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19.11.10 , 10:34 Uhr
SSW

Silke Hinrichsen zu TOP 21 - Erhalt der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten

Presseinformation
Kiel, den 18. November 2010 Es gilt das gesprochene Wort



Silke Hinrichsen

TOP 21 u. 22 Erhalt der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten Drs. 17/966 und 967

Demokratie ist laut dem ehemaligen Stuttgarter Oberbürgermeister Manfred Rommel „eine
Institution, die den Zweifel, das Misstrauen und die Kritik organisiert. Das macht sie eigentlich
auch so erfolgreich.“


Wer allerdings im Namen von Verwaltungsvereinfachung, Entbürokratisierung und
Einsparungen Beteiligungsrechte verringert, der beschwört genau das Gegenteil herauf. Genau
dies wurde nämlich auf den Regionalkonferenzen des Innenministeriums diskutiert. Es sollte in
erster Linie um die Demokratisierung der Ämterstruktur gehen: Das Landesverfassungsgericht
hatte entschieden, dass die Ämter und damit die Amtsordnung zu verändern sind. Die jetzige
Amtsordnung ist ein Auslaufmodell, da die umfangreiche Aufgabenübertragung aus dem
kommunalen Raum zu einer direkten Wahl zu den Amtsausschüssen führen muss. Diese
Gelegenheit der Diskussion wurde dann gleich genutzt, um weitere ungeliebte Themen mit 2
aufzunehmen und abzuschaffen - also den Wünschen der CDU-Kommunalpolitiker endlich Raum
zu geben. Es soll also gleichzeitig das ein oder andere vermeintlich kommunalpolitische Struktur-
Ärgernis gleich mit beseitigt werden.


Voraussetzung wäre aber in den Augen des SSW auch hier, dass die neuen Strukturen
demokratischer sind als die bestehenden. Das bedeutet: mehr Handlungsspielräume für die
Bürgerinnen und Bürger und nicht durch angeblichen Bürokratieabbau die Errungenschaften der
Demokratie abzuschaffen.


Mehr Handlungsspielräume bedeutet, dass wir die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
wirklich ernst nehmen. Steife, praxisferne Versammlungen mögen zwar den Buchstaben nach
der Forderung nach Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Rechnung tragen, ein echtes
Beteiligungsangebot sind sie aber nicht. Junge Menschen wollen direkt dort entscheiden, wo sie
selbst betroffen sind, also bei der Gestaltung eines Spielplatzes oder dem Busfahrplan, um zwei
Beispiele zu nennen. Das Beteiligungsprojekt „Mitwirkung“ zeigte auch in den drei
Modellkommunen Kropp, Elmshorn und Flensburg, dass es so gehen kann. Es ist mit den Worten
des Landesjugendrings sinnvoller, mehr Energie in die verbesserte Umsetzung zu investieren,
statt in die Abschaffung von Beteiligungsrechten.


Hier wäre auch der Innenminister gefragt, Überzeugungsarbeit zu leisten. Dieser hat gerade bei
dieser Diskussion keine Kinder und Jugendlichen eingebunden. Und das zeigt deutlich, dass die
Teilhabe aller an dieser Diskussion nicht stattfindet. Keine Teilhabe, keine Transparenz und
Demokratie wird zurückgeschraubt.


Zu dem weiteren Antrag: Gleichstellungspolitik ist aus Sicht des SSW inzwischen ein etabliertes
Instrument, um die Geschlechtergerechtigkeit - auch im kommunalen Umfeld - herbei zu führen.
Davon profitieren Frauen und Männer. Diese Arbeit benötigt allerdings unbedingt ein
professionelles Gerüst: dies sind die hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten. Darum 3
werden wir den hier vorliegenden Antrag unterstützen. Es muss aber an dieser Stelle erwähnt
werden, dass wir die Einwohnerzahlgrenze für die Einrichtung hauptamtlicher kommunaler
Gleichstellungsbeauftragter gar nicht diskutieren müssten, wenn CDU und SPD sie 2005 nicht
hoch gesetzt hätten. Vor fünf Jahren wurde das hohe Lied der Ehrenamtlichkeit gesungen, man
kann die entsprechenden Zitate des Kollegen Klaus Peter Puls im Plenarprotokoll nachlesen, um
die faktische Abschaffung der Gleichstellungsbeauftragten zu beschönigen. Das war bitter.


Heute werden wir beiden Anträgen zustimmen. Der SSW wird die weiteren Diskussionen um die
Veränderungen der kommunalen Entscheidungsstrukturen weiter kritisch begleiten und statt
eines Bürokratieabbaus weiterhin fordern, die Beteiligungsrechte aller zu stärken.

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