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Ingrid Brand-Hückstädt: Nachbesserungsbedarf beim Rundfunkänderungsstaatsvertrag
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Katharina Loedige, MdL Stellvertretende Vorsitzende Nr. 451/2010 Günther Hildebrand, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Dienstag, 23. November 2010Rundfunkänderungsstaatsvertrag www.fdp-sh.de Ingrid Brand-Hückstädt: Nachbesserungsbedarf beim Rundfunkänderungsstaatsvertrag Am Rande der Fraktionsvorsitzendenkonferenz in Magdeburg haben sich die FDP-Fraktionen aus Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg- Vorpommern, Niedersachsen, Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein auf eine gemeinsame Erklärung zum Entwurf des Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages verständigt. Dazu erklärt die medienpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Ingrid Brand- Hückstädt:„Wir sprechen uns für die geplante Abkehr von einer geräteabhängigen Gebühr aus und begrüßen den Schritt hin zu einem einfachen, fairen und transparenten Gebührensystem in Form der Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Auch wenn wir unsere Forderung nach einer Abflachung im Verlauf der Beitragsstaffelung bei Betriebsstätten durchsetzen konnten, sehen wir in dem vorliegenden Entwurf vom 21.10. 2010 noch enormen Nachbesserungsbedarf.“Besonders die Aufkommensneutralität sei entscheidend für die Akzeptanz der neuen Gebührenordnung. „Es darf nicht zu einer Gebührenerhöhung pro Haushalt im Vergleich zum jetzigen System kommen. Werden durch die Reform Mehreinnahmen erzielt, muss die Gebühr unverzüglich abgesenkt werden. Wir dürfen die Wirtschaft auch nicht durch eine gesonderte Kfz-Abgabe zusätzlich belasten. Transparenter und unbürokratischer ist ein pauschaler Rundfunkbeitrag pro Betriebsstätte, mit dem auch die betrieblich genutzten Kfz abgegolten sind. Der vorgeschlagene Kfz-Beitrag ist dagegen nicht systemkonform, da er einen Rückgriff auf den Gerätebezug der alten Gebührenordnung darstellt.“Die FDP setzt sich außerdem für die Freistellung einer Zweitwohnung von der Gebührenpflicht ein. „Gerade für Berufspendler, die wegen der Entfernung zu ihrem Wohnsitz gezwungenermaßen eine Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Nebenwohnung am Arbeitsplatz unterhalten, stellt die Abgabe eine unnötige Härte dar. Dies ist in Flächenländern nicht hinnehmbar. Wir fordern die Staatskanzleien auf, die von uns eingebrachten Punkte in den abschließenden Vertragsverhandlungen zu berücksichtigen. Um Einnahmesteigerungen und eventuell auftretende Sonderbelastungen einzelner Branchen zu vermeiden, setzen wir uns dafür ein, dass spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten des neuen Staatsvertrags eine umfassende Evaluation stattfindet“, so Brand-Hückstädt abschließend.Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/