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01.12.10 , 15:06 Uhr
CDU

Tobias Koch: Die soziale Schieflage in den Haushaltsvorschlägen der SPD macht diese verfassungswidrig

Haushaltspolitik
Nr. 428/10 vom 01. Dezember 2010
Tobias Koch: Die soziale Schieflage in den Haushaltsvorschlägen der SPD macht diese verfassungswidrig
Der haushaltspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Tobias Koch, hat heute (01. Dezember 2010) die Änderungsvorschläge der SPD-Fraktion für den Doppelhaushalt 2011/12 als verfassungswidrig zurück gewiesen:
„Schulden des Staates sorgen Stück für Stück für eine zunehmende soziale Schieflage. Denn es sind vor allem die kleinen Steuerzahler, die für die Zinsen aufkommen. Gleichzeitig muss das Land immer mehr Ausgaben kürzen, um überhaupt noch für die Zinsen aufkommen zu können.“
Dies sei der Grund dafür gewesen, eine Schuldenbremse in die Landesverfassung aufzunehmen, welcher die SPD-Fraktion im Übrigen zugestimmt habe. Durch die Schuldenbremse werde zukünftig sichergestellt, daß nachfolgende Generationen nicht länger für die Schulden ihrer Väter und Mütter aufkommen müssen, oder deshalb sogar in den Staatsbankrott gehen.
„Staatsbankrotte treffen immer die kleinen Leute am härtesten. Auch deswegen begründen schuldenfinanzierte Haushalte eine soziale Schieflage“, so Koch.
Bereits eine überschlägige Berechnung ergebe, dass die SPD-Vorschläge die zulässige Verschuldungsgrenze um 60 Millionen Euro pro Jahr überschreiten:
Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/2 „Diese Vorschläge sind verfassungswidrig – wegen ihren sozialen Schieflage“, so Koch abschließend.
Nachfolgend die überschlägige Berechnung:
(Wert jeweils für beide Haushaltsjahre addiert):
* "demographische Rendite" im Schulsystem belassen (150 Lehrerstellen in 2011 und 300 in 2012 mehr) = 22,5 Mio. Euro * keine Elternbeteiligung an Schülerbeförderungskosten = 14 Mio. Euro * Fortsetzung der Förderung der Schulen der dänischen Minderheit mit 100 % = 9,4 Mio. Euro * Erhöhung der Kindertagesstättenzuschüsse gegenüber dem Entwurf Landesregierung = 6 Mio. Euro * Wiedereinführung beitragsfreies Kitajahr = 45 Mio. Euro (für anderthalb Jahre) * Keine Kürzungen bei Einrichtungen für Frauen in Not = 500.000 Euro * Erhalt Landesblindengeld auf bisheriger Höhe = 19 Mio. Euro * Dynamisierung bei Theatern = 2,2 Mio. Euro
Allein diese Beispiele kosten schon 118,6 Mio. Euro mehr (für beide Haushaltsjahre zusammen). Weitere Mehrausgaben (z.B. Fortschreibung Sozialverträge usw.) konnten so schnell nicht ermittelt werden.



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