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Andreas Tietze zum aktuellen Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes und zum Beitrag des Landes zur Finanzierung der festen Fehmarnbelt-Querung
Presseinformation Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 736.10 / 14.12.2010Landesregierung verstößt gegen GrundgesetzZum Beitrag des Landes zur Finanzierung der festen Fehmarnbelt-Querung sagt der verkehrspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Andreas Tietze:Um das Prestigeprojekt feste Querung voranzubringen verstoßen Landesregierung und die Koalitionsfraktionen gegen das Grundgesetz.Ein aktuelles Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes hat ergeben, dass die im Entwurf des Doppelhaushalts 2011/2012 vorgesehenen 60 Millionen Euro für die Mitfi- nanzierung der Schienenhinterlandanbindung der Fehmarnbelt-Querung eine so ge- nannte Mischfinanzierung darstellt, die nicht mit Art. 104a Abs.1 des Grundgesetzes vereinbar ist.Dies bedeutet, dass es den Ländern verboten ist, Maßnahmen mitzufinanzieren, die in der Aufgabenverantwortung des Bundes liegen. Die im aktuellen Haushaltsentwurf ver- anschlagten Mittel in Höhe von 60 Millionen Euro müssen sich auf Landesaufgaben be- ziehen. Die geplante Schienenhinterlandanbindung ist aber eine reine Bundesangele- genheit. Bei der geplanten Mitfinanzierung handelt es sich deshalb um eine verbotene Mischfinanzierung.Diese Auffassung hat mir Wirtschaftsminister Jost de Jager in einem Schreiben vom 13.12. ausdrücklich bestätigt. Die Summe von 60 Millionen Euro soll als Interessensbei- trag zur Finanzierung der Hinterlandanbindung zur Verfügung gestellt werden. Der Bund hat bestätigt, dass er den Betrag für den Ausbau der Schienenhinterlandanbin- dung in den Jahren 2015 und 2016 einsetzen will. Seite 1 von 2 Im Gutachten wird darauf hingewiesen, dass der Landtag am 11.Juli 2007 durch Minis- terpräsident Carstensen informiert worden ist, dass es inzwischen mit dem Bund geklärt sei, dass dieser Betrag der DB Netz zur Verfügung gestellt werden solle. Das Parla- ment darf deshalb keine verfassungswidrige Verpflichtungsermächtigung beschließen. Daher wird die Grüne Landtagsfraktion den Antrag stellen, die 60 Millionen Euro aus dem Haushalt herauszunehmen.Marlies Fritzen, Landtagsabgeordnete aus Ostholstein ergänzt: Überall wird gespart, nur bei dem Unsinnsprojekt Beltquerung nicht. Mit 60 Millionen Euro bekundet das Land Schleswig-Holstein sein besonderes Interesse, dabei profitie- ren lediglich die Metropolregionen Hamburg und Kopenhagen/Malmö von dieser Ver- bindung. Schleswig-Holstein und ganz besonders der Kreis Ostholstein werden zum Transitland. Dies ist nicht im Interesse des Landes und keinen Cent geschweige denn 60 Millionen wert. *** 2