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Lars Harms zu TOP 9 - Entwurf zur Änderung des Tariftreuegesetzes
PresseinformationKiel, den 16.12.2010 Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 09 Entwurf zur Änderung des Tariftreuegesetzes Drs 17/1080Im November letzten Jahres haben wir einen Gesetzentwurf zur Änderung desTariftreuegesetzes in den Landtag eingebracht, der es ermöglichen sollte, das Gesetz an dieaktuelle europäische Rechtsprechung anzupassen. Dieses frühe Vorgehen am Anfang derLegislaturperiode war notwendig, weil das Gesetz zum Jahresende dieses Jahres ausläuft. Eswar nach unserer Auffassung ein Kardinalfehler, dass dieses Gesetz seinerzeit mit der schwarz-roten Mehrheit zeitlich begrenzt wurde. Ohne dass der Landtag eine Entscheidung treffenmuss, wird das Gesetz jetzt am Ende dieses Monats auslaufen und damit werden wir wohlwieder einen ungeregelten Zustand bei den tariflichen Löhnen haben, wie er schon vor derEinführung unseres Tariftreuegesetzes bestand hatte. Damit sind wir dank der von CDU undSPD geschaffenen zeitlichen Begrenzung des Gesetzes rechtlich gesehen wieder da, wo wir vorEinführung unseres Tariftreuegesetzes im Jahr 2002 waren. Dies, meine Damen und Herren, istein Rückschritt für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land und auch fürunsere Betriebe, die einen fairen Wettbewerb verdient haben. 2Vor dem Hintergrund des Zeitdrucks, der sich ergab, haben wir - wie gesagt – rechtzeitig voreinem Jahr eine Novelle des Gesetzes auf den Tisch gelegt. Relativ schnell wurde eineAnhörung durchgeführt und die dort gemachten Vorschläge hätten schnell in den vorgelegtenGesetzentwurf einmünden können. Wir haben sehr zeitnah deshalb im April eine Änderungdes Gesetzentwurfes auf Grundlage der Anhörungsergebnisse eingebracht. Und eigentlichwäre es nun an den regierungstragenden Fraktionen gewesen, diesen Ball aufzunehmen undebenfalls die Gesetzesarbeit voran zu treiben. Aber Fehlanzeige – die Regierungsfraktionenhaben sich einer offenen Zusammenarbeit mit der Opposition in diesem Feld völlig verweigert.Ich glaube, meine Damen und Herren von CDU und FDP, ich bin ihnen wirklich immer wiederentgegen gekommen, um hier eine für alle tragfähige Lösung zu ermöglichen. Obwohl jedemder Zeitdruck klar war, musste eine Entscheidung immer wieder verschoben werden, weil Sienicht bereit oder fähig waren, sich eine Meinung zu bilden. Da hilft es auch nicht, wenn zwarein Mittelstandsförderungs- und Vergabegesetz angekündigt wird, aber dieses dann nicht indie Beratungen des Landtages rechtzeitig offiziell eingeführt wird. Bis heute liegt bloß einReferentenentwurf der Landesregierung vor, der sich eben nicht im parlamentarischenVerfahren befindet. Vor dem Hintergrund, dass das Tariftreuegesetz jetzt ausläuft, kann ichhier nur von Arbeitsverweigerung der Regierungsfraktionen sprechen.Im Übrigen sei auch noch erwähnt, dass der Referentenentwurf, was die Tariftreue angeht,anscheinend völlig ohne Berücksichtigung der Ergebnisse der Expertenanhörung zu unseremGesetzentwurf entstanden sein muss. So wie es aussieht, wollen Sie eben nicht, dassMenschen einen vernünftigen Lohn bekommen, sondern dass auf Kosten derArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Lohn gedrückt wird. Und sie wollen anscheinendauch nicht, dass unsere Unternehmen bei Aufträgen, die hier im Land vergeben werden,gleiche Chancen haben. Ich kann Ihnen sagen, unsere Politik ist eine andere Politik. 3Mit unserem Gesetzentwurf wollten wir, dass die Mindestlohnregelungen imVergabeverfahren im Vorwege als Kriterium angewandt werden. Das hätte bedeutet, dassnicht immer dann, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, nachträglich gegensittenwidrige Löhne vorgegangen wird, sondern schon vorher ausgeschlossen wird, dass solcheLöhne überhaupt gezahlt werden. Das sichert Arbeitsplätze und faire Löhne in unserem Land.Wir wollten, dass im ÖPNV weiter der vereinbarte Tariflohn die Grundlage für Vergaben bildet.Dies ist immer noch möglich und würde die Beschäftigung in unseren tarifgebundenenVerkehrsunternehmen und damit auch deren langfristige Existenz sichern.Und wir wollten, dass der Verstoß gegen diese Regelungen auch wirklich spürbare Sanktionennach sich zieht. Das heißt, nicht nur eine kleine Ordnungswidrigkeitsstafe, sondern für einenbestimmten Zeitraum sollten der Ausschluss von zukünftigen Vergaben und die fristloseKündigung des Auftrages möglich sein.All das wollen Sie von CDU und FDP nicht. Sie wollen keine fairen Löhne, keine sicherenBeschäftigungsverhältnisse, keinen fairen Wettbewerb für unsere Unternehmen und keinewirklichen Konsequenzen, wenn mal wieder Dumpinglöhne bezahlt werden.Wenn Sie dieses aber doch wollen, dann können Sie unserem Gesetzentwurf heute immernoch zustimmen.