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Detlef Buder zu TOP 19: Die Zukunft der Kinder und Jugendlichen muss Priorität haben!
Es gilt das gesprochene Wort! Kiel, 18. November 2010TOP 19, Konnexität beim Ausbau der U3-Kinderbetreuung (Drucksache 17/959)Detlef Buder:Die Zukunft der Kinder und Jugendlichen muss Priorität haben!Die Entscheidung des Nordrhein-Westfälischen Verfassungsgerichtshofes vom 12.10.2010 bezieht sich auf Regelungen im dortigen Ausführungsgesetz und hat deshalb für Schleswig- Holstein keine unmittelbare Bindungskraft. Zu diesem Ergebnis kommt auch der Wissenschaftliche Dienst. Sie wirft aber die Frage nach der Sinnhaftigkeit oder vielmehr nach der völligen Widersinnigkeit der Arbeitsteilung zwischen dem Bund, den Ländern, den Kreisen und den Kommunen auf, gerade wenn es um Fragen der Bildung geht. Das Kooperationsverbot, das im Rahmen der Föderalismusreform ins Grundgesetz hinein geschrieben wurde, war einer der großen Fehler der Großen Koalition, der rückgängig gemacht werden sollte. Auch der Wissenschaftliche Dienst betont, dass hier nicht eine Entscheidung der Landesebene, sondern ein Bundesgesetz die zusätzlichen Kosten ausgelöst hat. Deshalb brauchen wir eine Bundesratsinitiative, um die Türen für eine Zusammenarbeit aller staatlichen Ebenen wieder zu öffnen.Im Moment dreht sich die ganze Diskussion nur noch darum, welche Ebene für die Finanzierung verantwortlich ist, und natürlich ist jede Ebene emsig bemüht, die finanziellen Verantwortlichkeiten entweder nach oben oder nach unten abzuschieben. Die richtige Betrachtungsweise wäre doch: Was muss der gesellschaftliche Auftrag sein, das gesellschaftliche Ziel, dem sich alle Ebenen verpflichtet fühlen! Das Grundgesetz ist in seinem jetzigen Wortlaut in diesem Punkt nicht ganz auf der Höhe der Zeit, wenn es die Pflege und Erziehung der Kinder als natürliches Recht und vorrangige Pflicht der Eltern definiert und der staatlichen Gemeinschaft lediglich eine Wächterrolle zumisst. 2Hier im Land sind wir weiter, das hat vor allem die große Einmütigkeit gezeigt, mit der wir heute in 1. Lesung die weitgehende Änderung des Artikels 6a der Landesverfassung beraten haben. Da ist explizit die Rede vom Recht der Kinder und Jugendlichen auf Bildung, und das heißt natürlich mehr als nur die Einhaltung der gesetzlichen Schulpflicht.Schon im jetzigen Wortlaut ist die Rede von dem besonderen Schutz des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände und der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung für Kinder und Jugendliche. „Schutz“ beschränkt sich nicht nur auf die Abwehr von Misshandlungen und von Missbrauch, „Schutz“ heißt auch Schutz vor Unwissenheit, Schutz vor nicht kindgerechten Lebens- und Entwicklungsbedingungen im Elternhaus und Schutz vor Ausgrenzung, wenn ein Kind als einziges aus seinem Freundeskreis nicht in die Kindertagesstätte darf oder erst gar keine Möglichkeit hatte, Freunde kennen zu lernen, weil seine Eltern es von jeder Form der Betreuung fernhalten.Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist für mich der Maßstab, an dem sich die Fragen von Kooperation und Konnexität messen lassen müssen. Es geht hier nicht um einen Konflikt des reichen Landes gegen die armen Kommunen oder um einen des finanzschwachen Landes gegen Städte und Gemeinden, in denen Milch und Honig fließt. Ebenso wenig darf es einen föderalen Wettlauf zwischen finanziell stärkeren und schwächeren Ländern bei der Sicherung der Bildungschancen geben. Die Folgen von Weltwirtschaftskrise und Arbeitslosigkeit haben alle staatlichen Ebenen längst erreicht. Das bedeutet aber nicht, dass keine Grundsatzentscheidungen mehr möglich sind.Jede Ebene ist aufgerufen, ihre Prioritäten in Frage zu stellen. Die Zukunft unserer Kinder und Jugendlichen und damit die Zukunft unserer Gesellschaft kann dabei keine Priorität sein, die heute oder irgendwann in Zukunft zur Disposition gestellt werden könnte.Die Erziehungswissenschaftler sagen uns regelmäßig, dass die Weichen für die Bildungschancen sehr früh gestellt werden. Was im Vorschulalter versäumt wurde, kann in der Schule höchstens mit größtem Aufwand korrigiert werden.Ich danke der Landesregierung für ihren Bericht.