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17.12.10 , 12:39 Uhr
SSW

Silke Hinrichsen zu TOP 42 - Für eine menschenwürdige und diskriminierungsfreie Versorgung von Asylsuchenden

Presseinformation Kiel, den 18. Dezember 2010 Es gilt das gesprochene Wort



Silke Hinrichsen
TOP 42 Für eine menschenwürdige und diskriminierungsfreie soziale und medizinische Versorgung u.a. von Asylsuchenden Drs. 17/1093

Das Bundesverfassungsgericht hat am 09. Februar dieses Jahres mehr als deutlich gemacht,
dass Menschen nicht nur existieren, sondern leben. Dazu gehört mehr als die Gewährleistung
der physischen Existenz, dazu gehört auch die Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und
politischen Leben. Um zu berechnen, was eine Person braucht, um diese Teilhabe wahr zu
nehmen, werden verschiedenste Daten benötigt, weil sowohl die Bedarfe als auch der
Verbrauch sehr variieren. Da ist es verständlich, dass die Berechnung schwierig ist. Trotzdem
und gerade deshalb, ist aber eine transparente und nachvollziehbare Berechnung notwendig.


Nachdem festgestellt wurde, dass die Berechnung der Hartz IV-Sätze für Kinder
verfassungswidrig ist, muss die logische Schlussfolgerung sein, dass die Berechnung der
Leistungen im Asylbewerberleistungsgesetz erst Recht nicht nachvollziehbar ist. Zwar liegt die
Entscheidung darüber noch beim Gericht, dies ändert aber nichts daran, dass hier wohl noch
mehr Fehler als bei den Hartz IV-Sätzen gemacht wurden. 2



Das Asylbewerberleistungsgesetz steht schon seit seiner Einführung 1993 in der Kritik. Diese
Kritik wurde nicht weiter verfolgt, obwohl Menschenrechtsorganisationen,
Wohlfahrtsverbände und Flüchtlingsorganisationen protestierten. Mittlerweile ist die Politik in
der Berechnung von Leistungen aber etwas weiter, so dass hier aus Sicht des SSW dringender
Handlungsbedarf besteht.


Die Leistungen für Asylsuchende und Menschen mit unsicherem Aufenthaltsstatus sollten
abschreckend sein und das sind sie auch. Das Existenzminimum wird nicht gesichert,
Schmerzen und Krankheiten nur im Notfall behandelt, das monatliche Taschengeld von 40
Euro für alle persönlichen Bedürfnisse ist nicht ausreichend und weitere Einschränkungen wie
die Residenzpflicht oder das Arbeitsverbot machen den Menschen das Leben schwerer als es
ohnehin schon ist. Wir müssen uns an dieser Stelle einmal vergegenwärtigen, welche Personen
betroffen sind.
Hier geht es nicht um Sie oder mich, sondern um Menschen, die auf der Flucht sind, die Krieg,
Zerstörung und Vertreibung mitgemacht haben und die nicht nach Deutschland gekommen
sind, weil sie gerade Lust und Laune dazu hatten.


Die Bundesregierung hatte 1993 mit dem Asylbewerberleistungsgesetz beschlossen, dass sie
für die Menschen, die ohnehin in einer Notlage sind, die Notlage zum Teil aufrecht zu erhalten.
Mir ist allerdings neu, dass dies eine sinnvolle Argumentation in der Flüchtlingspolitik sei.


Die heutige Bundesregierung kann keine Angaben dazu machen, wie sich die Leistungen für
Asylsuchende zusammensetzen. Klar ist nur, dass sie mit 225 Euro pro Monat bummelig 30%
unter den heutigen Hartz IV-Bezügen liegen und dass die 1,34 Euro Taschengeld pro Tag noch
nicht einmal für das Allernötigste ausreichen. Es ist völlig unklar, wieso die Leistungen 17 Jahre
lang nicht den Preissteigerungen angepasst wurden oder wie man sich zurecht reden konnte,
dass Integrationsbedürfnisse erst nach einem Jahr und mittlerweile nach vier Jahren existieren. 3
Diese Fakten sind haarsträubend, so dass man sich wirklich wundern kann, dass das Gesetz
noch nicht einmal überarbeitet wurde.


Aus Sicht des SSW ist durchaus zu begrüßen, dass hier im Land kaum noch Sachleistungen
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verteilt werden und dass die meisten Leistungen als
Geld ausbezahlt werden. Auch sehen wir die Dezentralisierung bei der Unterbringung positiv
an. Gemeinschaftsunterkünfte mögen als vorübergehende Lösung praktikabel sein, sie sind
aber auf die Dauer nicht geeignet, Menschen über Jahre hinweg eine würdige Unterbringung
zu garantieren. Obwohl das Gesetz in Schleswig-Holstein bereits anders als zum Beispiel in
Bayern oder Baden-Württemberg angewandt wird, spricht sich der SSW dafür aus, das
Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen oder zumindest zu überarbeiten. Wir brauchen ein
transparentes und sachgerechtes Verfahren, dass nicht von politischen Vorgaben bestimmt ist
oder der Abschreckung dient, sondern sich an den Bedarfen der Menschen misst. Komplizierte
Sach- und Rechtsfragen müssen zügig gelöst werden, 17 Jahre Stillstand sind schon lange
genug!

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