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Rasmus Andresen zu Kinderrechten in der Verfassung
PresseinformationEs gilt das gesprochene Wort! Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin TOP 7 – Änderung der Verfassung „Schutz von Kindern Claudia Jacob und Jugendlichen“ Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 KielDazu sagt für die Fraktion Telefon: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172 / 541 83 53 Rasmus Andresen: presse@gruene.ltsh.de www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 754.10 / 17.12.2010Schutz von Kindern und Jugendlichen geht nur gemeinsamHeute ist ein guter Tag für die Kinder in Schleswig-Holstein. Und es ist ein guter Tag für das Land Schleswig-Holstein. Ich freue mich sehr, dass wir heute, voraussichtlich ein- stimmig, die Kinderrechte in der Verfassung verankern werden. Allen, die diesen Schritt ermöglicht haben, gebührt großen Dank.Mit diesem Schritt baut Schleswig-Holstein die Vorreiterrolle bei den Kinderrechten aus. Gerade vor dem Hintergrund, dass Bundesfamilienministerin Kristina Schröder den Na- tionalen Aktionsplan "Für ein kindergerechtes Deutschland 2005-2010" alternativlos beendet hat, ist dies der vorbildlich.Die Verankerung der Kinderrechte in der Landespolitik kann aber nur ein Anfang sein. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels brauchen Kinder in Zukunft erst recht eine stärkere Lobby. Wir brauchen in der Gesellschaft nicht weniger als ein grundsätzliches Umdenken. Die Rechte von Kindern müssen in Zukunft eine größere Rolle in unserem Alltag spielen.Eins der Hauptprobleme bei der Verankerung von Kinderrechten ist, dass Kinder oft nichts über ihre Rechte wissen. 90 Prozent der Kinder haben noch nie etwas über die UN-Kinderrechtskonvention gehört.Aufklärungsarbeit in Vereinen, Jugendtreffs und Schulen ist deshalb von zentraler Be- deutung. Eine Koordinierungsstelle Kinderrechte in Form eines Beauftragten oder eines Kinder- und Jugendbüros durch Stellenumschichtungen im Ministerium könnten ein ers- Seite 1 von 2 ter konkreter Schritt sein, um die Kinder über ihre Rechte zu informieren.Eine andere Baustelle ist der Kinder- und Jugend-Aktionsplan. Man könnte ihn weiter ausbauen, und zwar indem man konkrete Handlungsoptionen zusammen mit Kindern und Jugendlichen gestaltet.Der besondere Schutz für Kinder, sowie Kinder- und Jugendbeteiligung ist eine ge- samtgesellschaftliche Aufgabe. Uns als Politikern kommt aber eine besondere Verant- wortung zu. Ein gutes Beispiel ist hierfür das Anhörungsverfahren zur Gemeindever- ordnung, insbesondere der Paragrafen 47. Denn abends in Dorfgasthöfen treiben sich wenige Kinder und Jugendliche rum.Ein anderes Beispiel ist „Jugend im Landtag“: So erfolgreich und beliebt die Veranstal- tung bei jungen Menschen auch ist, müssen wir uns fragen, ob es ausreicht, die Ju- gendlichen mit Stellungnahmen zu ihren Beschlüssen zufrieden zu stellen.Vor ungefähr einem Jahr habe ich in meinem ersten Landtagsantrag mehr Beteiligung für SchülerInnen und Studierende gefordert. Damals gab es in der Plenarsitzung Lip- penbekenntnisse, wie wichtig Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist. Alle waren sich einig. Immerhin haben wir dann eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Wir haben als Grüne Fraktion schriftlich einen Antrag eingereicht. Sie haben daraufhin unsere konkreten Forderungen abgelehnt. Das ist ihr gutes Recht. Nur haben Sie keine Alter- nativen vorgelegt. Eine ernsthafte Behandlung der Thematik sieht anders aus.Auch ist die Umsetzung des Leitprojekts „Kommunale Beteiligung von Kindern und Ju- gendlichen stärken“ noch mangelhaft. Wir müssen politische Prozesse neu denken, für junge Menschen verständlich machen und neue Formen der Beteiligung schaffen. Es geht um eine Bewusstseinsveränderung. Die geht nur gemeinsam und fraktionsüber- greifend und zusammen mit Kindern und Jugendlichen.Auch wenn es mir nach den Haushaltsberatungen und gerade eben berichteten uner- freulichen Diskussionen schwer fällt. Wir müssen gemeinsam nach vorne schauen. *** 2