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Silke Hinrichsen zu TOP 21 - Erhalt der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten
PresseinformationKiel, den 18. November 2010 Es gilt das gesprochene WortSilke HinrichsenTOP 21 u. 22 Erhalt der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten Drs. 17/966 und 967Demokratie ist laut dem ehemaligen Stuttgarter Oberbürgermeister Manfred Rommel „eineInstitution, die den Zweifel, das Misstrauen und die Kritik organisiert. Das macht sie eigentlichauch so erfolgreich.“Wer allerdings im Namen von Verwaltungsvereinfachung, Entbürokratisierung undEinsparungen Beteiligungsrechte verringert, der beschwört genau das Gegenteil herauf. Genaudies wurde nämlich auf den Regionalkonferenzen des Innenministeriums diskutiert. Es sollte inerster Linie um die Demokratisierung der Ämterstruktur gehen: Das Landesverfassungsgerichthatte entschieden, dass die Ämter und damit die Amtsordnung zu verändern sind. Die jetzigeAmtsordnung ist ein Auslaufmodell, da die umfangreiche Aufgabenübertragung aus demkommunalen Raum zu einer direkten Wahl zu den Amtsausschüssen führen muss. DieseGelegenheit der Diskussion wurde dann gleich genutzt, um weitere ungeliebte Themen mit 2aufzunehmen und abzuschaffen - also den Wünschen der CDU-Kommunalpolitiker endlich Raumzu geben. Es soll also gleichzeitig das ein oder andere vermeintlich kommunalpolitische Struktur-Ärgernis gleich mit beseitigt werden.Voraussetzung wäre aber in den Augen des SSW auch hier, dass die neuen Strukturendemokratischer sind als die bestehenden. Das bedeutet: mehr Handlungsspielräume für dieBürgerinnen und Bürger und nicht durch angeblichen Bürokratieabbau die Errungenschaften derDemokratie abzuschaffen.Mehr Handlungsspielräume bedeutet, dass wir die Beteiligung von Kindern und Jugendlichenwirklich ernst nehmen. Steife, praxisferne Versammlungen mögen zwar den Buchstaben nachder Forderung nach Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Rechnung tragen, ein echtesBeteiligungsangebot sind sie aber nicht. Junge Menschen wollen direkt dort entscheiden, wo sieselbst betroffen sind, also bei der Gestaltung eines Spielplatzes oder dem Busfahrplan, um zweiBeispiele zu nennen. Das Beteiligungsprojekt „Mitwirkung“ zeigte auch in den dreiModellkommunen Kropp, Elmshorn und Flensburg, dass es so gehen kann. Es ist mit den Wortendes Landesjugendrings sinnvoller, mehr Energie in die verbesserte Umsetzung zu investieren,statt in die Abschaffung von Beteiligungsrechten.Hier wäre auch der Innenminister gefragt, Überzeugungsarbeit zu leisten. Dieser hat gerade beidieser Diskussion keine Kinder und Jugendlichen eingebunden. Und das zeigt deutlich, dass dieTeilhabe aller an dieser Diskussion nicht stattfindet. Keine Teilhabe, keine Transparenz undDemokratie wird zurückgeschraubt.Zu dem weiteren Antrag: Gleichstellungspolitik ist aus Sicht des SSW inzwischen ein etabliertesInstrument, um die Geschlechtergerechtigkeit - auch im kommunalen Umfeld - herbei zu führen.Davon profitieren Frauen und Männer. Diese Arbeit benötigt allerdings unbedingt einprofessionelles Gerüst: dies sind die hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten. Darum 3werden wir den hier vorliegenden Antrag unterstützen. Es muss aber an dieser Stelle erwähntwerden, dass wir die Einwohnerzahlgrenze für die Einrichtung hauptamtlicher kommunalerGleichstellungsbeauftragter gar nicht diskutieren müssten, wenn CDU und SPD sie 2005 nichthoch gesetzt hätten. Vor fünf Jahren wurde das hohe Lied der Ehrenamtlichkeit gesungen, mankann die entsprechenden Zitate des Kollegen Klaus Peter Puls im Plenarprotokoll nachlesen, umdie faktische Abschaffung der Gleichstellungsbeauftragten zu beschönigen. Das war bitter.Heute werden wir beiden Anträgen zustimmen. Der SSW wird die weiteren Diskussionen um dieVeränderungen der kommunalen Entscheidungsstrukturen weiter kritisch begleiten und statteines Bürokratieabbaus weiterhin fordern, die Beteiligungsrechte aller zu stärken.