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Silke Hinrichsen zu TOP 42 - Für eine menschenwürdige und diskriminierungsfreie Versorgung von Asylsuchenden
Presseinformation Kiel, den 18. Dezember 2010 Es gilt das gesprochene WortSilke HinrichsenTOP 42 Für eine menschenwürdige und diskriminierungsfreie soziale und medizinische Versorgung u.a. von Asylsuchenden Drs. 17/1093Das Bundesverfassungsgericht hat am 09. Februar dieses Jahres mehr als deutlich gemacht,dass Menschen nicht nur existieren, sondern leben. Dazu gehört mehr als die Gewährleistungder physischen Existenz, dazu gehört auch die Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen undpolitischen Leben. Um zu berechnen, was eine Person braucht, um diese Teilhabe wahr zunehmen, werden verschiedenste Daten benötigt, weil sowohl die Bedarfe als auch derVerbrauch sehr variieren. Da ist es verständlich, dass die Berechnung schwierig ist. Trotzdemund gerade deshalb, ist aber eine transparente und nachvollziehbare Berechnung notwendig.Nachdem festgestellt wurde, dass die Berechnung der Hartz IV-Sätze für Kinderverfassungswidrig ist, muss die logische Schlussfolgerung sein, dass die Berechnung derLeistungen im Asylbewerberleistungsgesetz erst Recht nicht nachvollziehbar ist. Zwar liegt dieEntscheidung darüber noch beim Gericht, dies ändert aber nichts daran, dass hier wohl nochmehr Fehler als bei den Hartz IV-Sätzen gemacht wurden. 2Das Asylbewerberleistungsgesetz steht schon seit seiner Einführung 1993 in der Kritik. DieseKritik wurde nicht weiter verfolgt, obwohl Menschenrechtsorganisationen,Wohlfahrtsverbände und Flüchtlingsorganisationen protestierten. Mittlerweile ist die Politik inder Berechnung von Leistungen aber etwas weiter, so dass hier aus Sicht des SSW dringenderHandlungsbedarf besteht.Die Leistungen für Asylsuchende und Menschen mit unsicherem Aufenthaltsstatus solltenabschreckend sein und das sind sie auch. Das Existenzminimum wird nicht gesichert,Schmerzen und Krankheiten nur im Notfall behandelt, das monatliche Taschengeld von 40Euro für alle persönlichen Bedürfnisse ist nicht ausreichend und weitere Einschränkungen wiedie Residenzpflicht oder das Arbeitsverbot machen den Menschen das Leben schwerer als esohnehin schon ist. Wir müssen uns an dieser Stelle einmal vergegenwärtigen, welche Personenbetroffen sind.Hier geht es nicht um Sie oder mich, sondern um Menschen, die auf der Flucht sind, die Krieg,Zerstörung und Vertreibung mitgemacht haben und die nicht nach Deutschland gekommensind, weil sie gerade Lust und Laune dazu hatten.Die Bundesregierung hatte 1993 mit dem Asylbewerberleistungsgesetz beschlossen, dass siefür die Menschen, die ohnehin in einer Notlage sind, die Notlage zum Teil aufrecht zu erhalten.Mir ist allerdings neu, dass dies eine sinnvolle Argumentation in der Flüchtlingspolitik sei.Die heutige Bundesregierung kann keine Angaben dazu machen, wie sich die Leistungen fürAsylsuchende zusammensetzen. Klar ist nur, dass sie mit 225 Euro pro Monat bummelig 30%unter den heutigen Hartz IV-Bezügen liegen und dass die 1,34 Euro Taschengeld pro Tag nochnicht einmal für das Allernötigste ausreichen. Es ist völlig unklar, wieso die Leistungen 17 Jahrelang nicht den Preissteigerungen angepasst wurden oder wie man sich zurecht reden konnte,dass Integrationsbedürfnisse erst nach einem Jahr und mittlerweile nach vier Jahren existieren. 3Diese Fakten sind haarsträubend, so dass man sich wirklich wundern kann, dass das Gesetznoch nicht einmal überarbeitet wurde.Aus Sicht des SSW ist durchaus zu begrüßen, dass hier im Land kaum noch Sachleistungennach dem Asylbewerberleistungsgesetz verteilt werden und dass die meisten Leistungen alsGeld ausbezahlt werden. Auch sehen wir die Dezentralisierung bei der Unterbringung positivan. Gemeinschaftsunterkünfte mögen als vorübergehende Lösung praktikabel sein, sie sindaber auf die Dauer nicht geeignet, Menschen über Jahre hinweg eine würdige Unterbringungzu garantieren. Obwohl das Gesetz in Schleswig-Holstein bereits anders als zum Beispiel inBayern oder Baden-Württemberg angewandt wird, spricht sich der SSW dafür aus, dasAsylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen oder zumindest zu überarbeiten. Wir brauchen eintransparentes und sachgerechtes Verfahren, dass nicht von politischen Vorgaben bestimmt istoder der Abschreckung dient, sondern sich an den Bedarfen der Menschen misst. KomplizierteSach- und Rechtsfragen müssen zügig gelöst werden, 17 Jahre Stillstand sind schon langegenug!