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16.12.10 , 17:13 Uhr
B 90/Grüne

Detlef Matthiessen zur Biomassenutzung

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort! Pressesprecherin Claudia Jacob TOP 32 – Biomasse im Rahmen der EEG-Novellierung Landeshaus nachhaltig sichern Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Telefon: 0431 / 988 - 1503 Dazu sagt der energiepolitische Sprecher Fax: 0431 / 988 - 1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172 / 541 83 53
Detlef Matthiessen: presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de
Nr. 752.10 / 16.12.2010


Vermaisung unserer Landschaft rückgängig machen
Der Antrag der schwarzgelben Koalition ist schlicht eine Unverschämtheit. Damit meine ich nicht den Inhalt. Vielmehr scheint mir inzwischen eine kritische Sicht auf die Verstromung von Biogas und der damit einhergehenden intensive Nutzung der landwirtschaftlichen Nutzflächen hier im Hause Konsens zu sein.
Wir Grüne haben einen Beschluss gegen die Vermaisung unserer Landschaft schon vor drei Jahren auf einem Landesparteitag herbeigeführt. Was ich allerdings als grobes Foul bezeich- nen muss, ist das Stellen eines nahezu identischen Antrages von CDU und FDP zu einem Thema, zu dem ein Antrag meiner Fraktion bereits seit fünf Monaten einen Antrag im Landtag eingebracht hat.
Verfahrensstand des Grünen Antrages Biomasse nachhaltig nutzen, Drucksache 17/704, ist folgender: Es ist eine Anhörung geplant. Die Terminierung soll am Rande dieser Landtagssit- zung von den FachsprecherInnen gefunden werden. Es wäre also vom parlamentarischen Ver- fahren her normal und völlig in Ordnung, wenn zu diesem Antrag Änderungen oder Ergänzun- gen in das laufende Verfahren eingebracht werden. Stattdessen reicht Schwarz-Gelb einen An- trag hier im Plenum ein.
Wenn Ihnen das Thema etwas bedeutete, hätten sie unseren Antrag im Ausschuss zügig be- fassen können. Sie machen sich mit solch Anträgen lächerlich. Solch ein parlamentarisches Verhalten ist unhöflich, vielleicht sogar unzulässig. Die Antragsteller können nicht erwarten, dass dies als Ausweis fachlicher oder politischer Kreativität oder Intelligenz gewertet könnte.
Sie kommen spät und wollen dies durch ihren vorliegenden Antrag kaschieren. Das ist nicht einmal Gemeinderatsniveau, jedenfalls nicht bei uns in Osterby. Das ist ein Beitrag zur Steige- rung der Politikverdrossenheit, die Leute fassen sich doch an den Kopf, wenn die so etwas mit- kriegen.
Soweit zum Verfahren, jetzt zur Sache: Es gibt inzwischen bei der ländlichen Bevölkerung zu- nehmende Bedenken bezüglich der negativen Umweltauswirkungen von Biogasanlagen. Direkt
Seite 1 von 2 Betroffene wenden sich gegen den Bau neuer Biomasseanlagen oder gegen die Erweiterung einer bestehenden Biogasanlage in ihrer Gemeinde. Angeführt werden die Gefahren durch den erhöhtem Schwerlastverkehr sowie die Beeinträchtigung der Lebensqualität durch Geruchsbe- lastung. Selbstverständlich müssen solche Belange bei der Planung und Genehmigung von Biogasanlagen berücksichtigt werden.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag setzt sich entschieden für eine Energiewende ein. Wir müssen weg von der Nutzung der Atomkraft und der fossiler Brennstoffe, hin zu einer vermehrten Nutzung von regenerativen Energiequellen wie Sonne, Wind und auch Biomasse. Eine Energiewende ist angesichts der drohenden Klimakatastrophe, der sonstigen Umweltbe- lastungen durch fossile Treibstoffe und auch aufgrund der Endlichkeit fossiler Energieträger dringend geboten.
Die Nutzung von Biomasse, unter anderem durch Biogasanlagen, kann einen Beitrag zu einer zukunftsfähigen Energieversorgung leisten. Ihr Potenzial darf jedoch nicht überschätzt, mögli- che Risiken nicht außer Acht gelassen werden.
Ich will nicht verschweigen, dass an dieser Fehlentwicklung, die wir heute beobachten müssen, in der politischen Rahmensetzung auch meine Partei mitgewirkt hat. Wir haben Beschlüsse, diese Fehlentwicklung zu korrigieren.
Als der Ministerpräsident durchs Land zog, und für Nahrungsproduktion und gegen Energie- pflanzenanbau warb - Stichwort Teller statt Tank - da regierte Schwarz-Rot in Berlin. Was folg- te: Eine weitere Erhöhung des NAWARO-Bonus im EEG, also das was die Antragsteller heute zurückdrehen wollen und was ich, sie können es im Protokoll nachlesen, genau gefordert hatte, und zwar vor der damaligen EEG-Novelle.
Meine Fraktion beurteilt den starken Zuwachs an Biogasanlagen, der hier im Land in den letz- ten Jahren zu verzeichnen war und noch ist, ausgesprochen kritisch. Vor allem die alleinige Entwicklung dieser Anlagen auf der Basis von Mais-Monokulturen sehen wir als ein großes Problem an. Eine weitere Vermaisung der Kulturlandschaften ist nicht im Sinne einer nachhalti- gen Biomassenutzung. Was wir ebenfalls nicht wollen ist, dass große, industrielle Tiermastan- lagen durch die Verwertung ihrer riesigen Güllemengen in Biogasanlagen noch zusätzlich be- günstigt werden.
Damit die Entwicklung bei den genannten Punkten eine andere Richtung nimmt, sollte dringend an den Bedingungen für eine Energieeinspeisung im Rahmen des EEG etwas geändert wer- den. Die Begrenzung des Güllebonus von vier Cent auf Anlagen bis zu einer Leistung von 150 Kilowatt war hier bereits ein erster Aufschlag, ist aber aus unserer Sicht noch nicht ausreichend. Wir wollen, dass der Bonus noch weiter gestaffelt und kleine, bäuerliche Anlagen gegenüber in- dustriellen Anlagen bevorzugt werden.
Am so genannten NaWaRo-Bonus für die Verwendung von nachwachsenden Rohstoffen muss ebenfalls dringend etwas geändert werden. So wie das Gesetz jetzt aufgebaut ist, entwickelt sich nur der Maisanbau. Bei der im nächsten Jahr anstehenden EEG-Novelle werden wir uns für Mindeststandards bezüglich der Vielfalt von Fruchtfolgen und weitere Standards zur Ein- grenzung möglicher negativer Umweltwirkung einsetzen.
Dazu muss der Bundesverordnungsgeber, der Umweltminister, endlich von der Ermächtigung im Paragraf 64 des EEG Gebrauch machen und den Anteil und die Zusammensetzung der Ko- fermente normieren. Das kann auch auf Bestandsanlagen rückwirkend gemacht werden, um Fehlentwicklungen zu korrigieren. Es muss so ausgestaltet werden, dass das wirtschaftlich zu- mutbar bleibt. Diskontinuierliche Förderpolitik ist Gift in der Marktwirtschaft. Außerdem müssen planerische Vorgaben so gefasst werden, dass negative Umweltauswirkungen minimiert wer- den, etwa durch Ausschluss bestimmter Standorte.
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