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16.12.10 , 12:04 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 9 - Entwurf zur Änderung des Tariftreuegesetzes

Presseinformation
Kiel, den 16.12.2010 Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms


TOP 09 Entwurf zur Änderung des Tariftreuegesetzes Drs 17/1080

Im November letzten Jahres haben wir einen Gesetzentwurf zur Änderung des
Tariftreuegesetzes in den Landtag eingebracht, der es ermöglichen sollte, das Gesetz an die
aktuelle europäische Rechtsprechung anzupassen. Dieses frühe Vorgehen am Anfang der
Legislaturperiode war notwendig, weil das Gesetz zum Jahresende dieses Jahres ausläuft. Es
war nach unserer Auffassung ein Kardinalfehler, dass dieses Gesetz seinerzeit mit der schwarz-
roten Mehrheit zeitlich begrenzt wurde. Ohne dass der Landtag eine Entscheidung treffen
muss, wird das Gesetz jetzt am Ende dieses Monats auslaufen und damit werden wir wohl
wieder einen ungeregelten Zustand bei den tariflichen Löhnen haben, wie er schon vor der
Einführung unseres Tariftreuegesetzes bestand hatte. Damit sind wir dank der von CDU und
SPD geschaffenen zeitlichen Begrenzung des Gesetzes rechtlich gesehen wieder da, wo wir vor
Einführung unseres Tariftreuegesetzes im Jahr 2002 waren. Dies, meine Damen und Herren, ist
ein Rückschritt für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land und auch für
unsere Betriebe, die einen fairen Wettbewerb verdient haben. 2
Vor dem Hintergrund des Zeitdrucks, der sich ergab, haben wir - wie gesagt – rechtzeitig vor
einem Jahr eine Novelle des Gesetzes auf den Tisch gelegt. Relativ schnell wurde eine
Anhörung durchgeführt und die dort gemachten Vorschläge hätten schnell in den vorgelegten
Gesetzentwurf einmünden können. Wir haben sehr zeitnah deshalb im April eine Änderung
des Gesetzentwurfes auf Grundlage der Anhörungsergebnisse eingebracht. Und eigentlich
wäre es nun an den regierungstragenden Fraktionen gewesen, diesen Ball aufzunehmen und
ebenfalls die Gesetzesarbeit voran zu treiben. Aber Fehlanzeige – die Regierungsfraktionen
haben sich einer offenen Zusammenarbeit mit der Opposition in diesem Feld völlig verweigert.


Ich glaube, meine Damen und Herren von CDU und FDP, ich bin ihnen wirklich immer wieder
entgegen gekommen, um hier eine für alle tragfähige Lösung zu ermöglichen. Obwohl jedem
der Zeitdruck klar war, musste eine Entscheidung immer wieder verschoben werden, weil Sie
nicht bereit oder fähig waren, sich eine Meinung zu bilden. Da hilft es auch nicht, wenn zwar
ein Mittelstandsförderungs- und Vergabegesetz angekündigt wird, aber dieses dann nicht in
die Beratungen des Landtages rechtzeitig offiziell eingeführt wird. Bis heute liegt bloß ein
Referentenentwurf der Landesregierung vor, der sich eben nicht im parlamentarischen
Verfahren befindet. Vor dem Hintergrund, dass das Tariftreuegesetz jetzt ausläuft, kann ich
hier nur von Arbeitsverweigerung der Regierungsfraktionen sprechen.


Im Übrigen sei auch noch erwähnt, dass der Referentenentwurf, was die Tariftreue angeht,
anscheinend völlig ohne Berücksichtigung der Ergebnisse der Expertenanhörung zu unserem
Gesetzentwurf entstanden sein muss. So wie es aussieht, wollen Sie eben nicht, dass
Menschen einen vernünftigen Lohn bekommen, sondern dass auf Kosten der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Lohn gedrückt wird. Und sie wollen anscheinend
auch nicht, dass unsere Unternehmen bei Aufträgen, die hier im Land vergeben werden,
gleiche Chancen haben. Ich kann Ihnen sagen, unsere Politik ist eine andere Politik. 3
Mit unserem Gesetzentwurf wollten wir, dass die Mindestlohnregelungen im
Vergabeverfahren im Vorwege als Kriterium angewandt werden. Das hätte bedeutet, dass
nicht immer dann, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, nachträglich gegen
sittenwidrige Löhne vorgegangen wird, sondern schon vorher ausgeschlossen wird, dass solche
Löhne überhaupt gezahlt werden. Das sichert Arbeitsplätze und faire Löhne in unserem Land.


Wir wollten, dass im ÖPNV weiter der vereinbarte Tariflohn die Grundlage für Vergaben bildet.
Dies ist immer noch möglich und würde die Beschäftigung in unseren tarifgebundenen
Verkehrsunternehmen und damit auch deren langfristige Existenz sichern.


Und wir wollten, dass der Verstoß gegen diese Regelungen auch wirklich spürbare Sanktionen
nach sich zieht. Das heißt, nicht nur eine kleine Ordnungswidrigkeitsstafe, sondern für einen
bestimmten Zeitraum sollten der Ausschluss von zukünftigen Vergaben und die fristlose
Kündigung des Auftrages möglich sein.


All das wollen Sie von CDU und FDP nicht. Sie wollen keine fairen Löhne, keine sicheren
Beschäftigungsverhältnisse, keinen fairen Wettbewerb für unsere Unternehmen und keine
wirklichen Konsequenzen, wenn mal wieder Dumpinglöhne bezahlt werden.


Wenn Sie dieses aber doch wollen, dann können Sie unserem Gesetzentwurf heute immer
noch zustimmen.

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