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17.12.10 , 11:45 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 39 - Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Ausbildung

Presseinformation
Kiel, den 17. Dezember 2010 Es gilt das gesprochene Wort


Lars Harms

TOP 39 u. 40 Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Ausbildung Drs. 17/1090 u. 17/1091

Offensichtlich sind wir alle in dem Bestreben, möglichst vielen jungen Menschen eine
betriebliche Ausbildung zu ermöglichen, über das Ziel hinaus geschossen; wir haben nämlich die
Qualität der Ausbildung aus den Augen verloren.
Ich möchte das an einem Beispiel illustrieren. 2003 wurde die Ausbilder-Eignungsverordnung
ausgesetzt, um Ausbildungshemmnisse in den Betrieben abzubauen und mehr
Ausbildungsplätze zu schaffen. Für Experten kaum überraschend verschlechterte sich aber unter
anderem aus diesem Grund die Ausbildungsqualität. Die Aussetzung der Verordnung wurde von
vielen Betrieben als eine Art Freischein verstanden. Die Hauptsache war der abgeschlossene
Ausbildungsvertrag. Was danach passierte, schien keine Rolle mehr zu spielen.
Die Praktiker merken durchaus, dass man ohne Kontrollen und Standards nicht auskommt.
Angesichts der gestiegenen inhaltlichen Anforderungen und der gewachsenen pädagogischen
Herausforderungen ist ein Mindestmaß an berufs- und arbeitspädagogischer Qualifikation
unverzichtbar, stellte 2008 auch das zuständige Ministerium fest. Darum haben wir wieder eine
Ausbildereignungsverordnung. 2
Aber mit der Ausbildereignung ist es nicht getan. Zur Qualität der Ausbildung gehören auch eine
moderne Ausbildungsstätte und eine fachgerechte schulische Ausbildung. Letztere wird durch
die Schulaufsicht gewährleistet, aber wer kontrolliert die betrieblichen Ausbildungsstandards
und wer sanktioniert wirkungsvoll Standardabweichungen in den Betrieben?
Das sind dem Gesetz nach bei den gastronomischen Betrieben, über die wir schwerpunktmäßig
sprechen, die Kammern. Sie informieren über die neuesten Standards und beraten die Betriebe.
Sie sind auch diejenigen, die bei Streitigkeiten zuständig sind. Der entsprechende Ausschuss
heißt genau so: Schlichtungsausschuss für Berufsausbildungsstreitigkeiten.
Wie wir aus dem Ausbildungsreport des Deutschen Gewerkschaftsbundes wissen, gibt es
ausreichend viele Fälle, in denen entweder die Qualität der Ausbildung, das innerbetriebliche
Verhältnis zwischen Auszubildendem und Ausbilder oder die Rahmenbedingungen nicht
stimmen. Das wären eigentlich alles Fälle für diesen Ausschuss, in dem Arbeitgeber und
Arbeitnehmer vertreten sind. Aber tatsächlich tagt dieser Ausschuss nicht gerade häufig. Nach
Auskunft des Deutschen Gewerkschaftsbundes ist er in den letzten sechs Jahren in Flensburg
kein einziges Mal zusammengetreten.
Das bedeutet keineswegs, dass es keine Streitigkeiten gibt; sondern dass sie irgendwie anders
geregelt werden. Darum kann man nur vermuten, in welcher Art und Weise die Konflikte gelöst
werden.
Diese Intransparenz zieht sich durch die gesamte Gastronomie-Branche. Es geht hier nicht um
Einzelfälle, also wenige, schwarze Schafe, sondern um eine Umgebung, in der interne Probleme
unter den Teppich gekehrt werden. Möglich ist das, weil dem System eine unabhängige
Kontrollinstanz fehlt. Zuständig sind die Kammern. Die Gastronomen sind durch eine
Pflichtmitgliedschaft an eben diese zuständige Kammer gebunden. Sie zahlen Beiträge und
erwarten Dienstleistungen, Beratungen und nicht zuletzt die politische Interessenvertretung.
Diese Konstruktion erschwert den offenen Umgang mit Problemen und steht einer Kontrolle im
Wege. Denn die Option, die Organisation zu verlassen bzw. aus ihr entlassen zu werden oder gar
von ihr sanktioniert zu werden, ist nicht gegeben. 3
Darum fordern Gewerkschaften, aber auch viele Betriebe, eine unabhängige dritte Instanz, die
Konflikte regelt und Standards durchsetzt.
Das hängt auch damit zusammen, dass die enorme Konkurrenz im Gastgewerbe zu einer Art
Krähengesellschaft geführt hat: eine Krähe hackt bekanntlich der anderen kein Auge aus.
Betriebe können sich also darauf verlassen, dass Missstände zwar ein offenes Geheimnis sind,
aber niemals von Kollegen an die große Glocke gehängt werden – aus Angst, davor, dass der
eigene Betrieb ins Visier der Kritik gerät. Darum gibt es niemanden, der wirklich öffentlich und
verwertbar die Zustände kritisiert. Das ist Zwangssolidarität. Und die funktioniert nur mit
Abschottung und Intransparenz, in der die betreffenden Betriebe gut abtauchen können. Und in
der die schwächsten, nämlich die Auszubildenden, den Kürzeren ziehen.
Sinkende Standards haben gesamtwirtschaftliche Konsequenzen, gerade an der Westküste. Dort
wird nämlich vor allem im Fremdenverkehr Geld verdient. Sinkt aber die Qualität, werden die
Gäste in andere Urlaubsregionen abwandern. Der wirtschaftliche Schaden wäre enorm. Gerade
aus diesem Grund müssen die Betriebsinhaber und Betriebsführer verstehen, dass eine
Diskussion um Qualitätssicherung nichts mit Schikane, Kontrollwahn oder Schlechtreden einer
Branche zu tun hat, sondern im Interesse einer regionalen Wirtschaftspolitik liegt.
Ich würde mich freuen, wenn wir es fertig bringen könnten, hier in Schleswig-Holstein einen
eigenen Weg zu gehen, der die Missstände abbauen helfen will. Um dieses anzuschieben,
würden wir empfehlen, den SPD-Antrag im Ausschuss weiter zu beraten und dort
möglicherweise eine Anhörung zu diesem Thema durchzuführen, die dann hoffentlich in eine
gemeinsame Initiative des ganzen Hauses mündet.

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