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19.11.10 , 10:24 Uhr
FDP

Kirstin Funke: Wir stehen zu den Beteiligungsrechten von Kindern und Jugendlichen

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Stellvertretende Vorsitzende Nr. 443/2010 Günther Hildebrand, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Freitag, 19. Oktober 2010
Sperrfrist: Redebeginn



www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen / Gleichstellungsbeauftragte
Kirstin Funke: Wir stehen zu den Beteiligungsrechten von Kindern und Jugendlichen
In ihrer Rede zu TOP 21 + 22 (Gemeindeordnung: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen / Erhalt der hauptamtlichen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten) sagte die FDP-Landtagsabgeordnete Kirstin Funke:

„Die Anträge der Opposition mit der Aufforderung zum Erhalt der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten und der kommunalen Jugendbeteiligung weisen lediglich auf ihre derzeitige inhaltliche Positionierung zur Reform der Kommunalverfassung hin.
Die ist aber zur Zeit noch Zukunftsmusik! Nichts, was hier mit den Anträgen gefordert wird, entspricht einer aktuellen Antragslage - weder seitens der Regierung noch seitens einer der Fraktionen im Parlament.
Von daher müssen Sie sich hier schon einmal fragen lassen, was Sie eigentlich mit Ihren Anträgen bezwecken.
Wenn Sie auf das Eckpunktepapier des Innenministeriums anspielen: dies ist nach Aussage des Ministeriums eine Sammlung von Vorschlägen, die derzeit ohnehin in der kommunalen Familie besprochen werden. Die FDP- Fraktion hat die vielfältigen Vorschläge zur Kenntnis genommen, und wir werden sie in aller Ruhe innerhalb der Regierungskoalition beraten. Insbesondere der gedankliche Vorstoß, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f Gemeindeordnung möglicherweise zu streichen, führte zu einigem Aufsehen.


Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Ich will es ganz klar stellen. Aus unserer Sicht besteht in diesem Bereich überhaupt kein Handlungsbedarf. Wir stehen zu den Beteiligungsrechten und halten die Teilhabemöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen für wichtig. Unsere Programmatik ist da bekannt.
Vielmehr könnten wir uns vorstellen – und ich füge das an, weil das Innenministerium die offene Diskussion angestoßen hat –, einen neuen Paragraphen 47g in die Gemeindeordnung aufzunehmen, in dem eine angemessene Beteiligung von Menschen mit Behinderung bei gemeindlichen Planungen und Vorhaben sichergestellt wird.

Sehr geehrte Damen und Herren der Opposition, zu Ihrer Forderung, eine kommunale hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte bei einer abgesenkten Einwohnerzahl pro Verwaltungseinheit zu bestellen, möchte ich Ihnen mit folgenden Überlegungen für eine zukünftige Diskussion einer Kommunalverfassungsreform antworten.
Ein Absenken der Einwohnerzahlgrenze halten wir, die FDP-Fraktion, wie auch in der Vergangenheit, nicht für nötig. Andere Bundesländer, wie beispielsweise Niedersachsen, kommen mit nur einer hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten im Landkreis, den kreisfreien Städten und großen Städten wie Göttingen oder Hannover aus. Diese Kommunen haben deutlich mehr Einwohner als es in Schleswig-Holstein für hauptamtliche kommunale Gleichstellungsbeauftragte bedarf. Das Bestellen einer hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten ist dort jedoch den anderen Gemeinden durchaus freigestellt.
Und genau das ist der Punkt: Wir als FDP-Fraktion haben nie die Stellung der Gleichstellungsbeauftragten in Frage gestellt. Wir fordern jedoch gleichzeitig – und das schon seit langem – die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. Für uns als Fraktion heißt es zukünftig aber auch, dass nicht ‚alles beim Alten’ bleiben muss. Die Stellung und die Aufgabenbeschreibung einer Gleichstellungsbeauftragten müssen überprüft und heutigen Gegebenheiten angepasst werden! Dabei ist uns bewusst - und dies stellen wir auch nicht in Zweifel -, dass eine Gleichstellung von Mann und Frau in der Gesellschaft und im Arbeitsleben noch nicht erreicht ist. Somit besitzt das Thema immer noch Aktualität, und eine Gleichstellungsbeauftragte hat ihre Existenzberechtigung - noch - nicht eingebüßt.
Es geht mir bei der zukünftigen Diskussion auch darum, feststellen zu lassen, ob die derzeitige Gesetzesregelung mit ihrem Wortlaut noch der europäischen Anti-Diskriminierungs-Regelung entspricht. Denn der Gesetzeswortlaut spricht nach wie vor von einer ausschließlich weiblichen Gleichstellungsbeauftragten.
In diesem Zusammenhang sollte auch der Frage nachgegangen werden, ob die derzeitige ureigenste Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten, nämlich die Frauenförderung, in unserer sich wandelnden Gesellschaft noch zeitgemäß ist. Sollten wir nicht vielmehr die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten auf Grundlage des Diversity Managements (= Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3 Vielfaltsmanagement) ausweiten? Dieser beinhaltet ebenfalls den Gleichstellungsansatz von Mann und Frau.
Darüber hinaus greift er in seinem ganzheitlichen Ansatz auch andere Gruppen auf, die einer Diskriminierung aufgrund äußerlicher oder anderer subjektiver Merkmale unterliegen könnten, beispielsweise aufgrund des Alters, einer Behinderung, sexueller Orientierung oder Religion. Dieser Ansatz hat nicht nur die einzelnen Gruppen im Fokus. Er will vielmehr eine produktive Gesamtatmosphäre erreichen, um soziale Diskriminierungen von einzelnen Gruppen zu verhindern und die Chancengleichheit zu verbessern. Dies wird in zahlreichen international agierenden Firmen bereits seit längerem erfolgreich umgesetzt.
Anstatt nun jeden Punkt einzeln herauszugreifen, erscheint es uns sinnvoller, eine Debatte über die Gesamtreform der Kommunalverfassung zu führen. Hier ist eine Reform zwischen den Regierungsfraktionen im Koalitionsvertrag vereinbart. Wir schlagen daher vor, beide Anträge federführend an den Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend an den Sozialausschuss zu verweisen.“



Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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