfolgend, nämlich 1998, in unsere Verfassung. Erst 2008 setzte der Bund schließlich neue Standards. In NRW hingegen wurden die Kommunen zeitlich erst nach der verfassungsrechtlichen Festschreibung der Konnexität (2004) zu örtlichen Trägern öffentlicher Jugendhilfe bestimmt.
Wie gesagt, die Rechtslage in unserem Land ist mit der in anderen Bundesländern durchaus nicht eins zu eins vergleichbar.
Völlig daneben ist also die Unterstellung, die in manchen öffentlichen Äußerungen mitschwingt, unser Land und seine Regierung würden sich über geltendes Recht und Gesetz trotz offensichtlicher Erkennbarkeit einfach mal so hinwegsetzen und den Kommunen Gelder völlig unrechtmäßig vorenthalten.
Ist das der Stil, den Kommunen dem Land gegenüber pflegen wollen? Ich nenne das einfache Effekthascherei, um einmal auf die Titelseiten zu kommen.
Richtig wäre vielmehr, erstens anzuerkennen, dass das Urteil aus NRW zunächst einmal nur eine Entscheidung für NRW ist und keinerlei Rechtswirkung oder gar Vollstreckungsfähigkeit auch für Schleswig- Holstein entfaltet, und sich zweitens die Rechtslage genau anzuschauen oder sich von jemandem erklären zu lassen, der sich damit auskennt. Unser wissenschaftlicher Dienst kann leider nicht auch für den Lübecker Bürgermeister tätig werden. Aber das dortige Rechtsamt beschäftigt ja durchaus fähige Juristen.
Gerade bei der Kinderbetreuung sollten Land und Kommunen an einer Seite kämpfen und gemeinsam mit dem Bund eine für alle tragbare Lösung finden, um dieses wichtige Ziel zu erreichen. Wer nur laut schreit, das Land müsse nun auch diese Millionen in der derzeitigen Situation locker machen, soll bitte ebenfalls das Konnexitätsprinzip gegen sich gelten lassen und einen Deckungsvorschlag machen.
Um den etwaigen Rufen nach Einführung einer Besteuerung reicher Hotelerben zur Finanzierung der Kinderbetreuung vorzubeugen, sei noch der Hinweis an die Opposition erlaubt, dass sie dieses Fata-Morgana- Geld schon mehrmals anders verplant hat.“


Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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